Sitzung: 10.02.2023 Verbandsversammlung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 5
Vorlage: 1-0010/23/51-001
Beschluss:
Die
Verbandsversammlung genehmigt die Annahme der nachfolgend aufgeführten Spende.
Gleichzeitig
genehmigt die Verbandsversammlung die Annahme von Obstspenden der Rewe Spodat
OHG für das Jahr 2023.
Art
der Zuwendung |
Zuwendungsgeber |
Eingang
der Zuwendung |
Umfang
der Zuwendung |
Zuwendungszweck |
Geldspende |
Herrn Wolfgang
Schimmels Lindenstraße
60 a 54568
Gerolstein |
21.07.2022 |
600,00
€ |
Spende
für Kita Wirbelwind (Spendenlauf Herr Schimmels) |
Sachverhalt:
Die
Annahme und Einwerbung von Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und
ähnlichen Zuwendungen bedarf nach § 94 Absatz 3 GemO der Genehmigung durch die
Verbandsversammlung, wobei die genannte Vorschrift erst dann Anwendung findet,
wenn die Zuwendung im Einzelfall eine Wertgrenze von 100,00 € übersteigt.
Zur
Wahrung des Transparenzangebotes erfolgt die Beratung über die Genehmigung
solcher Zuwendungen grundsätzlich in öffentlicher Sitzung, es sei denn, dass
der Geber aus berechtigtem Interesse um vertrauliche Behandlung seines Namens
gebeten hat.