Sitzung: 02.02.2023 Ortsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 8
Vorlage: 2-3745/22/14-300
Beschluss:
Die Ortsgemeinde beantragt, wie im
Sachverhalt dargestellt, die markierten Flächen im Rahmen der
Gesamtfortschreibung als Außenbereich und die Straßenflächen als Verkehrsfläche
auszuweisen. Das Grundstück Flur 8, Parzelle 76 soll als Außenbereich
ausgewiesen werden.
Sachverhalt:
Derzeit sind in der
Verbandsgemeinde drei große Flächennutzungsplanverfahren in der Bearbeitung.
Im Rahmen der Flächennutzungsplan
für Erneuerbare Energien und den sich daraus ergebenden Potentialflächen, ist
es nach derzeitigem Stand so, dass auf der Gemarkung Hallschlag eine
Potentialfläche liegt.
Dies Potentialfläche wurde bereits
durch den Investor beplant. Im Rahmen der Planung hat sich ergeben, dass Teile
des derzeit gültigen Flächennutzungsplanes, welcher für die Abstände zur
Bebauung maßgeblich ist, der Planung entgegenstehen.
Hierbei handelt es sich um die
Flächen Flur 8, Parzellen 54/2, 54/1 154/9, 52, 132/1. Bezüglich des
Grundstückes Flur 8, Parzelle 76 wurde in der Vergangenheit bereits gerichtlich
festgestellt, dass diese dem Außenbereich zuzuordnen ist, sodass hier die
Ausweisung im Flächennutzungsplan zukünftig wegfallen wird.
Es geht daher die im nachfolgenden
Kartenauszug in magenta markierten Flächen:
Im Rahmen der ebenfalls derzeit in
Bearbeitung befindlichen Gesamtfortschreibung können diese Flächen entsprechend
des Wunsches der Ortsgemeinde zukünftig im Flächennutzungsplan geändert werden.
Die Straßenfläche soll zudem im
Flächennutzungsplan als Verkehrsfläche und nicht als Mischgebiet ausgewiesen
werden.