Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8

Beschluss:

 

Die Ortsgemeinde beantragt, wie im Sachverhalt dargestellt, die markierten Flächen im Rahmen der Gesamtfortschreibung als Außenbereich und die Straßenflächen als Verkehrsfläche auszuweisen. Das Grundstück Flur 8, Parzelle 76 soll als Außenbereich ausgewiesen werden.


Sachverhalt:

 

Derzeit sind in der Verbandsgemeinde drei große Flächennutzungsplanverfahren in der Bearbeitung.

Im Rahmen der Flächennutzungsplan für Erneuerbare Energien und den sich daraus ergebenden Potentialflächen, ist es nach derzeitigem Stand so, dass auf der Gemarkung Hallschlag eine Potentialfläche liegt.

Dies Potentialfläche wurde bereits durch den Investor beplant. Im Rahmen der Planung hat sich ergeben, dass Teile des derzeit gültigen Flächennutzungsplanes, welcher für die Abstände zur Bebauung maßgeblich ist, der Planung entgegenstehen.

 

Hierbei handelt es sich um die Flächen Flur 8, Parzellen 54/2, 54/1 154/9, 52, 132/1. Bezüglich des Grundstückes Flur 8, Parzelle 76 wurde in der Vergangenheit bereits gerichtlich festgestellt, dass diese dem Außenbereich zuzuordnen ist, sodass hier die Ausweisung im Flächennutzungsplan zukünftig wegfallen wird.

 

Es geht daher die im nachfolgenden Kartenauszug in magenta markierten Flächen:

 

 

Im Rahmen der ebenfalls derzeit in Bearbeitung befindlichen Gesamtfortschreibung können diese Flächen entsprechend des Wunsches der Ortsgemeinde zukünftig im Flächennutzungsplan geändert werden.

 

Die Straßenfläche soll zudem im Flächennutzungsplan als Verkehrsfläche und nicht als Mischgebiet ausgewiesen werden.