Sitzung: 08.02.2023 Ortsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 6
Vorlage: 1-4619/22/31-063
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat beschließt die
Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Jahr 2023 in der vorgelegten
Fassung.
Sachverhalt:
Nach Zuleitung an den Ortsgemeinderat hat die vorliegende
Haushaltssatzung sowie der Haushaltsplan für das Jahr 2023 im Zeitraum 14.01.2023
bis 27.01.2023 zur Einsichtnahme ausgelegen.
Es wurden keine Vorschläge durch Einwohner eingebracht.
Der Haushaltsplan weist im Ergebnishaushalt bei Erträgen von
657.290 € sowie Aufwendungen von 773.740 € einen Jahresfehlbetrag von 116.450 €
aus. Der Haushaltsausgleich wird nicht erreicht.
Der Finanzhaushalt schließt bei ordentlichen Einzahlungen von
621.450 € und ordentlichen Auszahlungen von 718.650 € mit einem negativen Saldo
von 97.200 € ab. Tilgungen für Investitionskredite sind nicht zu leisten.
Jedoch wird der Haushaltsausgleich im Finanzhaushalt nicht erreicht.
Die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit betragen 500 € und die
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 61.300 €. Hieraus ergibt sich ein
negativer Saldo i. H. v. 60.800 €.
Auf Grundlage des negativen Saldos bei den ordentlichen Ein- und
Auszahlungen von 97.200 € sowie dem negativen Saldo aus der
Investitionstätigkeit von 60.800 € errechnet sich ein Finanzmittelfehlbetrag
von 158.000 €.
Zum 31.12.2022 hat die Ortsgemeinde voraussichtlich Forderungen
gegenüber der Verbandsgemeinde von 184.808,59 €. Zum Ausgleich des Finanzmittelfehlbetrags im Finanzhaushalt ist
die Reduzierung der Forderungen um 158.000 € auf 26.808,59 € erforderlich.
Herr Schäfer erläutert den Haushaltsplan bzw. die Haushaltssatzung
und beantwortet die Fragen des Ortsgemeinderates.