Sitzung: 18.01.2023 Bauausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9
Vorlage: 2-3746/22/12-512
Beschluss:
Im Baugebiet wurden bereits mehrere
Befreiungen wg. Überschreitung der Baugrenzen zugelassen. Für dieses Grundstück
ergibt sich wg. der Straßenführung eine besondere Situation, die berücksichtigt
werden kann. Der Bauausschuss stimmt der Befreiung wg. Überschreitung der
Baugrenze zu und erteilt das Einvernehmen nach §36 BauGB.
Sachverhalt:
Es liegt ein Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses
auf dem Grundstück Gemarkung Gees, Flur 5,
Flurstück 1555/3, „Zum Hofacker 12“, vor. Das Vorhaben
liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Zum Hofacker, 1. Erweiterung“ / Wohngebiet.
Die Bauherren beantragen eine Befreiung von der bauplanungsrechtlichen
Festsetzung wg. Überschreitung der Baugrenze mit einer Ecke des Wohnhauses um
ca. 5 m² und eines Teils der Terrasse. (im Plan unten links blau hinterlegt).
Auf Nachfrage hat die Kreisverwaltung mitgeteilt, dass sie keine Bedenken gegen
die geringfügigen Überschreitungen habe. Die Kreisverwaltung entscheidet als
Untere Bauaufsichtsbehörde über den Bauantrag.
Begründung
der Bauherren:
„Die Baugrenzen auf diesem Grundstück sind parallel zur
Straßenführung und laufen nicht rechtwinklig. Bei einer Drehung können wir die
Grenzabstände nicht einhalten; ansonsten würde das Haus extrem weit nach vorne
kommen und es ergeben sich räumliche Probleme mit Zufahrt, Stellplatz, Zisterne
und Kontrollschacht.“