Sitzung: 27.02.2023 Ortsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 14
Vorlage: 1-4509/22/35-490
Beschluss:
Im 1. Wahlvorgang wird Herr Stephan
Juchems einstimmig zum 1. Beigeordneten der Ortsgemeinde Stadtkyll gewählt.
Sachverhalt:
Nach § 6 der Hauptsatzung hat die
Ortsgemeinde Stadtkyll bis zu drei ehrenamtliche Beigeordnete. Der bisherige
Erste Beigeordnete, Herr Manfred Post, hat mit Schreiben vom 31.10.2022 seinen
Rücktritt erklärt.
Der Ortsgemeinderat möchte in der
heutigen Sitzung für die aktuelle Wahlperiode, welche noch bis 2024 andauert,
eine neue Erste Beigeordnete/einen neuen Ersten Beigeordneten wählen.
Die ehrenamtlichen Beigeordneten
werden nach § 53a GemO vom Gemeinderat gewählt.
Wählbar sind sowohl Mitglieder des
Ortsgemeinderates als auch „Nicht-Ratsmitglieder“, welche die deutsche
Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der
Europäischen Union besitzen und am Tag der Wahl das 23. Lebensjahr vollendet
haben.
Zu ehrenamtlichen Beigeordneten
dürfen u.a. nicht gewählt werden, wer gegen Entgelt bei der Ortsgemeinde oder
bei der Verbandsgemeinde beschäftigt ist.
Das Wahlverfahren ist in § 40 GemO
geregelt:
Es können nur solche Personen
gewählt werden, die dem Ortsgemeinderat unmittelbar vor der Wahl vorgeschlagen
werden. Die Wahl hat in geheimer Wahl durch Stimmzettel zu erfolgen. Gewählt
ist, wer mehr als die Hälfte der Stimmen erhält; Stimmenthaltungen und
ungültige Stimmen zählen bei der Feststellung der Stimmenmehrheit nicht mit.
Die Auszählung der Stimmen erfolgt
durch den Vorsitzenden und mindestens zwei dazu beauftragten Ratsmitgliedern.
Über jede Wahl ist eine Wahlniederschrift anzufertigen.
Das Stimmrecht des Vorsitzenden ruht gem. § 36 Abs. 3 Nr.
1 GemO.