Beschluss: zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

 

Nach § 90 Abs. 2 Schulgesetz Rheinland-Pfalz (SchulG) sollen dem Schulträgerausschuss auch an den Schulen des Schulträgers tätige Lehrkräfte, gewählte Elternvertreterinnen und Elternvertreter, Schülervertreterinnen und Schülervertreter angehören, die keine wählbaren Bürgerinnen oder Bürger der Gemeinde oder des Landkreises sein müssen. Dabei soll jede Schulart angemessen berücksichtigt werden.

 

Timo Weiler, bisheriges Mitglied des Schulträgerausschusses, ist zum 25.07.2022 aufgrund seiner Versetzung an die Realschule plus Andernach von seinem Amt als Ausschussmitglied zurückgetreten. Auf Vorschlag der Grund- und Realschule plus Gerolstein wurde Frau Ursula Ackermann als Vertreter:in der Lehrkräfte in der Sitzung des Verbandsgemeinderates vom 29.09.2022 in den Schulträgerausschuss gewählt.

 

Weiterhin ist Ulrike Bücking, Elternvertreterin der Augustiner Realschule plus Hillesheim, zum 20.03.2023 zurückgetreten. Auf Vorschlag der Augustiner Realschule plus Hillesheim wurde Daniela Koßmann als Elternvertretung in der Sitzung des Verbandsgemeinderates vom 11.05.2023 in den Schulträgerausschuss gewählt.

 

Zu Beginn der heutigen Sitzung werden die neuen Ausschussmitglieder Ursula Ackermann und  Daniela Koßmann, gemäß § 30 Abs. 2 Gemeindeordnung (GemO) auf ihre Pflichten hingewiesen:

 

„Nach § 30 Abs. 1 der Gemeindeordnung haben Sie als Rats-, und Ausschussmitglied Ihr Amt unentgeltlich nach freier, nur durch die Rücksicht auf das Gemeinwohl bestimmter Gewissensüberzeugung auszuüben. Sie sind an Weisungen und Aufträge Ihrer Wähler nicht gebunden.

 

Sie sind zur Verschwiegenheit verpflichtet über Angelegenheiten, die dem Datenschutz unterliegen oder die in nichtöffentlicher Sitzung des Rates oder der Ausschüsse beraten werden. Diese Schweigepflicht ergibt sich aus § 20 Abs. 1 der Gemeindeordnung.

 

§ 21 Abs. 1 der Gemeindeordnung verpflichtet die Rats- und Ausschussmitglieder zu einer besonderen Treuepflicht gegenüber der Verbandsgemeinde Gerolstein. Dies bedeutet, dass Rats-, und Ausschussmitglieder Ansprüche oder Interessen Dritter gegenüber der Verbandsgemeinde Gerolstein nicht vertreten dürfen, es sei denn, dass es sich um eine gesetzliche Vertretung handelt.“

 

Die Verpflichtung auf die genannten Vorschriften der Gemeindeordnung erfolgt durch Bürgermeister Böffgen per Handschlag.