Sachverhalt:
Nach § 90 Abs. 2 Schulgesetz Rheinland-Pfalz (SchulG)
sollen dem Schulträgerausschuss auch an den Schulen des Schulträgers tätige
Lehrkräfte, gewählte Elternvertreterinnen und Elternvertreter, Schülervertreterinnen
und Schülervertreter angehören, die keine wählbaren Bürgerinnen oder Bürger der
Gemeinde oder des Landkreises sein müssen. Dabei soll jede Schulart angemessen
berücksichtigt werden.
Timo Weiler, bisheriges Mitglied des
Schulträgerausschusses, ist zum 25.07.2022 aufgrund seiner Versetzung an die
Realschule plus Andernach von seinem Amt als Ausschussmitglied zurückgetreten. Auf Vorschlag der Grund- und
Realschule plus Gerolstein wurde Frau Ursula Ackermann als Vertreter:in
der Lehrkräfte in der Sitzung des Verbandsgemeinderates vom 29.09.2022 in den
Schulträgerausschuss gewählt.
Weiterhin ist Ulrike Bücking, Elternvertreterin der
Augustiner Realschule plus Hillesheim, zum 20.03.2023 zurückgetreten. Auf
Vorschlag der Augustiner Realschule plus Hillesheim wurde Daniela Koßmann als Elternvertretung
in der Sitzung des Verbandsgemeinderates vom 11.05.2023 in den
Schulträgerausschuss gewählt.
Zu Beginn der heutigen Sitzung werden
die neuen Ausschussmitglieder Ursula Ackermann und Daniela Koßmann, gemäß § 30 Abs. 2
Gemeindeordnung (GemO) auf ihre Pflichten hingewiesen:
„Nach § 30 Abs. 1 der Gemeindeordnung
haben Sie als Rats-, und Ausschussmitglied Ihr Amt unentgeltlich nach freier,
nur durch die Rücksicht auf das Gemeinwohl bestimmter Gewissensüberzeugung
auszuüben. Sie sind an Weisungen und Aufträge Ihrer Wähler nicht gebunden.
Sie sind zur Verschwiegenheit
verpflichtet über Angelegenheiten, die dem Datenschutz unterliegen oder die in
nichtöffentlicher Sitzung des Rates oder der Ausschüsse beraten werden. Diese
Schweigepflicht ergibt sich aus § 20 Abs. 1 der Gemeindeordnung.
§ 21 Abs. 1 der Gemeindeordnung
verpflichtet die Rats- und Ausschussmitglieder zu einer besonderen Treuepflicht
gegenüber der Verbandsgemeinde Gerolstein. Dies bedeutet, dass Rats-, und
Ausschussmitglieder Ansprüche oder Interessen Dritter gegenüber der
Verbandsgemeinde Gerolstein nicht vertreten dürfen, es sei denn, dass es sich
um eine gesetzliche Vertretung handelt.“
Die Verpflichtung auf die genannten
Vorschriften der Gemeindeordnung erfolgt durch Bürgermeister Böffgen per
Handschlag.