Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 3

Beschluss

 

Unter Berücksichtigung der Ausführungen der Verwaltung soll das Gesetzgebungsverfahren zunächst abgewartet werden. Sodann soll das Thema nochmals aufgegriffen werden.


Sachverhalt:

 

Mit Schreiben vom 01.12.2022 haben die UWG-Stadtratsfraktion und die CDU-Stadtratsfraktion einen Antrag auf Aufnahme des Tagesordnungspunktes „Digitalisierung der Ratsarbeit“ an Stadtbürgermeister Uwe Schneider gerichtet. Dieser Antrag ist der Sitzungsvorlage vollumfänglich als Anlage beigefügt.

 

Die Verwaltung der Verbandsgemeinde Gerolstein wurde darum gebeten, zu diesem Antrag eine kurze Stellungnahme abzugeben.

 

Wie auch im Antrag bereits dargelegt, ist Grundlage für diesen Antrag ein Gesetzesentwurf zur Änderung der kommunalrechtlichen Vorschriften. Dieser Gesetzesentwurf wurde vom Innenministerium den kommunalen Spitzenverbänden zur Stellungnahme zugesandt. In dieser Gesetzesänderung soll neben verschiedenen anderen Dingen auch die Möglichkeit geschaffen werden, dass die Ratsarbeit weiter zu digitalisieren. Es soll u. a. folgender neuer Paragraf in der Gemeindeordnung ergänzt werden:

 

㤠35 a Digitale Sitzungsteilnahme

(1) Ratsmitglieder können mit ihrer Zustimmung an den Sitzungen des Gemeinderats durch Zuschaltung mittels Ton- und Bildübertragungen teilnehmen, soweit der Gemeinderat dies in der Geschäftsordnung zugelassen hat. Satz 1 gilt nicht für den Vorsitzenden. Der Gemeinderat kann die Teilnahme mittels Ton- und Bildübertragung von Voraussetzungen abhängig machen, insbesondere vom Vorliegen familiärer oder beruflicher Gründe. Die zugeschalteten Ratsmitglieder gelten als anwesend im Sinne des § 39 Abs. 1. Die Teilnahme mittels Ton- und Bildübertragung darf nicht zugelassen werden bei konstituierenden Sitzungen, Satzungsbeschlüssen sowie bei geheimen Abstimmungen und Wahlen. Sofern die Geschäftsordnung die Teilnahme durch Zuschaltung mittels Ton- und Bildübertragungen auch an nicht öffentlichen Sitzungen zulässt, haben die zugeschalteten Ratsmitglieder sicherzustellen, dass bei ihnen keine weiteren Personen die Sitzung verfolgen können; § 20 Abs. 2 gilt entsprechend.

(2) ….

 

Die kommunalen Spitzenverbände haben sich unterschiedlich zu diesem Vorschlag des Ministeriums geäußert. Während die Landkreistagtag und der Gemeinde- und Städtebund diesen Vorschlag grds. begrüßen lehnt der Städtetag RLP diese Gesetzesänderung ab. Der Gemeinde- und Städtebund bittet in dem Gesetz jedoch um Regelungen, wie die Finanzierung zwischen den verbandsangehörigen Kommunen und der Verbandsgemeinde gestaltet werden sollen, vor allem in Bezug auf die Betreuung der Systeme. Seitens des Landes wird im Gesetzesentwurf deutlich klar gemacht, dass eine Kostenbeteiligung des Landes auf Grund des Konnexitätsprinzips ausscheidet, da festgehalten wird: „Die neuen Regelungen über die digitale Sitzungsteilnahme führen wegen ihres fakultativen Charakters zu keiner unmittelbaren Belastung der kommunalen Gebietskörperschaften.“

 

Seitens der Verwaltung wird daher empfohlen, dass weitere Gesetzgebungsverfahren zunächst abzuwarten. Sofern eine Aufnahme des Gesetzesentwurfes wie vom Land beabsichtigt, auf den Weg gebracht wird, wäre die Mustergeschäftsordnung des Landes RLP vom Innenministerium anzupassen.

 

Abschließend möchte die Verwaltung noch darstellen, dass natürlich jede Kommune für sich entscheiden muss, ob sie das Angebot des neuen § 35a GemO annehmen möchte. Sofern die Rahmenbedingungen klar sind, werden wir dies in den Gremien der VG beraten und eine Entscheidung herbeiführen.

 

Der Stadtrat Gerolstein bittet die Verwaltung um Prüfung, welche technischen Voraussetzungen die Thematik „Digitale Ratsarbeit“ mit sich bringt und mit welchen Kosten diese verbunden.

 

Weiterhin soll ein Versand der Einladungen und Sitzungsunterlagen per E-Mail angestrebt werden.