Sitzung: 14.12.2022 Stadtrat
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 18, Nein: 3
Vorlage: 1-4622/22/12-505
Beschluss
Unter Berücksichtigung der
Ausführungen der Verwaltung soll das Gesetzgebungsverfahren zunächst abgewartet
werden. Sodann soll das Thema nochmals aufgegriffen werden.
Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 01.12.2022 haben
die UWG-Stadtratsfraktion und die CDU-Stadtratsfraktion einen Antrag auf
Aufnahme des Tagesordnungspunktes „Digitalisierung der Ratsarbeit“ an
Stadtbürgermeister Uwe Schneider gerichtet. Dieser Antrag ist der
Sitzungsvorlage vollumfänglich als Anlage beigefügt.
Die Verwaltung der
Verbandsgemeinde Gerolstein wurde darum gebeten, zu diesem Antrag eine kurze Stellungnahme
abzugeben.
Wie auch im Antrag bereits
dargelegt, ist Grundlage für diesen Antrag ein Gesetzesentwurf zur Änderung der
kommunalrechtlichen Vorschriften. Dieser Gesetzesentwurf wurde vom
Innenministerium den kommunalen Spitzenverbänden zur Stellungnahme zugesandt.
In dieser Gesetzesänderung soll neben verschiedenen anderen Dingen auch die Möglichkeit
geschaffen werden, dass die Ratsarbeit weiter zu digitalisieren. Es soll u. a.
folgender neuer Paragraf in der Gemeindeordnung ergänzt werden:
„§ 35 a
Digitale Sitzungsteilnahme
(1)
Ratsmitglieder können mit ihrer Zustimmung an den Sitzungen des Gemeinderats
durch Zuschaltung mittels Ton- und Bildübertragungen teilnehmen, soweit der
Gemeinderat dies in der Geschäftsordnung zugelassen hat. Satz 1 gilt nicht für
den Vorsitzenden. Der Gemeinderat kann die Teilnahme mittels Ton- und
Bildübertragung von Voraussetzungen abhängig machen, insbesondere vom Vorliegen
familiärer oder beruflicher Gründe. Die zugeschalteten Ratsmitglieder gelten
als anwesend im Sinne des § 39 Abs. 1. Die Teilnahme mittels Ton- und
Bildübertragung darf nicht zugelassen werden bei konstituierenden Sitzungen,
Satzungsbeschlüssen sowie bei geheimen Abstimmungen und Wahlen. Sofern die
Geschäftsordnung die Teilnahme durch Zuschaltung mittels Ton- und
Bildübertragungen auch an nicht öffentlichen Sitzungen zulässt, haben die
zugeschalteten Ratsmitglieder sicherzustellen, dass bei ihnen keine weiteren
Personen die Sitzung verfolgen können; § 20 Abs. 2 gilt entsprechend.
(2) ….
Die kommunalen Spitzenverbände
haben sich unterschiedlich zu diesem Vorschlag des Ministeriums geäußert.
Während die Landkreistagtag und der Gemeinde- und Städtebund diesen Vorschlag
grds. begrüßen lehnt der Städtetag RLP diese Gesetzesänderung ab. Der Gemeinde-
und Städtebund bittet in dem Gesetz jedoch um Regelungen, wie die Finanzierung
zwischen den verbandsangehörigen Kommunen und der Verbandsgemeinde gestaltet
werden sollen, vor allem in Bezug auf die Betreuung der Systeme. Seitens des
Landes wird im Gesetzesentwurf deutlich klar gemacht, dass eine
Kostenbeteiligung des Landes auf Grund des Konnexitätsprinzips ausscheidet, da
festgehalten wird: „Die neuen Regelungen über die digitale Sitzungsteilnahme
führen wegen ihres fakultativen Charakters zu keiner unmittelbaren Belastung
der kommunalen Gebietskörperschaften.“
Seitens der Verwaltung wird daher
empfohlen, dass weitere Gesetzgebungsverfahren zunächst abzuwarten. Sofern eine
Aufnahme des Gesetzesentwurfes wie vom Land beabsichtigt, auf den Weg gebracht
wird, wäre die Mustergeschäftsordnung des Landes RLP vom Innenministerium
anzupassen.
Abschließend möchte die Verwaltung
noch darstellen, dass natürlich jede Kommune für sich entscheiden muss, ob sie
das Angebot des neuen § 35a GemO annehmen möchte. Sofern die Rahmenbedingungen
klar sind, werden wir dies in den Gremien der VG beraten und eine Entscheidung
herbeiführen.
Der Stadtrat Gerolstein bittet die
Verwaltung um Prüfung, welche technischen Voraussetzungen die Thematik
„Digitale Ratsarbeit“ mit sich bringt und mit welchen Kosten diese verbunden.
Weiterhin soll ein Versand der
Einladungen und Sitzungsunterlagen per E-Mail angestrebt werden.