Sitzung: 14.12.2022 Stadtrat
Beschluss: mehrheitlich abgelehnt
Abstimmung: Ja: 3, Nein: 16, Enthaltungen: 2
Vorlage: G-0264/22/12-510
Beschluss:
Mindestens 50% der geeigneten
Dachflächen der Gebäude und baulichen Anlagen sind mit Photovoltaikanlagen oder
Solaranlagen zur Nutzung der einfallenden solaren Strahlungsenergie
auszustatten. Diese Anlagen sind auch auf den zu begrünenden Dachflächen zulässig
und stehen eine Dachbegrünung nicht entgegen. Die Anlagen sind spätestens 6
Monate nach Baufertigstellung fertigzustellen und in Betrieb zu nehmen. Von der
Solarpflicht können Ausnahmen zugelassen werden, wenn das Bestehen auf
Erfüllung der Pflicht unter Abwägung aller Besonderheiten des Einzelfalls
(insbesondere einer anderweitigen grundstücksbezogenen, erneuerbaren
Energiegewinnung oder Berücksichtigung der wirtschaftlichen Angemessenheit) als
unverhältnismäßig anzusehen wäre.
Diese Pflicht zur Installation von
Photovoltaikanlagen ist auch in allen Kaufverträgen für die von der Stadt zu
verkaufenden Grundstücke aufzunehmen.
Sachverhalt:
Antrag
der Stadtratsfraktionen CDU und UWG:
Der
Antrag war den Sitzungsunterlagen beigefügt. Durch die Verwaltung wird
mitgeteilt, dass das Gutachten der Höhlenbäume ergab, dass diese keinen
Bestandsschutz haben und somit gerodet werden können. Die Rodung kann auf den
Weg gebracht werden und wird beauftragt.
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen:
Folgender Antrag wurde von der
Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen mit E-Mail vom 12. Dezember 2022
gestellt:
„Sehr geehrte Ratskolleg:innen,
zu dem von CDU und UWG beantragten
Tagesordnungspunkt "Realisierung des Baugebiets Sengheck" stelle ich
für die Fraktion von Bündnis90/Die Grünen den folgenden Antrag:
Der Stadtrat möge beschließen:
Mindestens 50% der geeigneten
Dachflächen der Gebäude und baulichen Anlagen sind mit Photovoltaikanlagen oder
Solaranlagen zur Nutzung der einfallenden solaren Strahlungsenergie
auszustatten. Diese Anlagen sind auch auf den zu begrünenden Dachflächen zulässig
und stehen eine Dachbegrünung nicht entgegen. Die Anlagen sind spätestens 6
Monate nach Baufertigstellung fertigzustellen und in Betrieb zu nehmen. Von der
Solarpflicht können Ausnahmen zugelassen werden, wenn das Bestehen auf
Erfüllung der Pflicht unter Abwägung aller Besonderheiten des Einzelfalls
(insbesondere einer anderweitigen grundstücksbezogenen, erneuerbaren
Energiegewinnung oder Berücksichtigung der wirtschaftlichen Angemessenheit) als
unverhältnismäßig anzusehen wäre.
Diese Pflicht zur Installation von
Photovoltaikanlagen ist auch in allen Kaufverträgen für die von der Stadt zu
verkaufenden Grundstücke aufzunehmen.
Begründung:
Einen gleichlautenden Antrag hatte
die Grüne Fraktion bereits bei den Beratungen im Bauausschuss am 24.11.2021 gestellt.
Leider wurde er damals von allen anderen Fraktionen abgelehnt. Mittlerweile
haben sich durch die stark steigenden Strompreise die Randbedingungen erheblich
geändert, so dass die Eigenstromversorgung durch PV-Anlagen noch
wirtschaftlicher geworden ist als bereits vor 13 Monaten. Darüber hinaus gelten
die Argumente für Klimaschutz für die Umstellung der Energieversorgung auf 100%
erneuerbare Energien natürlich unverändert weiter.
Inzwischen hat auch bei der CDU
auf Landesebene ein Umdenken stattgefunden. Ihre Landtagsfraktion hat einen
Gesetzentwurf eingebracht, in der die Pflicht zur Installation von Solaranlagen
"auf alle Neubauten mit mehr 100 Quadratmetern – gleich, ob sie zu Wohnzwecken,
gewerblichen oder sonstigen Zwecken genutzt werden" erweitert werden soll
(Quelle: https://blog.cdu-rlp.de/2022/11/solar-auf-jedes-dach/).
Dieses Umdenken
motiviert uns, den Antrag für eine
Festschreibung zur Installation von PV-Anlagen erneut zu stellen, da wir jetzt
eine realistische Chancen sehen, dass der Antrag im Stadtrat mit Mehrheit
angenommen wird.
Tim Steen
Tel: 06591 - 949 7207
Handy: 01525 - 615 6687“
Stadtbürgermeister Schneider
schlägt der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor, den Antrag bis zum Zeitpunkt
der Beratung über die Textfestsetzungen zurückzuziehen. Eine Zurückziehung des
Antrags ist von der Fraktion nicht gewünscht, der Antrag soll aufrecht erhalten
werden.