Sitzung: 14.12.2022 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 21
Vorlage: 1-4626/22/12-509
Beschluss:
Der Stadtrat Gerolstein beauftragt die
Verwaltung ein Gutachten in zwei separaten Teilen (Gemeindehaus und zukünftiger
Kindergarten) zur Ermittlung der Schadenshöhe durch einen externen Gutachter
einzuholen, um anschließend die weitere Vorgehensweise mit der ADD abzustimmen.
Im Anschluss soll die Angelegenheit im I. Quartal 2023 in den zuständigen
städtischen Gremien beraten werden.
Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 01.12.2022 hat
wurde die Aufnahme des Tagesordnungspunktes beantragt; folgende Fragen wurden
gestellt:
1. Sind
die Flutschäden in und um das Gebäude gutachterlich bewertet und beim Land und
in welcher Höhe zur Schadensregulierung angemeldet? Sind hier alle Fristen
eingehalten, bzw. welche Fristen gilt es hierbei zu beachten?
2. Sind
bereits Sanierungsaufträge erteilt, oder wird eine Erstattung der Schäden im
Rahmen der Realisierung des neuen Kindergartens erfolgen. Wenn ja, in welcher
Höhe liegen hier Zusagen vor?
3. Ist
der beschlossene Architektenwettbewerb in die Wege geleitet? Wann konkret geht
es hier weiter?
Stellungnahme der Verwaltung
Zu
Frage 1
Die
Flutschäden wurden noch nicht gutachterlich bewertet. Der Schaden wurde jedoch
mit einem grob geschätzten Kostenvolumen von 25.000 € beim Land über die
Maßnahmenliste angemeldet. Der Förderantrag muss laut VV Wiederaufbau bis Mitte
2023 gestellt werden. Parallel dazu wurde das Gebäude im Beisein der Herren
Lames, Lenzen und OV Dahm besichtigt. Die Verwaltung hatte seinerzeit
vorgeschlagen, den Bodenaufbau zu trocknen und die Flächen anschließend zu
desinfizieren. Danach sollte das Gebäude auf etwaige Schadstoffe von einem
Fachlabor untersucht werden. Die Anwesenden der Stadt Gerolstein sahen jedoch
die Möglichkeit, insbesondere den Teil der KiTa auf Fußbodenheizung
umzustellen, so dass man einhellig der Meinung war, den Bodenaufbau zurück zu
bauen. Da zu diesem Zeitpunkt auch zahlreiche Schäden in Gebäuden der VG zu verzeichnen
waren, konnte seitens der VG leider nur die Schadstoffmessung angefragt und
beauftragt werden. Vor Ort war daher besprochen worden, dass die
Rückbauarbeiten durch die Stadt organisiert werden. Eine Rückmeldung liegt dem
FB 2 bis heute nicht vor, so dass auch die Laboruntersuchungen nicht
durchgeführt werden konnten. Zwischenzeitlich wurden noch Schäden an der
Zaunanlagen p.p. gemeldet, welche in einem noch zu stellen Förderantrag
Berücksichtigung finden können.
Zu
Frage 2
Der
Rückbau/Abbruch des Bodenaufbaus sollte wie unter Punkt 1 dargestellt von der
Stadt organisiert werden. Weitergehende Sanierungsaufträge sind dem FB 2 nicht
bekannt. Da das KiTa-Gebäude zeitnah saniert und erweitert werden soll, wurde
seitens der VG vorgeschlagen, diese Sanierungsarbeiten vom noch zu
beauftragenden Büro durchführen zu lassen, damit auch sichergestellt werden
kann, dass die sanierten Flächen auch in das neue Sanierungskonzept passen und
nachträglich nicht wieder zurückgebaut werden müssen.
Zu Frage 3:
Die Veröffentlichung der
europaweiten Ausschreibung der Planungsleistungen erfolgte für die drei Lose
(Architektur, TGA und Tragwerksplanung) am 09.12.2022. Folgende Terminplanung
liegt der Veröffentlichung zu Grunde:
09.12.2022
Veröffentlichung der Ausschreibung
12.01.2023
Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge (Stufe 1)
13.02.2023
Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes an Architekten bzw. TGA-Planer /
Statiker
22.03.2023
Schlusstermin für den Eingang der Angebote (Stufe 2)
06.04.2023
Einladungsversand zur Präsentationsveranstaltung
26.04.2023
Präsentations- und Verhandlungstermin Los 1
27.04.2023
Präsentations- und Verhandlungstermin Lose 2 und 3
Der Rat
bringt an, dass die damalige Kostenschätzung des Schadens zwischen 250.000 EUR
und 350.000 EUR lag und nicht bei 25.000 EUR, wie es in der Vorlage beschrieben
wurde.
Es wird eine
baldige Gutachtenserstellung zur Ermittlung der Schadenshöhe sowie eine
Schadensanmeldung beim Land RLP gewünscht. Anschließend soll die
Gemeindehaussanierung vorangebracht werden.