Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 21

Beschluss:

 

Der Stadtrat Gerolstein beauftragt die Verwaltung ein Gutachten in zwei separaten Teilen (Gemeindehaus und zukünftiger Kindergarten) zur Ermittlung der Schadenshöhe durch einen externen Gutachter einzuholen, um anschließend die weitere Vorgehensweise mit der ADD abzustimmen. Im Anschluss soll die Angelegenheit im I. Quartal 2023 in den zuständigen städtischen Gremien beraten werden.


Sachverhalt:

 

Mit Schreiben vom 01.12.2022 hat wurde die Aufnahme des Tagesordnungspunktes beantragt; folgende Fragen wurden gestellt:

1.       Sind die Flutschäden in und um das Gebäude gutachterlich bewertet und beim Land und in welcher Höhe zur Schadensregulierung angemeldet? Sind hier alle Fristen eingehalten, bzw. welche Fristen gilt es hierbei zu beachten?

2.       Sind bereits Sanierungsaufträge erteilt, oder wird eine Erstattung der Schäden im Rahmen der Realisierung des neuen Kindergartens erfolgen. Wenn ja, in welcher Höhe liegen hier Zusagen vor?

3.       Ist der beschlossene Architektenwettbewerb in die Wege geleitet? Wann konkret geht es hier weiter?

 

Stellungnahme der Verwaltung

 

Zu Frage 1

Die Flutschäden wurden noch nicht gutachterlich bewertet. Der Schaden wurde jedoch mit einem grob geschätzten Kostenvolumen von 25.000 € beim Land über die Maßnahmenliste angemeldet. Der Förderantrag muss laut VV Wiederaufbau bis Mitte 2023 gestellt werden. Parallel dazu wurde das Gebäude im Beisein der Herren Lames, Lenzen und OV Dahm besichtigt. Die Verwaltung hatte seinerzeit vorgeschlagen, den Bodenaufbau zu trocknen und die Flächen anschließend zu desinfizieren. Danach sollte das Gebäude auf etwaige Schadstoffe von einem Fachlabor untersucht werden. Die Anwesenden der Stadt Gerolstein sahen jedoch die Möglichkeit, insbesondere den Teil der KiTa auf Fußbodenheizung umzustellen, so dass man einhellig der Meinung war, den Bodenaufbau zurück zu bauen. Da zu diesem Zeitpunkt auch zahlreiche Schäden in Gebäuden der VG zu verzeichnen waren, konnte seitens der VG leider nur die Schadstoffmessung angefragt und beauftragt werden. Vor Ort war daher besprochen worden, dass die Rückbauarbeiten durch die Stadt organisiert werden. Eine Rückmeldung liegt dem FB 2 bis heute nicht vor, so dass auch die Laboruntersuchungen nicht durchgeführt werden konnten. Zwischenzeitlich wurden noch Schäden an der Zaunanlagen p.p. gemeldet, welche in einem noch zu stellen Förderantrag Berücksichtigung finden können.

 

Zu Frage 2

Der Rückbau/Abbruch des Bodenaufbaus sollte wie unter Punkt 1 dargestellt von der Stadt organisiert werden. Weitergehende Sanierungsaufträge sind dem FB 2 nicht bekannt. Da das KiTa-Gebäude zeitnah saniert und erweitert werden soll, wurde seitens der VG vorgeschlagen, diese Sanierungsarbeiten vom noch zu beauftragenden Büro durchführen zu lassen, damit auch sichergestellt werden kann, dass die sanierten Flächen auch in das neue Sanierungskonzept passen und nachträglich nicht wieder zurückgebaut werden müssen.

 

Zu Frage 3:

Die Veröffentlichung der europaweiten Ausschreibung der Planungsleistungen erfolgte für die drei Lose (Architektur, TGA und Tragwerksplanung) am 09.12.2022. Folgende Terminplanung liegt der Veröffentlichung zu Grunde:

 

09.12.2022 Veröffentlichung der Ausschreibung

12.01.2023 Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge (Stufe 1)

13.02.2023 Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes an Architekten bzw. TGA-Planer / Statiker

22.03.2023 Schlusstermin für den Eingang der Angebote (Stufe 2)

06.04.2023 Einladungsversand zur Präsentationsveranstaltung

26.04.2023 Präsentations- und Verhandlungstermin Los 1

27.04.2023 Präsentations- und Verhandlungstermin Lose 2 und 3

 

Der Rat bringt an, dass die damalige Kostenschätzung des Schadens zwischen 250.000 EUR und 350.000 EUR lag und nicht bei 25.000 EUR, wie es in der Vorlage beschrieben wurde.

 

Es wird eine baldige Gutachtenserstellung zur Ermittlung der Schadenshöhe sowie eine Schadensanmeldung beim Land RLP gewünscht. Anschließend soll die Gemeindehaussanierung vorangebracht werden.