Sitzung: 14.12.2022 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 21
Vorlage: 1-4531/22/12-490
Beschluss:
Der
Stadtrat beschließt die 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung einer
Zweitwohnungssteuer der Stadt Gerolstein ab dem 01.01.2023 in der Fassung des
vorgelegten Satzungsentwurfs.
Sachverhalt:
Der
Stadtrat hat in seiner Sitzung am 12.10.2022 die Zweitwohnungssteuersatzung
beschlossen.
Nunmehr
ist verwaltungsseitig aufgefallen, dass ein redaktioneller Fehler im
Satzungstext, und zwar im § 4 Absatz 2 enthalten ist.
Dieser
lautet bisher:
„In den
Fällen des § 5 Absatz 1 Satz
2 ermäßigt sich die Steuer auf den der
Dauer der Steuerpflicht entsprechenden Teilbetrag“.
Richtig
muss der Absatz lauten:
„In den
Fällen des § 5 Absatz 1 Satz
3 ermäßigt sich die Steuer auf den der
Dauer der Steuerpflicht entsprechenden Teilbetrag“.
Aus
Gründen der Rechtssicherheit ist daher der Erlass der dieser Vorlage
beigefügten 1. Änderungssatzung notwendig, denn Rechtsnormen können nur
geändert werden durch den Erlass einer Rechtsnorm, hier also der 1. Änderungssatzung.