Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt die 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer der Stadt Gerolstein ab dem 01.01.2023 in der Fassung des vorgelegten Satzungsentwurfs.


Sachverhalt:

 

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 12.10.2022 die Zweitwohnungssteuersatzung beschlossen.

Nunmehr ist verwaltungsseitig aufgefallen, dass ein redaktioneller Fehler im Satzungstext, und zwar im § 4 Absatz 2 enthalten ist.

 

Dieser lautet bisher:

„In den Fällen des § 5 Absatz 1 Satz 2 ermäßigt sich die Steuer auf den der Dauer der Steuerpflicht entsprechenden Teilbetrag“.

 

Richtig muss der Absatz lauten:

„In den Fällen des § 5 Absatz 1 Satz 3 ermäßigt sich die Steuer auf den der Dauer der Steuerpflicht entsprechenden Teilbetrag“.

 

Aus Gründen der Rechtssicherheit ist daher der Erlass der dieser Vorlage beigefügten 1. Änderungssatzung notwendig, denn Rechtsnormen können nur geändert werden durch den Erlass einer Rechtsnorm, hier also der 1. Änderungssatzung.