Sachverhalt:
Der neu gewählte stellvertretende
Ortsvorsteher ist zum Ehrenbeamten zu ernennen. Ferner hat er den
vorgeschriebenen Diensteid zu leisten und ist anschließend in das Amt
einzuführen. Ernennung, Vereidigung und Einführung erfolgen durch den Stadtbürgermeister.
Bei Wiederwahl entfallen
Vereidigung und Amtseinführung.