Sachverhalt:
Sofern der aktuelle Stellvertreter
zum neuen Ortsvorsteher gewählt wird, ist seine Position neu zu besetzen. Gemäß
§ 76 Abs. 1 der Gemeindeordnung (GemO) ist aus der Mitte des Ortsbeirates eine
stellvertretende Ortsvorsteherin / ein stellvertretender Ortsvorsteher zu
wählen.
Danach wählt der Ortsbeirat aus
seiner Mitte eine/n stellvertretenden/n Ortsvorsteher/in in öffentlicher
Sitzung im Rahmen einer geheimen Abstimmung. Voraussetzung für die Wahl ist,
dass der oder die Gewählte am Tag der Wahl das 23. Lebensjahr vollendet hat und
nicht von der Wählbarkeit i.S.d. § 4 Abs. 2 Kommunalwahlgesetz (KWG)
ausgeschlossen ist.
Das Wahlverfahren richtet sich
nach § 40 GemO. Gewählt ist die/der Bewerber/in, die/der im ersten Wahlgang
mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen erhält. Erhält im ersten Wahlgang
niemand diese Stimmenmehrheit, so ist die Wahl zu wiederholen. Erhält auch im
zweiten Wahlgang niemand mehr als die Hälfte der Stimmen, so erfolgt zwischen
den beiden Bewerber/innen mit den höchsten Stimmenzahlen eine Stichwahl. Führt
auch die Stichwahl zu keiner Mehrheit, so entscheidet das Los, wer gewählt ist.
Stimmenenthaltungen und ungültige
Stimmen zählen bei der Feststellung der Stimmenmehrheit nicht mit.
Die Auszählung der Stimmen erfolgt
durch einen in der Sitzung zu bildendenden Wahlausschuss, der aus dem
Ortsbürgermeister als Vorsitzenden, zwei vom Ortsbeirat dazu bestellten
Beisitzer/innen und einem Schriftführer (von der Verwaltung), besteht.
Wahl
der stellvertretenden Ortsvorsteherin / des stellvertretenden Ortsvorstehers:
Aus dem Ortsbeirat wird Herr
Günter Krämer vorgeschlagen.
Nach der geheimen Wahl mit
Stimmzettel erfolgt die Auszählung der Stimmen durch die Schriftführerin.
Es wurden 2 gültige Stimmen
abgegeben, davon:
Ja-Stimmen: 2
Nein-Stimmen: 0
Herr Günter Krämer ist somit zum
stellvertretenden Ortsvorsteher des Ortsbezirks Oos der Stadt Gerolstein
gewählt. Herr Krämer nimmt die Wahl an.