Beschluss: zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

 

Sofern der aktuelle Stellvertreter zum neuen Ortsvorsteher gewählt wird, ist seine Position neu zu besetzen. Gemäß § 76 Abs. 1 der Gemeindeordnung (GemO) ist aus der Mitte des Ortsbeirates eine stellvertretende Ortsvorsteherin / ein stellvertretender Ortsvorsteher zu wählen.

 

Danach wählt der Ortsbeirat aus seiner Mitte eine/n stellvertretenden/n Ortsvorsteher/in in öffentlicher Sitzung im Rahmen einer geheimen Abstimmung. Voraussetzung für die Wahl ist, dass der oder die Gewählte am Tag der Wahl das 23. Lebensjahr vollendet hat und nicht von der Wählbarkeit i.S.d. § 4 Abs. 2 Kommunalwahlgesetz (KWG) ausgeschlossen ist.

 

Das Wahlverfahren richtet sich nach § 40 GemO. Gewählt ist die/der Bewerber/in, die/der im ersten Wahlgang mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen erhält. Erhält im ersten Wahlgang niemand diese Stimmenmehrheit, so ist die Wahl zu wiederholen. Erhält auch im zweiten Wahlgang niemand mehr als die Hälfte der Stimmen, so erfolgt zwischen den beiden Bewerber/innen mit den höchsten Stimmenzahlen eine Stichwahl. Führt auch die Stichwahl zu keiner Mehrheit, so entscheidet das Los, wer gewählt ist.

 

Stimmenenthaltungen und ungültige Stimmen zählen bei der Feststellung der Stimmenmehrheit nicht mit.

 

Die Auszählung der Stimmen erfolgt durch einen in der Sitzung zu bildendenden Wahlausschuss, der aus dem Ortsbürgermeister als Vorsitzenden, zwei vom Ortsbeirat dazu bestellten Beisitzer/innen und einem Schriftführer (von der Verwaltung), besteht.

 

Wahl der stellvertretenden Ortsvorsteherin / des stellvertretenden Ortsvorstehers:

 

Aus dem Ortsbeirat wird Herr Günter Krämer vorgeschlagen.

 

Nach der geheimen Wahl mit Stimmzettel erfolgt die Auszählung der Stimmen durch die Schriftführerin.

 

Es wurden 2 gültige Stimmen abgegeben, davon:

 

Ja-Stimmen:       2

Nein-Stimmen: 0

 

Herr Günter Krämer ist somit zum stellvertretenden Ortsvorsteher des Ortsbezirks Oos der Stadt Gerolstein gewählt. Herr Krämer nimmt die Wahl an.