Beschluss:
Der Ortsgemeinderat erkennt die
Notwendigkeit zur Aufstellung einer Ausbaubeitragssatzung für die Ortsgemeinde
Kopp an und beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage der Mustersatzung des
Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz einen Satzungsentwurf für die
Ortsgemeinde Kopp zu entwerfen, der in einer der nächsten Sitzungen des
Ortsgemeinderates zur Beratung vorgelegt werden soll.
Sachverhalt:
Der Landesgesetzgeber hat mit
Gesetz vom 05.05.2020 die Diskussion über die Abschaffung der (einmaligen)
Straßenausbaubeiträge vorerst beendet und die grundsätzlich flächendeckende
Einführung des wiederkehrenden Straßenausbaubeitrages (wkB) zum 01.01.2024
beschlossen.
Die Ortsgemeinde Kopp verfügt
bisher noch über keine Ausbaubeitragssatzung. Aufgrund der landesgesetzlichen
Vorgabe soll nun auch in der Ortsgemeinde Kopp eine Ausbaubeitragssatzung
beschlossen werden.