Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Ortsgemeinderat erkennt die Notwendigkeit zur Aufstellung einer Ausbaubeitragssatzung für die Ortsgemeinde Kopp an und beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage der Mustersatzung des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz einen Satzungsentwurf für die Ortsgemeinde Kopp zu entwerfen, der in einer der nächsten Sitzungen des Ortsgemeinderates zur Beratung vorgelegt werden soll.


Sachverhalt:

 

Der Landesgesetzgeber hat mit Gesetz vom 05.05.2020 die Diskussion über die Abschaffung der (einmaligen) Straßenausbaubeiträge vorerst beendet und die grundsätzlich flächendeckende Einführung des wiederkehrenden Straßenausbaubeitrages (wkB) zum 01.01.2024 beschlossen.

 

Die Ortsgemeinde Kopp verfügt bisher noch über keine Ausbaubeitragssatzung. Aufgrund der landesgesetzlichen Vorgabe soll nun auch in der Ortsgemeinde Kopp eine Ausbaubeitragssatzung beschlossen werden.