Beschluss:
Der Ortsgemeinderat stellt die
Jahresabschlüsse für die Haushaltsjahre 2019 und 2020 fest. Des Weiteren wird
die Entlastung der Ortsbürgermeisterin, des Ersten Beigeordneten sowie des
Bürgermeisters der Verbandsgemeinde, dessen Beigeordneten, soweit sie den
Bürgermeister vertreten haben, erteilt.
Sachverhalt:
Die Jahresabschlüsse für die
Haushaltsjahre 2019 und 2020 wurden durch die Verwaltung aufgestellt und zur
Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss des Ortsgemeinderates weitergeleitet.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat
diese nach den Bestimmungen der §§ 112 und 113 GemO geprüft. Auf die Inhalte
der Sitzungsniederschrift sowie des Prüfberichtes wird an dieser Stelle
verwiesen.
Die Prüfung hat abschließend zu
keinen nennenswerten Einwänden geführt. Der Rechnungsprüfungsausschuss schlägt
dem Ortsgemeinderat folgenden Beschluss zur Abstimmung vor: