Beschluss: einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

 

Der Vorsitzende erklärt, dass die Fortschreibung des Maßnahmenplans bis zum 30.09.2022 beim Land Rheinland-Pfalz einzureichen ist. Die bisher bekannten Maßnahmen der Ortsgemeinde Nohn wurden gemeldet. Der Vorsitzende hat einen vollständigen Maßnahmenplan nebst Kostenschätzungen bei der Verwaltung eingefordert, den er den Ratsmitgliedern erklärt.

 

Allerdings fehlen laut Vorsitzenden folgende Maßnahmen, welche der Verwaltung im Juni 2022 gemeldet wurden, im Maßnahmenplan:

-          Graben; Verbindungsweg L 10 Heideweg

-          Grenzweg zwischen Nohn und Niederehe (Flur 36, Parzelle 43)

-          Graben Eselsberg (Flur 32, Parzelle 48)

-          Fußweg Wasserfall (Flur 36, Parzellen 8 und 9)

 

àFolgende Maßnahme steht im Maßnahmenplan, aber mit einer falschen Kostenschätzung:

-          Brücke „Nohner Mühle“ (Kosten in Höhe von ca. 200.000,00 € und nicht 20.000,00 €)

 

Die Kostenschätzungen für die Wirtschaftswege werden vom Gemeinderat als zu gering eingestuft.

 

Der Ortsgemeinderat ist mit dem Maßnahmenplan grundsätzlich einverstanden, beschließt aber die o.g. fehlenden Maßnahmen zu ergänzen, die Kosten für die Brücke „Nohner Mühle“ mit 200.000,00 € anzusetzen und die Verwaltung zu beauftragen die zu geringen Kostenschätzungen bei den Wirtschaftswegen, vor allem bei den Durchlässen, nachzukalkulieren.