Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Ortsgemeinderat stimmt dem Vorhaben zu und erteilt das Einvernehmen nach § 36 BauGB.


Sonderinteresse/Ruhen des Stimmrechts:

 

Es wird auf die Bestimmungen des § 22 Gemeindeordnung hingewiesen. Ratsmitglied Markus Schellen wurde gem. § 22 Abs. 1 Nr. 1 GemO RLP ausgeschlossen.

 

Sachverhalt:

 

Es liegt ein Bauantrag zur Erweiterung eines Wohngebäudes sowie Errichtung eines Carports auf dem Grundstück Flur 39, Flurstück 39, Maibaumstraße 2, vor. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Flächennutzungsplans / Mischgebiet. Die Erschließung des Grundstückes ist gesichert. Die Kreisverwaltung als Untere Bauaufsichtsbehörde ist zuständig für die Erteilung der Baugenehmigung.