Beschluss:
Der Ortsgemeinderat stimmt dem
Vorhaben zu und erteilt das Einvernehmen nach § 36 BauGB.
Sonderinteresse/Ruhen des Stimmrechts:
Es wird auf die Bestimmungen des § 22
Gemeindeordnung hingewiesen. Ratsmitglied Markus Schellen wurde gem. § 22 Abs.
1 Nr. 1 GemO RLP ausgeschlossen.
Sachverhalt:
Es liegt ein Bauantrag zur Erweiterung eines Wohngebäudes sowie
Errichtung eines Carports auf dem Grundstück Flur 39, Flurstück 39,
Maibaumstraße 2, vor. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des
Flächennutzungsplans / Mischgebiet. Die Erschließung des Grundstückes ist
gesichert. Die Kreisverwaltung als Untere Bauaufsichtsbehörde ist zuständig für
die Erteilung der Baugenehmigung.