Sitzung: 28.09.2022 Ortsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 6
Vorlage: 1-4275/22/27-076
Beschluss:
Nach
ausführlicher Beratung beschließt der Ortsgemeinderat, das Brennholz zu
folgenden Konditionen zu veräußern:
Für Einheimische: 48 € brutto / fm Langholz.
(Laubholz)
Für Auswärtige: 75 € brutto /fm Langholz.
(Laubholz)
Fichtenbrennholz (Käferholz) in 10 FM-Losen für 48
€ brutto/fm.
Sachverhalt:
Gemäß § 32
Absatz 2 Ziffer 10 der Gemeindeordnung beschließt der Ortsgemeinderat über die
Festsetzung privatrechtlicher Entgelte, hierzu gehört auch die Festsetzung des
Brennholzpreises.
Das Forstamt Hillesheim und die KHVO beschreiben
die derzeitige Marktsituation wie folgt:
„Aufgrund der sich weiter verschärfenden Energie-Verknappung
infolge des Ukraine-Krieges ist eine weiter steigende Nachfrage nach Brennholz
zu erwarten. Gleichzeitig steigt auch die Nachfrage der Holzwerkstoff- u. Verpackungsindustrie.
Wegen der hohen Nachfrage und der begrenzten
Verfügbarkeit von Holz steigen die Energieholz-Preise in Orientierung an
die Preisentwicklung anderer Energieträger deutlich. Der Holzeinschlag ist
durch die Vorgaben der Nachhaltigkeit in den Forsteinrichtungswerken und die
die Standards der Waldzertifizierung begrenzt.
Sollte die Nachfrage nach Brennholz das mögliche
Angebot übersteigen, so können die Möglichkeiten der Priorisierung (z.
B. Vorrang der Ortsbevölkerung) sowie Kontigentierung (Maximalmenge je
Haushalt) sinnvoll sein. Landesforsten erachtet zurzeit eine Preissteigerung im
Staatswald für Buchen-Brennholz um etwa 30 % in Anlehnung an die
Preisentwicklung von holzbasierten Brennstoffen (Pellets) als sachgerecht.“
Im Vorjahr wurden die Brennholzpreise wie folgt
festgelegt:
Für Einheimische: 38,00 € brutto / fm Langholz.
Für Auswärtige: 50,00 € brutto /fm Langholz.
Fichtenbrennholz (Käferholz) in 10 FM-Losen für
21,40 € brutto/fm.