Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8

Beschluss:

 

Nach ausführlicher Beratung wird eine Veränderung der Beleuchtungssituation zurückgestellt. Die jetzige Schaltung der Straßenbeleuchtung wird mit dem RWE beraten und die Kostensituation in der nächsten Haushaltsberatung wieder mit aufgenommen.


Sachverhalt:

 

Die Kommunen sind aufgerufen Maßnahmen zu ergreifen, um Energieeinsparmaßnahmen vorzunehmen.

Hierzu wurde von der Bundesregierung eine Verordnung erlassen.

(Mittelfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung – EnSimiMaV)

 

Erster Ansatzpunkt in vielen Ortsgemeinden sind Einsparungen in der Straßenbeleuchtung

Hierzu wurde Westnetz angeschrieben, um im Bereich der Straßenbeleuchtung Einsparpotentiale aufzuzeigen.

Durch die Umstellung auf LED vor Jahren konnten bereits Energiekosten eingespart werden.

Diese Einsparkosten werden derzeit jedoch zur Tilgung der Umrüstkosten verwendet.

Weitere Einsparungen wurden angefragt:

 

Nachstehend die Fragestellungen und Antworten von Westnetz (in rot)

 

1.       Welche Jahreskosten für die Straßenbeleuchtung haben wir derzeit und welchen Einschaltintenivität einschließlich aktueller Dimmung?

Die aktuellen Stromverbrauchskosten liegen bei 7.500 €, mit einer Leistungsreduzierung auf 50% in der Zeit von 23:00 – 5:00 Uhr.

2.       Welche weitere Dimmungsmöglichkeiten gibt es? Über die gesamte Einschaltzeit = Ersparnis

Rechtlich gesehen liegen die Ein- und Ausschaltzeiten in Gönnersdorf am unteren Level, da ist nichts mehr zu machen. Eine Änderung der Dimmzeiten bzw. der Dimmstärke ist schon kostenintensiv, da diese an jeder einzelnen Leuchte geändert werden muss.

3.       Könnte teilweise jede 2. Lampe ausgestellt werden?  Ersparnis pro Lampe?

Dies ist techn. leider nicht möglich. (und versicherungstechnisch ungeklärt)

4.       Welche Ersparnis ist es bei Nachtschaltung zwischen 23 -5 Uhr? Mit der Variante und Kosten für Einschaltung?

Bei einer Nachtabschaltung belaufen sich die Stromkosten auf 4.200 €, also eine Ersparnis von 3.300 €. Die Kosten für die Umstellung belaufen sich auf 300 € je Schaltstelle. Gönnersdorf hat 5 Schaltstellen.

 

Bitte beachten Sie, dass bei einer Halbnachtschaltung die Leuchten mit einem Richtzeichen 394 der StTVo. ausgestattet werden müssen (siehe Anlage). Diese sind von der Gemeinde im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht anzubringen.