Sitzung: 28.09.2022 Ortsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Befangen: 1
Vorlage: 1-4380/22/26-046
Beschluss:
Der Rat
stellt den Jahresabschluss 2020 fest.
Sachverhalt:
Nach § 114
Absatz 1 Gemeindeordnung (GemO) beschließt der Rat über die Feststellung des
geprüften Jahresabschlusses und entscheidet in einem gesonderten Beschluss über
die Entlastung des Ortsbürgermeisters und der Beigeordneten, soweit diese den
Ortsbürgermeister vertreten haben.
Der
Jahresabschluss ist vorab gemäß § 110 Absatz 2, Satz 2 durch den
Rechnungsprüfungsausschuss zu prüfen.
Diese Prüfung
ist am 13.09.2022 erfolgt. Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.