Sitzung: 27.09.2022 Ortsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13
Vorlage: 1-4378/22/39-114
Beschluss:
Der
Ortsgemeinderat genehmigt die Annahme/Vermittlung nachfolgender Zuwendungen:
Art der Zuwendung |
Zuwendungsgeber |
Umfang der Zuwendung |
Zuwendungszweck |
Sonstige Beziehungen
zum Zuwendungsgeber |
Geldspende 10.06.2022 |
Helmut Rodermann, Wiesbaum |
250,00 € |
Seniorenausflug |
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Geldspende 14.07.2022 |
Rinke de Vries, Wiesbaum |
140,00 € |
Erlöserkapelle Mirbach |
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Sachverhalt:
Die Annahme und Einwerbung von Sponsoringleistungen, Spenden,
Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen bedarf nach § 94 Absatz 3 GemO der
Genehmigung durch den Gemeinderat, wobei die genannte Vorschrift erst dann
Anwendung findet, wenn die Zuwendung im Einzelfall eine Wertgrenze von 100,00 €
übersteigt.
Zur
Wahrung des Transparenzgebotes erfolgt die Beratung über die Genehmigung
solcher Zuwendungen grundsätzlich in öffentlicher Sitzung, es sei denn, dass
der Geber aus berechtigtem Interesse um vertrauliche Behandlung seines Namens
gebeten hat