Sitzung: 28.09.2022 Bauausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Enthaltungen: 1
Vorlage: 2-3596/22/12-465
Beschluss:
Der Bauausschuss stimmt der Änderung
der von der Kreisverwaltung geforderten Beseitigung der baulichen Mängel
(Notausgang, Rückbau der Fremdwerbeanlage) ausdrücklich zu.
Für die kleineren Werbeanlagen an der
Seitenfläche erteilt die Stadt Gerolstein eine Befreiung von der
Veränderungssperre. Einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes
hinsichtlich der Größe der Eigenwerbeanlagen für die Indoornutzung wird jedoch
nicht zugestimmt.
Sachverhalt:
Es liegt ein Antrag auf
Nutzungsänderung im Obergeschoss eines gewerblich genutzten Gebäudes in einen
Indoorspielplatz mit Bistro vor. Es handelt sich um einen Nachtrag zur
Baugenehmigung vom 05.06.2020. Das Vorhaben befindet sich auf dem Grundstück
Gemarkung Gerolstein, Flur 6, Flurstücke 362/23, 335/3, 369/9 und liegt im
Geltungsbereich des Bebauungsplans „Sarresdorfer Straße West – Südlicher Teil“.
Für diesen Bereich hat der Stadtrat am 11.08.2021 eine Veränderungssperre nach
§ 14 BauGB beschlossen, da der Bebauungsplan hinsichtlich der Zulassung von
Fremdwerbung geändert werden soll. Über den Bauantrag entscheidet die
Kreisverwaltung als Untere Bauaufsichtsbehörde.
Der Tagesordnungspunkt wurde
bereits in der Sitzung am 31.08.2022 behandelt. Da aus den Bauantragsunterlagen
nicht klar ersichtlich war, worin die Nutzungsänderung besteht, wurde der
Tagesordnungspunkt zur Klärung auf die nächste Sitzung verschoben. Nach
Rücksprache mit der Kreisverwaltung wurde der Verwaltung das Schreiben an die
Pächterin übersandt und nachfolgend auszugsweise abgedruckt: