Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Enthaltungen: 1

Beschluss:

 

Der Bauausschuss stimmt der Änderung der von der Kreisverwaltung geforderten Beseitigung der baulichen Mängel (Notausgang, Rückbau der Fremdwerbeanlage) ausdrücklich zu.

Für die kleineren Werbeanlagen an der Seitenfläche erteilt die Stadt Gerolstein eine Befreiung von der Veränderungssperre. Einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der Größe der Eigenwerbeanlagen für die Indoornutzung wird jedoch nicht zugestimmt.


Sachverhalt:

 

Es liegt ein Antrag auf Nutzungsänderung im Obergeschoss eines gewerblich genutzten Gebäudes in einen Indoorspielplatz mit Bistro vor. Es handelt sich um einen Nachtrag zur Baugenehmigung vom 05.06.2020. Das Vorhaben befindet sich auf dem Grundstück Gemarkung Gerolstein, Flur 6, Flurstücke 362/23, 335/3, 369/9 und liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Sarresdorfer Straße West – Südlicher Teil“. Für diesen Bereich hat der Stadtrat am 11.08.2021 eine Veränderungssperre nach § 14 BauGB beschlossen, da der Bebauungsplan hinsichtlich der Zulassung von Fremdwerbung geändert werden soll. Über den Bauantrag entscheidet die Kreisverwaltung als Untere Bauaufsichtsbehörde.

 

Der Tagesordnungspunkt wurde bereits in der Sitzung am 31.08.2022 behandelt. Da aus den Bauantragsunterlagen nicht klar ersichtlich war, worin die Nutzungsänderung besteht, wurde der Tagesordnungspunkt zur Klärung auf die nächste Sitzung verschoben. Nach Rücksprache mit der Kreisverwaltung wurde der Verwaltung das Schreiben an die Pächterin übersandt und nachfolgend auszugsweise abgedruckt: