Sitzung: 28.09.2022 Bauausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 1
Vorlage: 2-3592/22/12-464
Beschluss:
Der Bauausschuss stimmt dem Vorhaben
zu und erteilt das Einvernehmen nach § 36 BauGB. Dem Antrag auf Befreiung von
den bauplanungsrechtlichen Festsetzungen wg. Überschreitung der Baugrenze um
3,51 m wird zugestimmt.
Sachverhalt:
Es liegt ein Bauantrag zum Neubau einer Garage auf dem
Grundstück Flur 2, Flurstück 834/49, Lindenstraße 65 a, vor. Das Grundstück
liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Lindenstraße“ / Mischgebiet. Nach
Ziffer 2.1 des Bebauungsplans ist die Errichtung von Garagen nur innerhalb der
überbaubaren Flächen sowie im seitlichen Bauwich zulässig. Der Bauherr
beantragt eine Befreiung von dieser planungsrechtlichen Festsetzung und
beabsichtigt, die Garage 3,51 m über die Baugrenze zu errichten. Die Bauvoranfrage
zum Neubau der Garage wurde am 20.05.2022 im Bauausschuss beraten und die
Zustimmung erteilt. Die Kreisverwaltung hat am 07.07.2022 einen Bauvorbescheid
erteilt.