Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 1

Beschluss:

 

Der Bauausschuss stimmt dem Vorhaben zu und erteilt das Einvernehmen nach § 36 BauGB. Dem Antrag auf Befreiung von den bauplanungsrechtlichen Festsetzungen wg. Überschreitung der Baugrenze um 3,51 m wird zugestimmt.


Sachverhalt:

 

Es liegt ein Bauantrag zum Neubau einer Garage auf dem Grundstück Flur 2, Flurstück 834/49, Lindenstraße 65 a, vor. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Lindenstraße“ / Mischgebiet. Nach Ziffer 2.1 des Bebauungsplans ist die Errichtung von Garagen nur innerhalb der überbaubaren Flächen sowie im seitlichen Bauwich zulässig. Der Bauherr beantragt eine Befreiung von dieser planungsrechtlichen Festsetzung und beabsichtigt, die Garage 3,51 m über die Baugrenze zu errichten. Die Bauvoranfrage zum Neubau der Garage wurde am 20.05.2022 im Bauausschuss beraten und die Zustimmung erteilt. Die Kreisverwaltung hat am 07.07.2022 einen Bauvorbescheid erteilt.