Sitzung: 26.09.2022 Ortsgemeinderat
Beschluss: keine Abstimmung
Sachverhalt:
Der Vorsitzende stellt den
umfangreichen Sachverhalt dar. Die Fläche der Ortsgemeinde Nohn für eine
Grüngutdeponie wird durch die A.R.T. als nicht geeignet eingestuft. Die A.R.T.
und Kreisverwaltung Vulkaneifel verfolgen nun erst einmal die Errichtung der
Grüngutdeponie in Bongard.
Die Ortsgemeinde Nohn wird die
Errichtung einer Grüngutdeponie weiterverfolgen.
Der Rat ist sich einig, wenn dies
nicht durch die A.R.T. und Kreisverwaltung Vulkaneifel entsprechend unterstützt
wird, weiterhin eine eigene „Lagerfläche“ anzulegen.
Hier bestehen zwei Möglichkeiten:
- der
jetzige Standort, wo bereits eine Lagerfläche angelegt ist, bleibt
bestehen (jährlich schreddern)
oder
- man
wählt einen anderen Standort:
„Am Papastein“
kommt in Betracht. Diese Fläche kann ähnlich angelegt werden wie die bereits
bestehenden Planungen für die Grüngutdeponie von der A.R.T. und Kreisverwaltung
Vulkaneifel. Evtl. sind hierfür Öffnungszeiten festzulegen und eine Zaunanlage
zu errichten. Diese Fläche hat zudem den Vorteil der Einsehbarkeit und der
besseren Anfahrbarkeit.
Der Vorsitzende wird mit Revierförster
Moll über die Anlage einer Fläche „Am Papastein“ sprechen, ob die Bäume etc.
geschreddert werden können, damit die Fläche entsprechend hergerichtet und
planiert werden kann.