Beschluss: keine Abstimmung

Sachverhalt:

 

Der Vorsitzende stellt den umfangreichen Sachverhalt dar. Die Fläche der Ortsgemeinde Nohn für eine Grüngutdeponie wird durch die A.R.T. als nicht geeignet eingestuft. Die A.R.T. und Kreisverwaltung Vulkaneifel verfolgen nun erst einmal die Errichtung der Grüngutdeponie in Bongard.

Die Ortsgemeinde Nohn wird die Errichtung einer Grüngutdeponie weiterverfolgen.

Der Rat ist sich einig, wenn dies nicht durch die A.R.T. und Kreisverwaltung Vulkaneifel entsprechend unterstützt wird, weiterhin eine eigene „Lagerfläche“ anzulegen.

 

Hier bestehen zwei Möglichkeiten:

  1. der jetzige Standort, wo bereits eine Lagerfläche angelegt ist, bleibt bestehen (jährlich schreddern)

oder

  1. man wählt einen anderen Standort:

„Am Papastein“ kommt in Betracht. Diese Fläche kann ähnlich angelegt werden wie die bereits bestehenden Planungen für die Grüngutdeponie von der A.R.T. und Kreisverwaltung Vulkaneifel. Evtl. sind hierfür Öffnungszeiten festzulegen und eine Zaunanlage zu errichten. Diese Fläche hat zudem den Vorteil der Einsehbarkeit und der besseren Anfahrbarkeit.

 

Der Vorsitzende wird mit Revierförster Moll über die Anlage einer Fläche „Am Papastein“ sprechen, ob die Bäume etc. geschreddert werden können, damit die Fläche entsprechend hergerichtet und planiert werden kann.