Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 4, Enthaltungen: 2

Beschluss:

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss beschließt, eine/n stellvertretende/n Vorsitzende/n für die gesamte laufende Wahlzeit des Verbandsgemeinderates zu wählen. Die Wahl erfolgt offen durch Handzeichen.

 

Wahlvorgang:

 

Für die Wahl der/des stellvertretenden Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses wird Rainer Cornesse vorgeschlagen.

 

Die Wahl wird durch Handzeichen durchgeführt.

 

Wahlvorgang:

 

Ja-Stimmen:       4

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen:   2

 

Damit ist Rainer Cornesse zum stellvertretenden Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses gewählt.


Sachverhalt:

 

Die Verwaltung schlägt vor, neben der/dem Vorsitzenden eine*n stellvertretende*n Vorsitzende*n des Rechnungsprüfungsausschusses (als Abwesenheitsvertreter*in) zu wählen.

 

Der Ausschuss kann die Wahl der/des stellvertretenden Vorsitzenden durch offene Abstimmung beschließen. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhält.

 

Es wird angeregt, die/den stellvertretende*n Vorsitzende*n für die gesamte laufende Wahlzeit des Stadtrates zu wählen.

 

Eingangs erwähnt Ausschussmitglied Edwin Kreitz, dass für den öffentlichen Teil nicht form- und fristgerecht eingeladen wurde, da die Sitzung nicht in Hillesheim stattfindet und den Bürgern die Möglichkeit genommen wird an der Sitzung teil zu nehmen. Zumindest müsste ein Bus seitens der Stadt Hillesheim für die Bürger eingesetzt werden.

Uwe Hochmann erläutert, dass Herr Kreitz grundsätzlich recht hat und schlägt vor den TOP „Wahl des stellvertretenden Ausschussvorsitzenden“ von der Tagesordnung abzusetzen.

Daraufhin stellt der Vorsitzende Ottmar Brück folgenden Sachverhalt zur Abstimmung:

Wer ist dafür, dass der TOP 1 „Wahl der/des stellvertretenden Ausschussvorsitzenden“ von der Tagesordnung abgesetzt wird?

Ja 0         nein 4

 

Daraufhin wurde die Wahl wie geplant durchgeführt.

 

Abschließend informiert Herr Hochmann über die Seitens der Landesregierung, im Rahmen des neuen LFAG, geforderte Erhöhung der Nivellierungssätze zum 01.01.23. Die endgültige Entscheidung der Stadt Hillesheim wird in der Sitzung mit Haushaltsberatung 2023 getroffen.