Sitzung: 26.09.2022 Ortsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 6
Vorlage: 2-3095/21/34-118
Beschluss:
- Der Ortsgemeinderat nimmt das dieser
Sitzungsvorlage als Anlage beigefügte Schreiben des Gemeinde- und
Städtebundes Rheinland-Pfalz vom 11.11.2021 sowie die
Ausschreibungskonzeption der Gt-service Dienstleistungsgesellschaft mbH
zur Kenntnis.
- Die Verwaltung wird bevollmächtigt, die
Gt-service Dienstleistungsgesellschaft mbH (Gt-service) mit der
Ausschreibung der Stromlieferung der Ortsgemeinde ab dem 01.01.2023
dauerhaft zu beauftragen, die sich zur Durchführung der Ausschreibung
weiterer Kooperationspartner bedienen kann.
- Der Ortsgemeinderat bevollmächtigt den
Aufsichtsrat der Gt-service die Zuschlagsentscheidungen und
Zuschlagserteilungen im Rahmen der Bündelausschreibung(en) Strom, an denen
die Ortsgemeinde teilnimmt, namens und im Auftrag der Ortsgemeinde
vorzunehmen.
- Die Ortsgemeinde verpflichtet sich, das
Ergebnis der Bündelausschreibung(en) als für sich verbindlich
anzuerkennen. Sie verpflichtet sich zur Stromabnahme von dem Lieferanten /
den Lieferanten, der / die jeweils den Zuschlag erhält / erhalten, für die
Dauer der jeweils vereinbarten Vertragslaufzeit.
- a) Die
Verwaltung wird beauftragt, Strom mit folgender Qualität im Rahmen der
Bündelausschreibung Strom über die Gt-service GmbH auszuschreiben:
100 % Strom
aus erneuerbaren Energien (Ökostrom) ohne Neuanlagenquote
Beschaffung
nach dem sogenannten Händlermodell
b) Die Ausschreibung von Ökostrom soll
erfolgen:
Für alle
Abnahmestellen des Auftraggebers
Sachverhalt:
Die Gt-service
Dienstleistungsgesellschaft mbH des Gemeindetags Baden-Württemberg (Gt-service
GmbH) bietet im Jahr 2022 Gemeinden, Städten, Landkreisen, Zweckverbänden und
kommunalen Gesellschaften die Teilnahme an einer gemeinsamen Ausschreibung der
Stromlieferung für die Lieferjahre 2023-2025 an. Lieferbeginn wird der 1.
Januar 2023 sein. Die Liefervertragslaufzeit beträgt drei Jahre bis zum 31.
Dezember 2025 und endet dann automatisch ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Mit der Teilnahmeerklärung geht der
Teilnehmer zugleich ein Dauerbeauftragungsverhältnis mit der Gt-service ein.
Diese neue Verfahrensregelung dient der Aufwandsminimierung und ist mit dem
Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz abgestimmt. Kündigt der Teilnehmer das
Dauerbeauftragungsverhältnis unter Einhaltung einer Frist von 13 Monaten zum
Ende der Laufzeit nicht, so wird er automatisch als Teilnehmer der dann jeweils
folgenden Bündelausschreibung Strom für die anschließenden drei Lieferjahre
mitgeführt.
Für die Teilnahme an der jeweiligen
Ausschreibung sowie die Leistungen zur Nachbetreuung während der
Vertragslaufzeit betragen die Kosten insgesamt 17,50 € pro Abnahmestelle,
mindestens jedoch 120,00 €, jeweils zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.
Die Teilnehmer der 5.
Bündelausschreibung Strom 2023 – 2025 haben wie bei den vergangenen
Bündelausschreibungen die Möglichkeit, einzelne oder alle Abnahmestellen im
Rahmen gesonderter Ökostromlose auszuschreiben. Hinsichtlich der Stromqualität
kann zwischen folgenden Beschaffungsalternativen gewählt werden:
- 100 % Normalstrom (Atomstrom)
- 100 % Strom aus erneuerbaren Energien
(Ökostrom) ohne Neuanlagenquote (Mehrkosten 0 – 0,2 ct / kWh netto),
Beschaffung nach dem sog. Händlermodell
- 100 % Strom aus erneuerbaren Energien (Ökostrom)
mit 33 % Neuanlagenquote (Mehrkosten 0,2 – 0,5 ct / kWh netto),
Beschaffung nach dem sog. Händlermodell
- 100 % Strom aus erneuerbaren Energien
(Ökostrom) mit mindestens 33 % Neuanlagenquote (Mehrkosten 0,5 – 0,7 ct /
kWh netto), Beschaffung nach dem sog. Händlermodell
Begriffserläuterungen:
- Ökostrom ohne Neuanlagenquote:
Die
Abnahmestellen sind mit Strom zu beliefern, der zu 100 % aus erneuerbaren
Energiequellen stammt. Die Herkunft des gelieferten Ökostroms muss auf
eindeutig beschriebene und identifizierbare Quellen zurückführbar sein.
- Ökostrom mit Neuanlagenquote:
Zusätzlich
zu den vorstehenden Kriterien müssen mindestens 33 % des während eines
Kalenderjahres gelieferten Stroms aus Neuanlagen stammen.
- Ökostrom mit Neuanlagenquote 34 – 100 %
Bei diesen
Losen wird neben dem Preis auch der vom Bieter anzubietende Anteil aus
Neuanlagen gewertet. D.h., der Anbieter kann sich freiwillig dazu verpflichten,
einen höheren Anteil der Strommenge aus Neuanlagen als bei den vorstehenden
Mindestanforderungen zu liefern. Dann fließen der Preis zu 90 und die
Neuanlagenquote zu 10 Prozent in die Angebotswertung ein. Dies soll als Anreiz
für einen höheren Beitrag zum Ausbau von Ökostrom-Kapazitäten dienen.
- Händlermodell:
Der
Auftragnehmer erzeugt selbst Strom aus erneuerbaren Energien oder kauft diesen
vom Erzeuger auf und leitet ihn mit Hilfe von Netznutzungsvereinbarungen zum
Auftraggeber „durch“. Für den Strom muss eine ununterbrochene vertragliche
Lieferkette vom Erzeuger bis zum Auftraggeber bestehen.