Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 6

Beschluss:

 

  1. Der Ortsgemeinderat nimmt das dieser Sitzungsvorlage als Anlage beigefügte Schreiben des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz vom 11.11.2021 sowie die Ausschreibungskonzeption der Gt-service Dienstleistungsgesellschaft mbH zur Kenntnis.

 

  1. Die Verwaltung wird bevollmächtigt, die Gt-service Dienstleistungsgesellschaft mbH (Gt-service) mit der Ausschreibung der Stromlieferung der Ortsgemeinde ab dem 01.01.2023 dauerhaft zu beauftragen, die sich zur Durchführung der Ausschreibung weiterer Kooperationspartner bedienen kann.

 

  1. Der Ortsgemeinderat bevollmächtigt den Aufsichtsrat der Gt-service die Zuschlagsentscheidungen und Zuschlagserteilungen im Rahmen der Bündelausschreibung(en) Strom, an denen die Ortsgemeinde teilnimmt, namens und im Auftrag der Ortsgemeinde vorzunehmen.

 

  1. Die Ortsgemeinde verpflichtet sich, das Ergebnis der Bündelausschreibung(en) als für sich verbindlich anzuerkennen. Sie verpflichtet sich zur Stromabnahme von dem Lieferanten / den Lieferanten, der / die jeweils den Zuschlag erhält / erhalten, für die Dauer der jeweils vereinbarten Vertragslaufzeit.

 

  1. a) Die Verwaltung wird beauftragt, Strom mit folgender Qualität im Rahmen der Bündelausschreibung Strom über die Gt-service GmbH auszuschreiben:

 

100 % Strom aus erneuerbaren Energien (Ökostrom) ohne Neuanlagenquote

Beschaffung nach dem sogenannten Händlermodell

 

 

                b) Die Ausschreibung von Ökostrom soll erfolgen:

 

Für alle Abnahmestellen des Auftraggebers

 

 


Sachverhalt:

 

Die Gt-service Dienstleistungsgesellschaft mbH des Gemeindetags Baden-Württemberg (Gt-service GmbH) bietet im Jahr 2022 Gemeinden, Städten, Landkreisen, Zweckverbänden und kommunalen Gesellschaften die Teilnahme an einer gemeinsamen Ausschreibung der Stromlieferung für die Lieferjahre 2023-2025 an. Lieferbeginn wird der 1. Januar 2023 sein. Die Liefervertragslaufzeit beträgt drei Jahre bis zum 31. Dezember 2025 und endet dann automatisch ohne dass es einer Kündigung bedarf.

 

Mit der Teilnahmeerklärung geht der Teilnehmer zugleich ein Dauerbeauftragungsverhältnis mit der Gt-service ein. Diese neue Verfahrensregelung dient der Aufwandsminimierung und ist mit dem Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz abgestimmt. Kündigt der Teilnehmer das Dauerbeauftragungsverhältnis unter Einhaltung einer Frist von 13 Monaten zum Ende der Laufzeit nicht, so wird er automatisch als Teilnehmer der dann jeweils folgenden Bündelausschreibung Strom für die anschließenden drei Lieferjahre mitgeführt.

 

Für die Teilnahme an der jeweiligen Ausschreibung sowie die Leistungen zur Nachbetreuung während der Vertragslaufzeit betragen die Kosten insgesamt 17,50 € pro Abnahmestelle, mindestens jedoch 120,00 €, jeweils zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.

 

Die Teilnehmer der 5. Bündelausschreibung Strom 2023 – 2025 haben wie bei den vergangenen Bündelausschreibungen die Möglichkeit, einzelne oder alle Abnahmestellen im Rahmen gesonderter Ökostromlose auszuschreiben. Hinsichtlich der Stromqualität kann zwischen folgenden Beschaffungsalternativen gewählt werden:

 

  1. 100 % Normalstrom (Atomstrom)
  2. 100 % Strom aus erneuerbaren Energien (Ökostrom) ohne Neuanlagenquote (Mehrkosten 0 – 0,2 ct / kWh netto), Beschaffung nach dem sog. Händlermodell
  3. 100 % Strom aus erneuerbaren Energien (Ökostrom) mit 33 % Neuanlagenquote (Mehrkosten 0,2 – 0,5 ct / kWh netto), Beschaffung nach dem sog. Händlermodell
  4. 100 % Strom aus erneuerbaren Energien (Ökostrom) mit mindestens 33 % Neuanlagenquote (Mehrkosten 0,5 – 0,7 ct / kWh netto), Beschaffung nach dem sog. Händlermodell

 

Begriffserläuterungen:

 

  • Ökostrom ohne Neuanlagenquote:

Die Abnahmestellen sind mit Strom zu beliefern, der zu 100 % aus erneuerbaren Energiequellen stammt. Die Herkunft des gelieferten Ökostroms muss auf eindeutig beschriebene und identifizierbare Quellen zurückführbar sein.

  • Ökostrom mit Neuanlagenquote:

Zusätzlich zu den vorstehenden Kriterien müssen mindestens 33 % des während eines Kalenderjahres gelieferten Stroms aus Neuanlagen stammen.

  • Ökostrom mit Neuanlagenquote 34 – 100 %

Bei diesen Losen wird neben dem Preis auch der vom Bieter anzubietende Anteil aus Neuanlagen gewertet. D.h., der Anbieter kann sich freiwillig dazu verpflichten, einen höheren Anteil der Strommenge aus Neuanlagen als bei den vorstehenden Mindestanforderungen zu liefern. Dann fließen der Preis zu 90 und die Neuanlagenquote zu 10 Prozent in die Angebotswertung ein. Dies soll als Anreiz für einen höheren Beitrag zum Ausbau von Ökostrom-Kapazitäten dienen.

  • Händlermodell:

Der Auftragnehmer erzeugt selbst Strom aus erneuerbaren Energien oder kauft diesen vom Erzeuger auf und leitet ihn mit Hilfe von Netznutzungsvereinbarungen zum Auftraggeber „durch“. Für den Strom muss eine ununterbrochene vertragliche Lieferkette vom Erzeuger bis zum Auftraggeber bestehen.