Sitzung: 26.09.2022 Ortsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 6
Vorlage: 1-4282/22/34-123
Beschluss:
Nach
ausführlicher Beratung beschließt der Ortsgemeinderat, das Brennholz zu
folgenden Konditionen zu veräußern:
62,50 € € netto fm/Langholz = 66,90 € brutto
fm/Langholz.
Sachverhalt:
Gemäß § 32 Absatz 2 Ziffer 10 der Gemeindeordnung
beschließt der Ortsgemeinderat über die Festsetzung privatrechtlicher Entgelte,
hierzu gehört auch die Festsetzung des Brennholzpreises.
Das
Forstamt Gerolstein und die KHVO beschreiben die derzeitige Marktsituation wie
folgt:
„Aufgrund der sich
weiter verschärfenden Energie-Verknappung infolge des Ukraine-Krieges
ist eine weiter steigende Nachfrage nach Brennholz zu erwarten.
Gleichzeitig steigt
auch die Nachfrage der Holzwerkstoff- u. Verpackungsindustrie.
Wegen der hohen
Nachfrage und der begrenzten Verfügbarkeit von Holz steigen die Energieholz-Preise
in Orientierung an die Preisentwicklung anderer Energieträger deutlich.
Der Holzeinschlag
ist durch die Vorgaben der Nachhaltigkeit in den Forsteinrichtungswerken und
die die Standards der Waldzertifizierung begrenzt.
Sollte die
Nachfrage nach Brennholz das mögliche Angebot übersteigen, so können die
Möglichkeiten der Priorisierung (z. B. Vorrang der Ortsbevölkerung)
sowie Kontigentierung (Maximalmenge je Haushalt) sinnvoll sein.
Landesforsten
erachtet zurzeit eine Preissteigerung im Staatswald für Buchen-Brennholz um
etwa 30 % in Anlehnung an die Preisentwicklung von holzbasierten Brennstoffen
(Pellets) als sachgerecht.“
Im Vorjahr wurde der Brennholzpreis für 2022 u. 2023 wie folgt
festgesetzt:
60 € netto/fm Langholz – 64,20 € brutto/fm Langholz, 62,50 Euro
netto