Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 6

Beschluss:

 

Der Ortsgemeinderat genehmigt die Annahme/Vermittlung nachfolgender Zuwendungen:

 

Art der

Zuwendung

Zuwendungsgeber

Umfang der

Zuwendung

Zuwendungszweck

Sonstige

Beziehungen zum

Zuwendungsgeber

Geldspende 06.05.2022

Matthias Hermes Holz GmbH,
Niederkyll, Stadtkyll

250,00 €

Thekenanlage

Dorfgemeinschaftshaus

 

Geldspende 04.05.2022

Gerd Probst,
Reuth

200,00 €

Thekenanlage

Dorfgemeinschaftshaus

 

Geldspende 04.05.2022

Bruno Klein GmbH & Co. KG, Jünkerath

400,00 €

Thekenanlage
Dorfgemeinschaftshaus

 

Geldspende

06.07.2022

Udo Simonis, Georg,

Schüller

150,00 €

Thekenanlage

Dorfgemeinschaftshaus

 

Geldspende

20.07.2022

Marco Assenmacher, Jünkerath

250,00 €

Thekenanlage

Dorfgemeinschaftshaus

 

Geldspende

07.09.2022

VFL 69 Schüller e.V.,

Schüller

5.050,00 €

Thekenanlage

Dorfgemeinschaftshaus

 

 


Sachverhalt:

 

Die Annahme und Einwerbung von Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen bedarf nach § 94 Absatz 3 GemO der Genehmigung durch den Gemeinderat, wobei die genannte Vorschrift erst dann Anwendung findet, wenn die Zuwendung im Einzelfall eine Wertgrenze von 100,00 € übersteigt.

 

Zur Wahrung des Transparenzgebotes erfolgt die Beratung über die Genehmigung solcher Zuwendungen grundsätzlich in öffentlicher Sitzung, es sei denn, dass der Geber aus berechtigtem Interesse um vertrauliche Behandlung seines Namens gebeten hat