Sachverhalt:
Für die geplante Wahl der
Ortsvorsteherin / des Ortsvorstehers des Ortsbezirkes Oos der Stadt Gerolstein
am 9. Oktober 2022 wurde kein Wahlvorschlag eingereicht. Gemäß § 53 Abs. 2 der
Gemeindeordnung (GemO) erfolgt nunmehr die Wahl der Ortsvorsteherin / des
Ortsvorstehers durch den Ortsbeirat Oos. Die Wahl soll spätestens acht Wochen
nach dem Tag der ausgefallenen Wahl erfolgen.
Die Wahl hat in öffentlicher
Sitzung in geheimer Abstimmung durch Stimmzettel zu erfolgen. Es können nur
solche Personen gewählt werden, die dem Ortsbeirat unmittelbar vor der Wahl
benannt werden (§ 40 Abs. 2 GemO). Wählbar sind alle Bürger*innen, die im
Ortsbezirk wohnen, mindestens 23 Jahre alt sind und die deutsche
Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedsstaates
besitzen. Nicht wählbar sind Personen, die gegen Entgelt bei der Stadt
Gerolstein oder Verbandsgemeindeverwaltung Gerolstein beschäftigt sind. Die als
Ortsvorsteherin / der als Ortsvorsteher zu Wählende muss nicht Mitglied des
Ortsbeirates sein.
Ferner wird bekannt gegeben, dass
die Kandidatinnen / der Kandidat gewählt ist, wer im ersten Wahlgang mehr als
die Hälfte der Stimmen erhält. Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen zählen
bei der Feststellung der Stimmenmehrheit nicht mit. Erhält beim ersten Wahlgang
niemand diese Stimmenmehrheit, so ist die Wahl zu wiederholen. Erhält auch im
zweiten Wahlgang niemand mehr als die Hälfte der Stimmen, so erfolgt zwischen
den beiden Personen, die die höchste Stimmenzahl erreicht haben, eine
Stichwahl; bei Stimmengleichheit entscheidet das Los, wer in die Stichwahl
kommt. Führt auch die Stichwahl zu gleicher Stimmenzahl, so entscheidet das
Los, wer gewählt ist. Der Losentscheid erfolgt durch den Vorsitzenden (§ 40
Abs. 3 GemO).
Die Auszählung der Stimmen erfolgt
durch einen in der Sitzung zu bildenden Wahlausschuss, der aus dem
Vorsitzenden, zwei vom Ortsbeirat dazu bestellten Beisitzer/innen und einem
Schriftführer, der i.d.R. von der Verbandsgemeindeverwaltung gestellt wird,
besteht.
Hinweis:
Werden keine Wahlvorschläge für
die Wahl der Ortsvorsteherin / des Ortsvorstehers des Ortsbezirkes Oos
vorgebracht; wird die Wahl vertagt.
Wahl
der Ortsvorsteherin / des Ortsvorstehers:
Aus dem Ortsbeirat wird Herr Horst
Lodde vorgeschlagen.
Nach der geheimen Wahl mit
Stimmzettel erfolgt die Auszählung der Stimmen durch die Schriftführerin.
Es wurden 2 gültige Stimmen
abgegeben, davon:
Ja-Stimmen: 2
Nein-Stimmen: 0
Herr Horst Lodde ist somit zum
Ortsvorsteher des Ortsbezirks Oos der Stadt Gerolstein gewählt. Herr Lodde nimmt
die Wahl an.