Beschluss: zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

 

Für die geplante Wahl der Ortsvorsteherin / des Ortsvorstehers des Ortsbezirkes Oos der Stadt Gerolstein am 9. Oktober 2022 wurde kein Wahlvorschlag eingereicht. Gemäß § 53 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GemO) erfolgt nunmehr die Wahl der Ortsvorsteherin / des Ortsvorstehers durch den Ortsbeirat Oos. Die Wahl soll spätestens acht Wochen nach dem Tag der ausgefallenen Wahl erfolgen.

 

Die Wahl hat in öffentlicher Sitzung in geheimer Abstimmung durch Stimmzettel zu erfolgen. Es können nur solche Personen gewählt werden, die dem Ortsbeirat unmittelbar vor der Wahl benannt werden (§ 40 Abs. 2 GemO). Wählbar sind alle Bürger*innen, die im Ortsbezirk wohnen, mindestens 23 Jahre alt sind und die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedsstaates besitzen. Nicht wählbar sind Personen, die gegen Entgelt bei der Stadt Gerolstein oder Verbandsgemeindeverwaltung Gerolstein beschäftigt sind. Die als Ortsvorsteherin / der als Ortsvorsteher zu Wählende muss nicht Mitglied des Ortsbeirates sein.

 

Ferner wird bekannt gegeben, dass die Kandidatinnen / der Kandidat gewählt ist, wer im ersten Wahlgang mehr als die Hälfte der Stimmen erhält. Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen zählen bei der Feststellung der Stimmenmehrheit nicht mit. Erhält beim ersten Wahlgang niemand diese Stimmenmehrheit, so ist die Wahl zu wiederholen. Erhält auch im zweiten Wahlgang niemand mehr als die Hälfte der Stimmen, so erfolgt zwischen den beiden Personen, die die höchste Stimmenzahl erreicht haben, eine Stichwahl; bei Stimmengleichheit entscheidet das Los, wer in die Stichwahl kommt. Führt auch die Stichwahl zu gleicher Stimmenzahl, so entscheidet das Los, wer gewählt ist. Der Losentscheid erfolgt durch den Vorsitzenden (§ 40 Abs. 3 GemO).

 

Die Auszählung der Stimmen erfolgt durch einen in der Sitzung zu bildenden Wahlausschuss, der aus dem Vorsitzenden, zwei vom Ortsbeirat dazu bestellten Beisitzer/innen und einem Schriftführer, der i.d.R. von der Verbandsgemeindeverwaltung gestellt wird, besteht.

 

Hinweis:

Werden keine Wahlvorschläge für die Wahl der Ortsvorsteherin / des Ortsvorstehers des Ortsbezirkes Oos vorgebracht; wird die Wahl vertagt.

 

Wahl der Ortsvorsteherin / des Ortsvorstehers:

 

Aus dem Ortsbeirat wird Herr Horst Lodde vorgeschlagen.

 

Nach der geheimen Wahl mit Stimmzettel erfolgt die Auszählung der Stimmen durch die Schriftführerin.

 

Es wurden 2 gültige Stimmen abgegeben, davon:

 

Ja-Stimmen:       2

Nein-Stimmen: 0

 

Herr Horst Lodde ist somit zum Ortsvorsteher des Ortsbezirks Oos der Stadt Gerolstein gewählt. Herr Lodde nimmt die Wahl an.