Sitzung: 15.09.2022 Ortsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 15
Vorlage: 1-4364/22/17-291
Beschluss:
Nach
ausführlicher Beratung beschließt der Ortsgemeinderat, das Brennholz zu
folgenden Konditionen zu veräußern:
Einheimische
Bürger je fm /
Laub-Hartholz, am Weg gerückt, zum Preis von 65,00€.
Auswertige
Bürger je fm /
Laub-Hartholz, am Weg gerückt, zum Preis von 78,00€.
Keine
Kontingentierung
Nadel-Restholz:
auf Anfrage, Preisfestlegung durch den Revierbeamten/Ortsbürgermeister.
Sachverhalt:
Gemäß § 32
Absatz 2 Ziffer 10 der Gemeindeordnung beschließt der Ortsgemeinderat über die
Festsetzung privatrechtlicher Entgelte, hierzu gehört die Festsetzung des
Brennholzpreises.
Das Forstamt
Gerolstein und die KHVO beschreiben die aktuelle Marktsituation wie folgt:
„Aufgrund der sich weiter verschärfenden Energie-Verknappung
infolge des Ukraine-Krieges ist eine weiter steigende Nachfrage nach Brennholz
zu erwarten. Gleichzeitig steigt auch die Nachfrage der Holzwerkstoff- u.
Verpackungsindustrie. Wegen der hohen Nachfrage und der begrenzten
Verfügbarkeit von Holz steigen die Energieholz-Preise in Orientierung an
die Preisentwicklung anderer Energieträger deutlich.
Der Holzeinschlag ist durch die Vorgaben der
Nachhaltigkeit in den Forsteinrichtungswerken und die die Standards der
Waldzertifizierung begrenzt. Sollte die Nachfrage nach Brennholz das mögliche
Angebot übersteigen, so können die Möglichkeiten der Priorisierung (z.
B. Vorrang der Ortsbevölkerung) sowie Kontigentierung (Maximalmenge je
Haushalt) sinnvoll sein.
Landesforsten erachtet zurzeit eine Preissteigerung
im Staatswald für Buchen-Brennholz um etwa 30 % in Anlehnung an die
Preisentwicklung von holzbasierten Brennstoffen (Pellets) als sachgerecht.“
Im Vorjahr
wurde das Brennholz zu 52 €/fm brutto (Laub-Hartholz) gerückt am Weg veräußert
und Nadel-Restholz auf Anfrage.