Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15

Beschluss:

 

Nach ausführlicher Beratung beschließt der Ortsgemeinderat, das Brennholz zu folgenden Konditionen zu veräußern:

 

Einheimische Bürger je fm / Laub-Hartholz, am Weg gerückt, zum Preis von 65,00€.

Auswertige Bürger je fm / Laub-Hartholz, am Weg gerückt, zum Preis von 78,00€.

Keine Kontingentierung

 

Nadel-Restholz: auf Anfrage, Preisfestlegung durch den Revierbeamten/Ortsbürgermeister.


Sachverhalt:

 

Gemäß § 32 Absatz 2 Ziffer 10 der Gemeindeordnung beschließt der Ortsgemeinderat über die Festsetzung privatrechtlicher Entgelte, hierzu gehört die Festsetzung des Brennholzpreises.

 

Das Forstamt Gerolstein und die KHVO beschreiben die aktuelle Marktsituation wie folgt:

 

„Aufgrund der sich weiter verschärfenden Energie-Verknappung infolge des Ukraine-Krieges ist eine weiter steigende Nachfrage nach Brennholz zu erwarten. Gleichzeitig steigt auch die Nachfrage der Holzwerkstoff- u. Verpackungsindustrie. Wegen der hohen Nachfrage und der begrenzten Verfügbarkeit von Holz steigen die Energieholz-Preise in Orientierung an die Preisentwicklung anderer Energieträger deutlich.

Der Holzeinschlag ist durch die Vorgaben der Nachhaltigkeit in den Forsteinrichtungswerken und die die Standards der Waldzertifizierung begrenzt. Sollte die Nachfrage nach Brennholz das mögliche Angebot übersteigen, so können die Möglichkeiten der Priorisierung (z. B. Vorrang der Ortsbevölkerung) sowie Kontigentierung (Maximalmenge je Haushalt) sinnvoll sein.

Landesforsten erachtet zurzeit eine Preissteigerung im Staatswald für Buchen-Brennholz um etwa 30 % in Anlehnung an die Preisentwicklung von holzbasierten Brennstoffen (Pellets) als sachgerecht.“

 

Im Vorjahr wurde das Brennholz zu 52 €/fm brutto (Laub-Hartholz) gerückt am Weg veräußert und Nadel-Restholz auf Anfrage.