Sitzung: 21.09.2022 Verbandsversammlung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11
Vorlage: B-0195/22/50-083
Beschluss:
Die
Verbandsversammlung nimmt den vorliegenden Nutzungsvertrag inhaltlich zur
Kenntnis.
Der
vorgesehene Standort wird als nicht geeignet angesehen. Die Geschäftsführung
wird gebeten, mit der Vantage Towers AG in den Dialog zu treten und nach Standortalternativen
zu suchen.
Sachverhalt:
Die
Vantage Towers AG beabsichtigt im IGP Wiesbaum zur gewerblichen Nutzung die im
unten stehenden Plan rot markierte Fläche anzumieten mit dem Hauptzweck, eine
Funkstation mit Anschluss an das öffentliche/private Versorgungsnetz zu
errichten, die dem Betrieb von Telekommunikationsnetzen durch Netzbetreiber
dienen soll. Hierzu wurde eine
Nutzungsvereinbarung ausgearbeitet, die den Verbandsmitgliedern mit der
Einladung zur heutigen Sitzung übermittelt wurde.
Die Vantage Towers AG arbeitet primär im Auftrag der Vodafone AG. Weitere
Anbieter können auf den Funkmast mit aufgeschaltet werden. Die mangelnde Vodafone Mobilfunkversorgung
wird schon seit vielen Jahren durch die Unternehmen im IGP moniert.
Die Initiative der Vantage Towers AG ist daher aus Sicht der Unternehmerschaft
zu begrüßen. Die Ortsgemeinde Wiesbaum und der Ortsteil Mirbach werden durch
diesen zusätzlichen Anbieter ebenfalls profitieren.
Die Umsetzung kann möglicher Weise noch im laufenden Jahr erfolgen.
Nach
ausführlicher Diskussion kommt die Verbandsversammlung zu dem Ergebnis, das man
grundsätzlich den weiteren Mobilfunkausbau aktiv unterstützt. Die von der
Vantage Towers AG vorgeschlagene Fläche liegt im Plangebiet des angedachten
Erweiterungsbereichs und führt zu einer Behinderung der Bauleitplanung.
Zudem
kann ohne Visualisierung die vorgesehene Masthöhe von 64 Metern und deren
Auswirkung auf die unmittelbare Umgebung und Sichtbeziehungen/Sichtachsen nicht
abgeschätzt werden.