Sitzung: 14.09.2022 Ortsgemeinderat
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 1
Vorlage: 2-3579/22/19-133
Beschluss:
Die
Beschlussfassung wird vertagt. An der nächsten Sitzung soll bitte hierzu der
zuständige Sachbearbeiter der VG teilnehmen und die Fragen der
Ortsgemeinderatsmitglieder beantworten. Hier geht es vor allen Dingen um die
Einigung mit den Pächtern.
Im
Vorfeld soll sich die VG, der Ortsbürgermeister und die Pächter zusammensetzen
und eine entsprechende Eingiung schriftlich festhalten.
Sachverhalt:
Am 23.02. hat der Ortsgemeinderat
bereits per Grundsatzbeschluss festgelegt, dass sich die Ortsgemeinde Birgel
bei der Auswahl der Flächen für Freiflächen-Photovoltaikanlagen (FF-PVA) an den
Kriterien, die durch die Verbandsgemeinde für die Flächennutzungsplanung
aufgestellt wurden, orientieren möchte.
Im Rahmen der weiteren Beratungen
möchte sich die Ortsgemeinde auf die Flächen im Bereich „Auf dem Krummenstück“
fokussieren und diese Fläche überplanen.
Nach erfolgter Prüfung scheint
eine Realisierung von FF-PVA auf den Flächen im Bereich „Auf dem Krummenstück“,
wie in der Anlage dargestellt, möglich, sodass die Gemeinde beabsichtigt diese
Flächen mit einer entsprechenden Bauleitplanung zu überplanen. Aus der
nachfolgenden Kartendarstellung der Kriterien bezogen auf die Fläche ergibt
sich, dass Teile der Fläche an Biotope (dunkelgrüne Bereiche) angrenzen. Diese
werden allerdings nicht überplant.
In die Planung soll der Bereich
mit einer Größe von ca. 11 ha, wie in der Anlage dargestellt, einbezogen
werden.
Diese Bauleitplanung ist
erforderlich, da Freiflächen-Photovoltaikanlagen keine privilegierten Vorhaben
nach § 35 BauGB sind, sodass die Aufstellung eines Flächennutzungsplanes und
eines Bebauungsplanes mit der Ausweisung als „Sondergebiet
Freiflächen-Photovoltaik“ erforderlich ist.