Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 1

Beschluss:

 

Die Beschlussfassung wird vertagt. An der nächsten Sitzung soll bitte hierzu der zuständige Sachbearbeiter der VG teilnehmen und die Fragen der Ortsgemeinderatsmitglieder beantworten. Hier geht es vor allen Dingen um die Einigung mit den Pächtern.

 

Im Vorfeld soll sich die VG, der Ortsbürgermeister und die Pächter zusammensetzen und eine entsprechende Eingiung schriftlich festhalten.


Sachverhalt:

 

Am 23.02. hat der Ortsgemeinderat bereits per Grundsatzbeschluss festgelegt, dass sich die Ortsgemeinde Birgel bei der Auswahl der Flächen für Freiflächen-Photovoltaikanlagen (FF-PVA) an den Kriterien, die durch die Verbandsgemeinde für die Flächennutzungsplanung aufgestellt wurden, orientieren möchte.

Im Rahmen der weiteren Beratungen möchte sich die Ortsgemeinde auf die Flächen im Bereich „Auf dem Krummenstück“ fokussieren und diese Fläche überplanen.

 

Nach erfolgter Prüfung scheint eine Realisierung von FF-PVA auf den Flächen im Bereich „Auf dem Krummenstück“, wie in der Anlage dargestellt, möglich, sodass die Gemeinde beabsichtigt diese Flächen mit einer entsprechenden Bauleitplanung zu überplanen. Aus der nachfolgenden Kartendarstellung der Kriterien bezogen auf die Fläche ergibt sich, dass Teile der Fläche an Biotope (dunkelgrüne Bereiche) angrenzen. Diese werden allerdings nicht überplant.

 

 

In die Planung soll der Bereich mit einer Größe von ca. 11 ha, wie in der Anlage dargestellt, einbezogen werden.

 

Diese Bauleitplanung ist erforderlich, da Freiflächen-Photovoltaikanlagen keine privilegierten Vorhaben nach § 35 BauGB sind, sodass die Aufstellung eines Flächennutzungsplanes und eines Bebauungsplanes mit der Ausweisung als „Sondergebiet Freiflächen-Photovoltaik“ erforderlich ist.