Sitzung: 14.09.2022 Ortsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 10
Vorlage: 1-4360/22/24-062
Der
Ortsgemeinderat genehmigt die Annahme/Vermittlung nachfolgender Zuwendungen:
Art der Zuwendung |
Zuwendungsgeber |
Umfang der Zuwendung |
Zuwendungszweck |
Sonstige Beziehungen
zum Zuwendungsgeber |
Geldspende 14.06.2022 |
Uwe Schneider, Neroth |
200,00 € |
Kinderanimateur beim Dorffest Neroth |
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Geldspende 15.06.2022 |
Gehendges Metallbau GmbH, Neroth |
250,00 € |
Kinderanimateur beim Dorffest Neroth |
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Geldspende 17.06.2022 |
Pflegedienst Marion Schneider, Neroth |
250,00 € |
Kinderanimateur beim Dorffest Neroth |
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Geldspende 17.06.2022 |
Hubert und Marc Schelian GbR, Neroth |
150,00 € |
Kinderanimateur beim Dorffest Neroth |
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Sachverhalt:
Die
Annahme und Einwerbung von Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und
ähnlichen Zuwendungen bedarf nach § 94 Absatz 3 GemO der Genehmigung durch den
Gemeinderat, wobei die genannte Vorschrift erst dann Anwendung findet, wenn die
Zuwendung im Einzelfall eine Wertgrenze von 100 € übersteigt.
Zur Wahrung
des Transparenzgebotes erfolgt die Beratung über die Genehmigung solcher
Zuwendungen grundsätzlich in öffentlicher Sitzung, es sei denn, dass der Geber
aus berechtigtem Interesse um vertrauliche Behandlung seines Namens gebeten
hat.