Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10

Beschluss:

 

Der Ortsgemeinderat genehmigt die Annahme/Vermittlung nachfolgender Zuwendungen:

 

Art der

Zuwendung

Zuwendungsgeber

Umfang der

Zuwendung

Zuwendungszweck

Sonstige

Beziehungen zum

Zuwendungsgeber

Geldspende 14.06.2022

Uwe Schneider,

Neroth

200,00 €

Kinderanimateur beim Dorffest Neroth

 

Geldspende 15.06.2022

Gehendges Metallbau GmbH,

Neroth

250,00 €

Kinderanimateur beim Dorffest Neroth

 

Geldspende 17.06.2022

Pflegedienst

Marion Schneider,

Neroth

250,00 €

Kinderanimateur beim Dorffest Neroth

 

Geldspende 17.06.2022

Hubert und

Marc Schelian GbR,

Neroth

150,00 €

Kinderanimateur beim Dorffest Neroth

 

 


Sachverhalt:

 

Die Annahme und Einwerbung von Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen bedarf nach § 94 Absatz 3 GemO der Genehmigung durch den Gemeinderat, wobei die genannte Vorschrift erst dann Anwendung findet, wenn die Zuwendung im Einzelfall eine Wertgrenze von 100 € übersteigt.

 

Zur Wahrung des Transparenzgebotes erfolgt die Beratung über die Genehmigung solcher Zuwendungen grundsätzlich in öffentlicher Sitzung, es sei denn, dass der Geber aus berechtigtem Interesse um vertrauliche Behandlung seines Namens gebeten hat.