Beschluss: zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

 

In der Haupt- und Finanzausschusssitzung am 15.08.2022 wurde der Bürgermeister ermächtigt, zwei Mehrzwecktransportfahrzeuge (MZF 1) als Gebrauchtfahrzeuge für die Feuerwehren Densborn und Jünkerath zu beschaffen. Dem Kauf sowie der Durchführung der notwendigen Aufbauarbeiten im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel wurde zugestimmt.

 

Daraufhin hat sich eine Abordnung der Feuerwehren Densborn und Jünkerath sowie der Wehrleitung die beiden Fahrzeuge beim Händler angesehen und musste leider feststellen, dass sich diese Fahrzeuge entgegen dem Inserat, in einem schlechten Zustand befunden haben. Die Fahrzeuge waren teilweise beschädigt, die Reifen waren abgefahren, der Innenraum war nicht aufbereitet und es wurde im Vorfeld auch keine Inspektion gemacht, wie behauptet. Daher wurde von einem Kauf Abstand genommen.

 

Die Feuerwehren sondieren weiterhin den Fahrzeugmarkt und suchen nach Gebrauchtfahrzeugen sowie kurzfristig verfügbaren Neufahrzeugen.

 

Im Haushalt des Jahres 2022 stehen je 65.000 € für die Beschaffung von MZF 1 für die Feuerwehren Densborn und Jünkerath zur Verfügung. Bezuschusst wird das MZF 1 Densborn bei regulärer Beschaffung mit 15.000 €. Mit einem Zuschuss könnte in 4-5 Jahren gerechnet werden. Sollten Fahrzeuge beschafft werden, die nicht bezuschusst werden können, stehen somit lediglich 50.000 € zur Verfügung. Das gleiche gilt für das MZF 1 der Feuerwehr Jünkerath, das laut ADD nicht zuschussfähig ist.

 

Für geeignete und kurzfristig verfügbare Fahrgestelle (sowohl Neu- als auch sich in einem guten Zustand befindliche Gebrauchtfahrzeuge) gilt Folgendes:

 

Gemäß § 8 Abs. 4 Nr. 14 Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) bietet sich aus folgenden Gründen eine vorteilhaftere Gelegenheit zu einer wirtschaftlicheren Beschaffung, als dies bei Durchführung einer öffentlichen oder beschränkten Ausschreibung der Fall wäre, sodass der Auftrag im Wege der Verhandlungsvergabe vergeben werden könnte:

 

  1. Durch die Ukrainekrise haben sich die Lieferzeiten der Fahrgestelle massiv verlängert. Viele Fahrzeuge können erst nach 24 Monaten ausgeliefert werden. Teilweise wissen Händler nicht wann die Fahrgestelle geliefert werden oder sie werden zum Teil sogar storniert.

 

  1. Aufgrund der langen Lieferzeiten ist vor Ablauf des TÜV eine Ersatzbeschaffung durch eine reguläre Ausschreibung nicht möglich. Kurzfristig verfügbare Fahrzeuge könnten sofort gekauft und zeitnah umgebaut werden.

 

  1. Für die Verbandsgemeinde bietet sich eine günstige Gelegenheit, da die Feuerwehren bereit sind, den Aufbau selbst durchzuführen.

 

  1. Der Markt wird bereits seit Längerem erkundet. Bisher waren kaum geeignete und sich in einem guten Zustand befindliche Fahrgestelle verfügbar.

 

Nach § 12 Abs. 3 UVgO reicht ein Angebot aus, sodass vergaberechtlich keine Bedenken bestehen.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die neue Situation zur Kenntnis. Die einstimmige Beschlussfassung vom 15.08.2022 bleibt bestehen, wonach der Bürgermeister ermächtigt ist kurzfristig verfügbare Mehrzwecktransportfahrzeugen (MZF 1) als Gebrauchtfahrzeuge (als auch Neufahrzeuge für den Umbau) für die Feuerwehren Densborn und Jünkerath zu beschaffen und stimmt dem Kauf sowie der Durchführung der notwendigen Aufbauarbeiten im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel zu.

 

Sofern ein Erwerb zustande kommt, wird der Ausschuss in der nächsten Sitzung darüber informiert und ggf. einen ergänzenden Beschluss fassen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Es stehen Haushaltsmittel in Höhe von 50.000 € je Mehrzwecktransportfahrzeug (MZF 1) zur Verfügung (65.000 € abzgl. Landeszuwendung in Höhe von 15.000 €).