Sitzung: 08.09.2022 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: 3-0329/22/01-001
Sachverhalt:
In der Haupt- und Finanzausschusssitzung am 15.08.2022 wurde der
Bürgermeister ermächtigt,
zwei Mehrzwecktransportfahrzeuge (MZF 1) als Gebrauchtfahrzeuge für die
Feuerwehren Densborn und Jünkerath zu beschaffen. Dem Kauf sowie der
Durchführung der notwendigen Aufbauarbeiten im Rahmen der verfügbaren
Haushaltsmittel wurde zugestimmt.
Daraufhin hat sich eine Abordnung der Feuerwehren Densborn und
Jünkerath sowie der Wehrleitung die beiden Fahrzeuge beim Händler angesehen und
musste leider feststellen, dass sich diese Fahrzeuge entgegen dem Inserat, in
einem schlechten Zustand befunden haben. Die Fahrzeuge waren teilweise
beschädigt, die Reifen waren abgefahren, der Innenraum war nicht aufbereitet
und es wurde im Vorfeld auch keine Inspektion gemacht, wie behauptet. Daher
wurde von einem Kauf Abstand genommen.
Die Feuerwehren sondieren weiterhin den Fahrzeugmarkt und suchen
nach Gebrauchtfahrzeugen sowie kurzfristig verfügbaren Neufahrzeugen.
Im
Haushalt des Jahres 2022 stehen je 65.000 € für die Beschaffung von MZF 1 für
die Feuerwehren Densborn und Jünkerath zur Verfügung. Bezuschusst wird das MZF
1 Densborn bei regulärer Beschaffung mit 15.000 €. Mit einem Zuschuss könnte in
4-5 Jahren gerechnet werden. Sollten Fahrzeuge beschafft werden, die nicht
bezuschusst werden können, stehen somit lediglich 50.000 € zur Verfügung. Das
gleiche gilt für das MZF 1 der Feuerwehr Jünkerath, das laut ADD nicht
zuschussfähig ist.
Für
geeignete und kurzfristig verfügbare Fahrgestelle (sowohl Neu- als auch sich in
einem guten Zustand befindliche Gebrauchtfahrzeuge) gilt Folgendes:
Gemäß §
8 Abs. 4 Nr. 14 Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) bietet sich aus folgenden
Gründen eine vorteilhaftere Gelegenheit zu einer wirtschaftlicheren
Beschaffung, als dies bei Durchführung einer öffentlichen oder beschränkten
Ausschreibung der Fall wäre, sodass der Auftrag im Wege der Verhandlungsvergabe
vergeben werden könnte:
- Durch die
Ukrainekrise haben sich die Lieferzeiten der Fahrgestelle massiv
verlängert. Viele Fahrzeuge können erst nach 24 Monaten ausgeliefert
werden. Teilweise wissen Händler nicht wann die Fahrgestelle geliefert
werden oder sie werden zum Teil sogar storniert.
- Aufgrund der
langen Lieferzeiten ist vor Ablauf des TÜV eine Ersatzbeschaffung durch
eine reguläre Ausschreibung nicht möglich. Kurzfristig verfügbare
Fahrzeuge könnten sofort gekauft und zeitnah umgebaut werden.
- Für die
Verbandsgemeinde bietet sich eine günstige Gelegenheit, da die Feuerwehren
bereit sind, den Aufbau selbst durchzuführen.
- Der Markt wird
bereits seit Längerem erkundet. Bisher waren kaum geeignete und sich in
einem guten Zustand befindliche Fahrgestelle verfügbar.
Nach §
12 Abs. 3 UVgO reicht ein Angebot aus, sodass vergaberechtlich keine Bedenken
bestehen.
Der Haupt- und Finanzausschuss
nimmt die neue Situation zur Kenntnis. Die einstimmige Beschlussfassung vom
15.08.2022 bleibt bestehen, wonach der Bürgermeister ermächtigt ist kurzfristig
verfügbare Mehrzwecktransportfahrzeugen (MZF 1) als Gebrauchtfahrzeuge (als auch
Neufahrzeuge für den Umbau) für die Feuerwehren Densborn und Jünkerath zu
beschaffen und stimmt dem Kauf sowie der Durchführung der notwendigen
Aufbauarbeiten im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel zu.
Sofern ein Erwerb zustande
kommt, wird der Ausschuss in der nächsten Sitzung darüber informiert und ggf.
einen ergänzenden Beschluss fassen.
Finanzielle Auswirkungen:
Es
stehen Haushaltsmittel in Höhe von 50.000 € je Mehrzwecktransportfahrzeug (MZF
1) zur Verfügung (65.000 € abzgl. Landeszuwendung in Höhe von 15.000 €).