Sitzung: 21.09.2022 Verbandsversammlung
Beschluss: einstimmig abgelehnt
Abstimmung: Ja: 11
Vorlage: B-0194/22/50-082
Beschluss:
Die
Verbandsversammlung versagt das Einvernehmen für das geplante Vorhaben.
Sachverhalt:
Die Bauunternehmung Bruno Klein GmbH & Co. KG hat am 13. Juni 2022 einen Bauantrag bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel gestellt.
Es ist beabsichtigt Beton-,
Stahlbeton und Asphaltaufbruch von eigenen Baustellen des Unternehmens auf dem betriebseigenen
Grundstück im IGP zwischenzulagern und zu sammeln. Je nach Menge soll im Turnus
von ca. 2 Jahren eine Aufbereitungsanlage angemietet werden, die das Material
recycelt um dieses im Anschluss als Baustoff wieder auf eigenen Baustellen
einbauen zu können.
Der vom Gesetzgeber
auferlegten Forderung der Kreislaufwirtschaft – recyceln statt deponieren –
kann das Unternehmen mit dieser Vorgehensweise des Zwischenlagerns, Recycling
und Wiederverwendung als Baustoff nachkommen, um somit keine Ressourcen zu
verschwenden.
Der Bereich der Sammel-/Recyclingstelle wird nur einen
Teilbereich des Grundstückes im IGP beanspruchen, so dass im verbleibenden Teil
noch ausreichend Platz vorhanden ist, um die bereits vorgestellten
Bebauungswünsche und Entwicklungsgedanken weiter zu verfolgen.
Im Rahmen der Vorstellung des Bauantrages ergibt sich eine rege Diskussion, die
im Ergebnis einige Fragestellungen offenlässt.
1. Es wird der Eindruck vermittelt, dass eine
dauerhafte Situation entsteht, die nicht der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme und
Zielsetzung des „IGP Wiesbaum“ entspricht (u.a. Schaffung von Arbeitsplätzen)
2. Aus dem Bauantrag geht nicht eindeutig
hervor, ob es sich um rein eigene Baustoffe handelt, oder Fremdmaterial.
3. Es entsteht der Eindruck, dass das gesamte
Grundstück als Recycling-Fläche genutzt werden soll.
4. Das
Unternehmen hat in einer anderen Ortsgemeinde eine Grube langfristig gepachtet.
Dieser Standort ist aus Sicht der
Verbandsversammlung für diesen Unternehmenszweig geeigneter.
5. Das genaue Volumen des zu recycelten
Materials ist nicht erkennbar
6. Wie verhält es sich mit der zusätzlichen
Belastung der Infrastruktur des IGP (Parkweg, HIGIS-Ring)?
7. Wie sehen die Auswirkungen in Bezug auf
Lärm und Staub auf die Nachbarschaft (u.a. PV Anlagen, Betriebe der
Lebensmittelindustrie u.a.) aus?
8. Es erfolgt keine Wertschöpfung vor Ort und
die Nutzung der Fläche in Gänze als Recyclingfläche passt nicht in das
Gesamtkonzept des IGP
Die Verbandsversammlung kann wegen der noch offenen
Fragestellungen aktuell kein Einvernehmen für das Bauvorhaben erteilen.
Die Geschäftsführung der
Bauunternehmung Bruno Klein GmbH & CO. KG wird gebeten, die Planungen zur
nächsten Sitzung im Oktober dezidierter darzustellen und zu den o.g. Fragen
Stellung zu beziehen. Gleichzeitig soll das Unternehmen das im Rahmen des
Grundstückerwerbs angekündigte Konzept zur zukünftigen Nutzung des Grundstücks
vorlegen.