Beschluss: einstimmig abgelehnt

Abstimmung: Ja: 11

Beschluss:

 

Die Verbandsversammlung versagt das Einvernehmen für das geplante Vorhaben.

 


Sachverhalt:

 

Die Bauunternehmung Bruno Klein GmbH & Co. KG hat am 13. Juni 2022 einen Bauantrag bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel gestellt.

 

Es ist beabsichtigt Beton-, Stahlbeton und Asphaltaufbruch von eigenen Baustellen des Unternehmens auf dem betriebseigenen Grundstück im IGP zwischenzulagern und zu sammeln. Je nach Menge soll im Turnus von ca. 2 Jahren eine Aufbereitungsanlage angemietet werden, die das Material recycelt um dieses im Anschluss als Baustoff wieder auf eigenen Baustellen einbauen zu können.

 

Der vom Gesetzgeber auferlegten Forderung der Kreislaufwirtschaft – recyceln statt deponieren – kann das Unternehmen mit dieser Vorgehensweise des Zwischenlagerns, Recycling und Wiederverwendung als Baustoff nachkommen, um somit keine Ressourcen zu verschwenden.

 

Der Bereich der Sammel-/Recyclingstelle wird nur einen Teilbereich des Grundstückes im IGP beanspruchen, so dass im verbleibenden Teil noch ausreichend Platz vorhanden ist, um die bereits vorgestellten Bebauungswünsche und Entwicklungsgedanken weiter zu verfolgen.

Im Rahmen der Vorstellung des Bauantrages ergibt sich eine rege Diskussion, die im Ergebnis einige Fragestellungen offenlässt.

1.     Es wird der Eindruck vermittelt, dass eine dauerhafte Situation entsteht, die nicht der  städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme und Zielsetzung des „IGP Wiesbaum“ entspricht  (u.a. Schaffung von Arbeitsplätzen)

 

2.      Aus dem Bauantrag geht nicht eindeutig hervor, ob es sich um rein eigene Baustoffe handelt,  oder Fremdmaterial.

 

3.     Es entsteht der Eindruck, dass das gesamte Grundstück als Recycling-Fläche genutzt werden soll.

 

4.     Das Unternehmen hat in einer anderen Ortsgemeinde eine Grube langfristig gepachtet. Dieser  Standort ist aus Sicht der Verbandsversammlung für diesen Unternehmenszweig geeigneter.

 

5.     Das genaue Volumen des zu recycelten Materials ist nicht erkennbar

 

6.      Wie verhält es sich mit der zusätzlichen Belastung der Infrastruktur des IGP (Parkweg, HIGIS-Ring)?

 

7.      Wie sehen die Auswirkungen in Bezug auf Lärm und Staub auf die Nachbarschaft (u.a. PV Anlagen, Betriebe der Lebensmittelindustrie u.a.) aus?

 

8.     Es erfolgt keine Wertschöpfung vor Ort und die Nutzung der Fläche in Gänze als Recyclingfläche passt nicht in das Gesamtkonzept des IGP

 

Die Verbandsversammlung kann wegen der noch offenen Fragestellungen aktuell kein Einvernehmen für das Bauvorhaben erteilen.

 

Die Geschäftsführung der Bauunternehmung Bruno Klein GmbH & CO. KG wird gebeten, die Planungen zur nächsten Sitzung im Oktober dezidierter darzustellen und zu den o.g. Fragen Stellung zu beziehen. Gleichzeitig soll das Unternehmen das im Rahmen des Grundstückerwerbs angekündigte Konzept zur zukünftigen Nutzung des Grundstücks vorlegen.