Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 23, Nein: 1, Enthaltungen: 3

Beschluss:

 

Der Verbandsgemeinderat fasst den Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 BauGB für die Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes „FF-PVA Hinterhausen - Gerolstein“. Die Verwaltung wird beauftragt, das weitere Verfahren durchzuführen.


Sachverhalt:

 

Am 31.08.2022 hat der Bauausschuss der Stadt Gerolstein dem Stadtrat empfohlen für den im Anhang dargestellten Bereich den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „FF-PVA Gerolstein-Hinterhausen“ zu fassen.

 

Gleichzeitig wird die Stadt die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes für den betroffenen Bereich beantragen. Diese Fortschreibung ist erforderlich, da Freiflächen-Photovoltaikanlagen keine privilegierten Vorhaben nach § 35 BauGB sind, sodass die Aufstellung eines Flächennutzungsplanes und eines Bebauungsplanes mit der Ausweisung als „Sondergebiet Freiflächen-Photovoltaik“ erforderlich ist.

 

Für die Flächennutzungsplanung hat die Verbandsgemeinde Kriterien entwickelt, die bei der Fortschreibung der Flächennutzungsplanung zu beachten sind. Die angefragte Fläche entspricht – nach erster Prüfung diesen Kriterien.

 

Die Freiflächen-Photovoltaikanlage soll auf der nachfolgend dargestellten Fläche, Gemarkung Hinterhausen, Flur 10, realisiert werden (eine Übersichtskarte ist der Sitzungsvorlage beigefügt):

 

Ein Bild, das Karte enthält.

Automatisch generierte Beschreibung

 

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss der Verbandsgemeinde wird über den Aufstellungsbeschluss in seiner Sitzung am 19.09.2022 beraten und voraussichtlich einen Empfehlungsbeschluss für den Verbandsgemeinderat fassen. Über das Ergebnis der Ausschusssitzung wird in der Verbandsgemeinderatssitzung berichtet.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Kosten der Bauleitplanung werden mit Abschluss eines städtebaulichen Vertrages durch den Projektträger übernommen. Für die Verbandsgemeinde fallen keine Kosten an.