Sitzung: 29.09.2022 Verbandsgemeinderat
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 23, Nein: 1, Enthaltungen: 3
Vorlage: 2-3581/22/01-002
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat fasst den
Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 BauGB für die Teilfortschreibung des
Flächennutzungsplanes „FF-PVA Hinterhausen - Gerolstein“. Die Verwaltung wird
beauftragt, das weitere Verfahren durchzuführen.
Sachverhalt:
Am 31.08.2022 hat der Bauausschuss
der Stadt Gerolstein dem Stadtrat empfohlen für den im Anhang dargestellten
Bereich den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „FF-PVA
Gerolstein-Hinterhausen“ zu fassen.
Gleichzeitig wird die Stadt die Fortschreibung des
Flächennutzungsplanes für den betroffenen Bereich beantragen. Diese
Fortschreibung ist erforderlich, da Freiflächen-Photovoltaikanlagen keine
privilegierten Vorhaben nach § 35 BauGB sind, sodass die Aufstellung eines
Flächennutzungsplanes und eines Bebauungsplanes mit der Ausweisung als
„Sondergebiet Freiflächen-Photovoltaik“ erforderlich ist.
Für die Flächennutzungsplanung hat
die Verbandsgemeinde Kriterien entwickelt, die bei der Fortschreibung der Flächennutzungsplanung
zu beachten sind. Die angefragte Fläche entspricht – nach erster Prüfung diesen
Kriterien.
Die Freiflächen-Photovoltaikanlage
soll auf der nachfolgend dargestellten Fläche, Gemarkung Hinterhausen, Flur 10,
realisiert werden (eine Übersichtskarte ist der Sitzungsvorlage beigefügt):
Der Bau-, Planungs- und
Umweltausschuss der Verbandsgemeinde wird über den Aufstellungsbeschluss in
seiner Sitzung am 19.09.2022 beraten und voraussichtlich einen
Empfehlungsbeschluss für den Verbandsgemeinderat fassen. Über das Ergebnis der
Ausschusssitzung wird in der Verbandsgemeinderatssitzung berichtet.
Finanzielle
Auswirkungen:
Die Kosten der Bauleitplanung werden
mit Abschluss eines städtebaulichen Vertrages durch den Projektträger
übernommen. Für die Verbandsgemeinde fallen keine Kosten an.