Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15

Sachverhalt:

 

Der Stadtrat Hillesheim spricht sich für die Geschwindigkeitsüberwachung durch die Verbandsgemeinde Gerolstein aus

 

Der Verbandsgemeinderat möge beschließen, dass die Verbandsgemeinde als örtliche Ordnungsbehörde die Kompetenz an sich zieht.

 

Begründung: Für die Abwehr von Gefahren durch haltende und parkende Fahrzeuge auf öffentlichen Straßen und Plätzen ist die Verbandsgemeindeverwaltung als örtliche Ordnungsbehörde bereits zuständig. Gemäß § 1 Abs. 5 des POG ist bislang die Polizei zuständig für die Abwehr von Gefahren durch den Straßenverkehr. Das Ministerium des Innern und für Sport kann diese Zuständigkeit im Einvernehmen mit dem für die Angelegenheiten des Straßenverkehrs zuständigen Ministerium durch Rechtsverordnung auf die örtlichen Ordnungsbehörden und die Kreisordnungsbehörden übertragen. Von dieser Verordnungsermächtigung ist in den §§ 7 und 8 der Landesverordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Straßenverkehrsrechts in der Verbandsgemeinde Gerolstein bislang kein Gebrauch gemacht worden. Die Befugnis würde nach § 7 Ziffer 4 der Landesverordnung die Befugnis zur Abwehr von Gefahren durch den Straßenverkehr wegen der Überschreitung zulässiger Höchstgeschwindigkeiten innerhalb geschlossener Ortschaften enthalten. Die Übertragung einer entsprechenden Verfolgungs- und Ahndungskompetenz an verbandsfreie Gemeinden und Verbandsgemeinden kommt nur für Kommunen mit mindestens 25 000 Einwohnern in Betracht. Die VG Gerolstein hat mit 30.853 Einwohner eine solche Größenordnung und könnte diese Kompetenz an sich ziehen.

 

Von dieser Ermächtigung haben bislang 20 Verbandsgemeinen, auch mit kleinerer Mindesteinwohnerzahl, Gebrauch gemacht. In der Nähe sind dies die VG Pellenz (16.803 Einwohner), VG Maifeld (24.848 Einwohner), VG Weißenthurm (34.951 Einwohner) oder die verbandsfreie Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler (26.550 Einwohner).

 

Die Daten aus den Geschwindigkeitsanzeigetafeln zeigen, dass die Mehrzahl der Verkehrsteilnehmer sich nicht an die erlaubte Höchstgeschwindigkeit hält. Überhöhte Geschwindigkeit ist eine der Hauptursachen für Verkehrsunfälle.

 

Die Vorteile der Fusion sollten in diesem Punkt genutzt werden, um die Polizeiinspektion Daun in diesem Bereich zu entlasten. Für den Stadtrat ist klar, dass die Verkehrsüberwachung nicht zum Nulltarif zu haben sein wird. Dem erhöhten Personal- und Organisationsaufwand stehen aber auch Einnahmen durch Bußgelder gegenüber. Erfahrungen anderer Kommunen zeigen, dass sich die Kosten amortisieren. Die Verbandsgemeinde Pellenz gab in einer Presseerklärung bekannt, dass sich die Einnahmen in Höhe von jährlich rund 60.000 Euro mit Ausgaben in Höhe von rund 70.000 Euro fast ausgleichen. Dabei sei der Ausgabenansatz keine Zielvorgabe für den Überwachungsumfang.

 

Vorrangiges Ziel der Verkehrsüberwachung ist die Verkehrsunfallprävention, besonders in schutzwürdigen Bereichen wie Schulwege, Nahbereiche von Kindergärten, Seniorenheime und verkehrsberuhigte Zonen. Das ist für den Stadtrat Hillesheim ein ganz wesentlicher Aspekt, die innerörtliche Geschwindigkeitsüberwachung von der Kommune selbst ausführen zu lassen. Ein Tempolimit ist letztlich nur dann effizient, wenn es überwacht wird, sonst hat das entsprechende Verkehrszeichen nur eine Alibifunktion. Der Verkehrsteilnehmer hat sehr schnell ein Gespür dafür, ob eine Regelung überwacht wird oder nicht.