Sitzung: 14.09.2022 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 15
Vorlage: G-0249/22/15-342
Sachverhalt:
Der Stadtrat Hillesheim spricht sich für die
Geschwindigkeitsüberwachung durch die Verbandsgemeinde Gerolstein aus
Der Verbandsgemeinderat möge beschließen, dass die
Verbandsgemeinde als örtliche Ordnungsbehörde die Kompetenz an sich zieht.
Begründung: Für die
Abwehr von Gefahren durch haltende und parkende Fahrzeuge auf öffentlichen
Straßen und Plätzen ist die Verbandsgemeindeverwaltung als örtliche
Ordnungsbehörde bereits zuständig. Gemäß § 1 Abs. 5 des POG ist bislang die
Polizei zuständig für die Abwehr von Gefahren durch den Straßenverkehr. Das
Ministerium des Innern und für Sport kann diese Zuständigkeit im Einvernehmen
mit dem für die Angelegenheiten des Straßenverkehrs zuständigen Ministerium
durch Rechtsverordnung auf die örtlichen Ordnungsbehörden und die
Kreisordnungsbehörden übertragen. Von dieser Verordnungsermächtigung ist in den
§§ 7 und 8 der Landesverordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des
Straßenverkehrsrechts in der Verbandsgemeinde Gerolstein bislang kein Gebrauch gemacht
worden. Die Befugnis würde nach § 7 Ziffer 4 der Landesverordnung die Befugnis
zur Abwehr von Gefahren durch den Straßenverkehr wegen der Überschreitung
zulässiger Höchstgeschwindigkeiten innerhalb geschlossener Ortschaften
enthalten. Die Übertragung einer entsprechenden Verfolgungs- und
Ahndungskompetenz an verbandsfreie Gemeinden und Verbandsgemeinden kommt nur
für Kommunen mit mindestens 25 000 Einwohnern in Betracht. Die VG Gerolstein
hat mit 30.853 Einwohner eine solche Größenordnung und könnte diese Kompetenz
an sich ziehen.
Von dieser Ermächtigung haben bislang 20 Verbandsgemeinen, auch
mit kleinerer Mindesteinwohnerzahl, Gebrauch gemacht. In der Nähe sind dies die
VG Pellenz (16.803 Einwohner), VG Maifeld (24.848 Einwohner), VG Weißenthurm (34.951
Einwohner) oder die verbandsfreie Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler (26.550
Einwohner).
Die Daten aus den Geschwindigkeitsanzeigetafeln zeigen, dass die
Mehrzahl der Verkehrsteilnehmer sich nicht an die erlaubte
Höchstgeschwindigkeit hält. Überhöhte Geschwindigkeit ist eine der
Hauptursachen für Verkehrsunfälle.
Die Vorteile der Fusion sollten in diesem Punkt genutzt werden, um
die Polizeiinspektion Daun in diesem Bereich zu entlasten. Für den Stadtrat ist
klar, dass die Verkehrsüberwachung nicht zum Nulltarif zu haben sein wird. Dem
erhöhten Personal- und Organisationsaufwand stehen aber auch Einnahmen durch
Bußgelder gegenüber. Erfahrungen anderer Kommunen zeigen, dass sich die Kosten
amortisieren. Die Verbandsgemeinde Pellenz gab in einer Presseerklärung
bekannt, dass sich die Einnahmen in Höhe von jährlich rund 60.000 Euro mit
Ausgaben in Höhe von rund 70.000 Euro fast ausgleichen. Dabei sei der
Ausgabenansatz keine Zielvorgabe für den Überwachungsumfang.
Vorrangiges Ziel der Verkehrsüberwachung ist die
Verkehrsunfallprävention, besonders in schutzwürdigen Bereichen wie Schulwege,
Nahbereiche von Kindergärten, Seniorenheime und verkehrsberuhigte Zonen. Das
ist für den Stadtrat Hillesheim ein ganz wesentlicher Aspekt, die innerörtliche
Geschwindigkeitsüberwachung von der Kommune selbst ausführen zu lassen. Ein
Tempolimit ist letztlich nur dann effizient, wenn es überwacht wird, sonst hat
das entsprechende Verkehrszeichen nur eine Alibifunktion. Der
Verkehrsteilnehmer hat sehr schnell ein Gespür dafür, ob eine Regelung
überwacht wird oder nicht.