Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 22, Nein: 5, Befangen: 2

Beschluss:

 

Der Verbandsgemeinderat nimmt die in der Sitzung vorgestellte Planung an und beschließt die Durchführung der ersten Bürger- und Behördenbeteiligung nach §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 BauGB. Das beauftragte Planungsbüro soll die Unterlagen zeitnah erstellen und die Verwaltung das Verfahren nach den gesetzlichen Bestimmungen durchführen.


Sonderinteresse/Ruhen des Stimmrechts:

 

Es wird auf die Bestimmungen des § 22 Gemeindeordnung hingewiesen. Nach Erkenntnis der Verwaltung liegen bei folgenden Personen Ausschließungsgründe vor:

 

·         Ratsmitglied Alois Reinarz

·         Ratsmitglied Walter Schmidt

·         Beigeordneter Ewald Hansen (ohne Stimmrecht, jedoch von der Beratung ausgeschlossen)

 

Diese Aufzählung erhebt jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit, so dass alle Beteiligten ihre eigene Prüfung vornehmen sollten.

 

Sachverhalt:

 

Entsprechend der unter den vorherigen Tagesordnungspunkten gefassten Beschlüsse und den Ergebnissen der Beratungen gilt es das Verfahren weiterzuführen.

 

Der nächsten Verfahrensschritte im Rahmen der Flächennutzungsplanung wäre die erste Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung nach §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 BauGB.

 

Die Verwaltung wird, sofern die Planung angenommen wird, die weiteren Verfahrensschritte nach der Beschlussfassung des Verbandsgemeinderates durchführen und nach Abschluss des Verfahrens die Stellungnahmen zur Abwägung vorstellen.