Sitzung: 29.09.2022 Verbandsgemeinderat
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 22, Nein: 5, Befangen: 2
Vorlage: 2-3575/22/01-997
Beschluss:
Der
Verbandsgemeinderat nimmt die in der Sitzung vorgestellte Planung an und
beschließt die Durchführung der ersten Bürger- und Behördenbeteiligung nach §§
3 Abs. 1, 4 Abs. 1 BauGB. Das beauftragte Planungsbüro soll die Unterlagen
zeitnah erstellen und die Verwaltung das Verfahren nach den gesetzlichen
Bestimmungen durchführen.
Sonderinteresse/Ruhen des Stimmrechts:
Es
wird auf die Bestimmungen des § 22 Gemeindeordnung hingewiesen. Nach Erkenntnis
der Verwaltung liegen bei folgenden Personen Ausschließungsgründe vor:
·
Ratsmitglied
Alois Reinarz
·
Ratsmitglied
Walter Schmidt
·
Beigeordneter
Ewald Hansen (ohne Stimmrecht, jedoch von der Beratung ausgeschlossen)
Diese Aufzählung erhebt jedoch keinen
Anspruch auf Vollständigkeit, so dass alle Beteiligten ihre eigene Prüfung
vornehmen sollten.
Sachverhalt:
Entsprechend der unter den vorherigen
Tagesordnungspunkten gefassten Beschlüsse und den Ergebnissen der Beratungen
gilt es das Verfahren weiterzuführen.
Der nächsten Verfahrensschritte im Rahmen der
Flächennutzungsplanung wäre die erste Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung nach
§§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 BauGB.
Die Verwaltung wird, sofern die Planung angenommen wird,
die weiteren Verfahrensschritte nach der Beschlussfassung des
Verbandsgemeinderates durchführen und nach Abschluss des Verfahrens die
Stellungnahmen zur Abwägung vorstellen.