Beschluss:

 

Der Verbandsgemeinderat ändert die Planung unter Berücksichtigung der folgenden Punkte:

 

  1. Eignungsfläche H:

Berücksichtigung des WSG 400 „Hillesheimer Kalkmulde“ (WSG – Im Entwurf) entsprechend der Stellungnahme der SGD Nord – Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz, da die hydrogeologischen Verhältnisse in den vorgesehenen Eignungsflächen H mit denen in Birgel vergleichbar sind.  Das WSG Birgel wurde als hartes Ausschlusskriterium definiert.

 

  1. Freihaltung der Schutzabstände zu klassifizierten Straßen und Hochspannungsleitungen

Berücksichtigung der noch vom LBM und dem Netzbetreiber zu liefernden Infrastrukturdaten im weiteren Planungsverfahren inklusive der geforderten Schutzabstände.

 

  1. Lage von Windenergieanlagen innerhalb der Sondergebiete (Rotor-out):

Aufgrund des Entwurfes des Wind-an-Land-Gesetzes soll im textlichen Teil folgende Anpassung vorgenommen werden, um zukünftig die Kriterien erfüllen zu können:

 

Bei zukünftigen Windenergieanlagen muss der Mast vollständig innerhalb des jeweiligen Sondergebietes liegen. Der Rotor darf Bereiche außerhalb des Sondergebietes überstreichen.


Sonderinteresse/Ruhen des Stimmrechts:

 

Es wird auf die Bestimmungen des § 22 Gemeindeordnung hingewiesen. Nach Erkenntnis der Verwaltung liegen bei folgenden Personen Ausschließungsgründe vor:

 

·         Ratsmitglied Alois Reinarz

·         Ratsmitglied Walter Schmidt

·         Beigeordneter Ewald Hansen (ohne Stimmrecht, jedoch von der Beratung ausgeschlossen)

 

Diese Aufzählung erhebt jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit, so dass alle Beteiligten ihre eigene Prüfung vornehmen sollten.

 

Sachverhalt:

 

In verschiedenen Sitzungen des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses und des Verbandsgemeinderates wurde durch die Verwaltung das Ergebnis der landesplanerischen Stellungnahme vorgestellt. Im Rahmen dieser Vorstellungen wurde auch über die aktuellen Überlegungen im Bereich der Gesetzgebung des Landes und des Bundes informiert, die eine nochmalige Betrachtung der Kriterien, die die Verbandsgemeinde für die Planung des Flächennutzungsplanes angenommen hat, erforderlich macht. Ebenso wurde bereits darauf hingewiesen, dass aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen es zu einer Reduzierung der Flächen kommen könnte.

 

Das beauftragte Planungsbüro hat in der Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses am 18.07.2022 aus planerischer Sicht die Ergebnisse der landesplanerischen Stellungnahme und die Auswirkungen auf die Teilfortschreibung des FNP Erneuerbaren Energien nochmals erläutert und Vorschläge unterbreitet, wie mit den Stellungnahmen und den absehbaren Entwicklungen aus den Gesetzgebungsverfahren umgangen werden soll.

 

Hier ist nach den derzeit bekannten Entwürfen die 4. Fortschreibung des LEP IV und insbesondere das Wind-an-Land-Gesetz maßgeblich und zu berücksichtigen. So sieht das Wind-an-Land-Gesetz automatisch die Privilegierung nach § 35 BauGB vor, wenn die gesetzten Flächenziele aus dem WaLG nicht bis zum Stichtag erreicht werden, Umgekehrt soll die Privilegierung außerhalb der ausgewiesenen Sondergebiete entfallen, wenn die Flächenziele erreicht sind.

 

Ebenso sind, insbesondere aufgrund der ankündigten Gesetzgebungsverfahren, noch Anträge verschiedener Ortsgemeinden eingegangen, welche um eine erneute Prüfung im Hinblick auf die Kriterien und Möglichkeit von Ausweisung von Potentialflächen zielen. Diese Betrachtungen werden ebenfalls im Rahmen der Sitzung näher erläutert.

 

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschusses hat entsprechend den jeweiligen Beschlussvorschlägen dem Verbandsgemeinderat empfohlen, die einzelnen Änderungen vorzunehmen.

 

Zu den nachfolgenden Punkten sind einzelne Beschlussfassungen vorgesehen.