Sitzung: 29.09.2022 Verbandsgemeinderat
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 25, Nein: 1, Enthaltungen: 1, Befangen: 2
Vorlage: 2-3574/22/01-996
Beschluss:
Der
Verbandsgemeinderat ändert die Planung unter Berücksichtigung der folgenden
Punkte:
- Eignungsfläche
H:
Berücksichtigung des WSG 400 „Hillesheimer Kalkmulde“
(WSG – Im Entwurf) entsprechend der Stellungnahme der SGD Nord – Regionalstelle
Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz, da die hydrogeologischen
Verhältnisse in den vorgesehenen Eignungsflächen H mit denen in Birgel
vergleichbar sind. Das WSG Birgel wurde
als hartes Ausschlusskriterium definiert.
- Freihaltung
der Schutzabstände zu klassifizierten Straßen und Hochspannungsleitungen
Berücksichtigung der noch vom LBM und dem Netzbetreiber
zu liefernden Infrastrukturdaten im weiteren Planungsverfahren inklusive der
geforderten Schutzabstände.
- Lage
von Windenergieanlagen innerhalb der Sondergebiete (Rotor-out):
Aufgrund des Entwurfes des Wind-an-Land-Gesetzes soll im
textlichen Teil folgende Anpassung vorgenommen werden, um zukünftig die
Kriterien erfüllen zu können:
Bei zukünftigen Windenergieanlagen muss der Mast
vollständig innerhalb des jeweiligen Sondergebietes liegen. Der Rotor darf
Bereiche außerhalb des Sondergebietes überstreichen.
Sonderinteresse/Ruhen des Stimmrechts:
Es
wird auf die Bestimmungen des § 22 Gemeindeordnung hingewiesen. Nach Erkenntnis
der Verwaltung liegen bei folgenden Personen Ausschließungsgründe vor:
·
Ratsmitglied
Alois Reinarz
·
Ratsmitglied
Walter Schmidt
·
Beigeordneter
Ewald Hansen (ohne Stimmrecht, jedoch von der Beratung ausgeschlossen)
Diese Aufzählung erhebt jedoch keinen
Anspruch auf Vollständigkeit, so dass alle Beteiligten ihre eigene Prüfung
vornehmen sollten.
Sachverhalt:
In verschiedenen Sitzungen des Bau-, Planungs- und
Umweltausschusses und des Verbandsgemeinderates wurde durch die Verwaltung das
Ergebnis der landesplanerischen Stellungnahme vorgestellt. Im Rahmen dieser
Vorstellungen wurde auch über die aktuellen Überlegungen im Bereich der
Gesetzgebung des Landes und des Bundes informiert, die eine nochmalige Betrachtung
der Kriterien, die die Verbandsgemeinde für die Planung des
Flächennutzungsplanes angenommen hat, erforderlich macht. Ebenso wurde bereits
darauf hingewiesen, dass aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen es zu einer
Reduzierung der Flächen kommen könnte.
Das beauftragte Planungsbüro hat in der Sitzung des Bau-,
Planungs- und Umweltausschusses am 18.07.2022 aus planerischer Sicht die
Ergebnisse der landesplanerischen Stellungnahme und die Auswirkungen auf die
Teilfortschreibung des FNP Erneuerbaren Energien nochmals erläutert und
Vorschläge unterbreitet, wie mit den Stellungnahmen und den absehbaren
Entwicklungen aus den Gesetzgebungsverfahren umgangen werden soll.
Hier ist nach den derzeit bekannten Entwürfen die 4.
Fortschreibung des LEP IV und insbesondere das Wind-an-Land-Gesetz maßgeblich
und zu berücksichtigen. So sieht das Wind-an-Land-Gesetz automatisch die
Privilegierung nach § 35 BauGB vor, wenn die gesetzten Flächenziele aus dem
WaLG nicht bis zum Stichtag erreicht werden, Umgekehrt soll die Privilegierung
außerhalb der ausgewiesenen Sondergebiete entfallen, wenn die Flächenziele
erreicht sind.
Ebenso sind, insbesondere aufgrund der ankündigten Gesetzgebungsverfahren,
noch Anträge verschiedener Ortsgemeinden eingegangen, welche um eine erneute
Prüfung im Hinblick auf die Kriterien und Möglichkeit von Ausweisung von
Potentialflächen zielen. Diese Betrachtungen werden ebenfalls im Rahmen der
Sitzung näher erläutert.
Der Bau-, Planungs- und Umweltausschusses hat
entsprechend den jeweiligen Beschlussvorschlägen dem Verbandsgemeinderat
empfohlen, die einzelnen Änderungen vorzunehmen.
Zu den nachfolgenden Punkten sind einzelne
Beschlussfassungen vorgesehen.