Sitzung: 29.09.2022 Verbandsgemeinderat
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 23, Nein: 1, Enthaltungen: 2, Befangen: 2
Vorlage: 2-3573/22/01-995
Beschluss:
Nach
Beratung beschließt der Verbandsgemeinderat die Freihaltesektoren Nordost und
Südsüdost unter Berücksichtigung eines Abstandes von 3,5 km, mit einer
Verschiebung des nördlichen Freihaltesektors nach rechts, sodass die Abdeckung
der blau schraffierten Fläche gewährleistet ist, festzulegen und in der Flächennutzungsplanung zu
berücksichtigen.
Sonderinteresse/Ruhen des Stimmrechts:
Es
wird auf die Bestimmungen des § 22 Gemeindeordnung hingewiesen. Nach Erkenntnis
der Verwaltung liegen bei folgenden Personen Ausschließungsgründe vor:
·
Ratsmitglied
Timo Lentz
·
Ratsmitglied
Walter Schmidt
Diese Aufzählung erhebt jedoch keinen
Anspruch auf Vollständigkeit, so dass alle Beteiligten ihre eigene Prüfung
vornehmen sollten.
Sachverhalt:
Nach den in der Sitzung am 16.09.2021 festgelegten
Kriterien zur Steuerung der Windenergie im Rahmen des FNP wurde durch das
Planungsbüro darauf hingewiesen, dass es zur Umzingelung bzw. Umfassung der
Ortslage Schönfeld durch die neuen Sonderbauflächen kommen könnte.
Um diese Umfassungswirkung zu minimieren / auf das
rechtlich zulässige Maß zu beschränken, wurde durch das Planungsbüro ein
Gutachten erarbeitet und der erste Entwurf in der nichtöffentlichen Ausschusssitzung
des Ausschuss Bauen, Planen und Umwelt am 14.03.2022 vorgestellt.
In der Zwischenzeit wurde das Gutachten auch in den Ortsgemeinden
Stadtkyll, incl. Ortsteil Schönfeld und Steffeln vorgestellt. Den Gemeinden
wurde die Möglichkeit eingeräumt, eine Stellungnahme abzugeben, welche Freihaltesektoren
aus deren Sicht angewendet werden soll.
Der Ortsgemeinderat Stadtkyll hat am 13.07.2022 folgendes
beschlossen: „Sollte der VG-Rat an seinen derzeitigen Planungen festhalten,
fordern wir ein Sichtdreieck von 120°. Sollte dies nicht umsetzbar sein,
sprechen wir uns für die im Sondergutachten „Sichtbeziehungen zu geplanten WEA
in der Umgebung von Schönfeld“ für die Freihaltesektoren Nordost und Südsüdost (Alternative
A) jedoch mit einem Radius von 5 km aus.“
Die Ortsgemeinde Steffeln hat sich in ihrer Sitzung am
06.07.2022 positioniert und bittet die Verbandsgemeinde darum, den
Freihaltesektor Südsüdost 5 km auf ihrer Gemarkung zu berücksichtigen.
In der Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses
der Verbandsgemeinde am 18.07.2022 wurden die möglichen Freihaltesektoren und
die Anregungen der Ortsgemeinden im öffentlichen Teil noch einmal eingehend vorgestellt
und erläutert. Die Präsentation liegt der Sitzungsvorlage als Information bei.
Der Ausschuss hat dem Verbandsgemeinderat empfohlen, die Freihaltesektoren
Nordost und Südsüdost unter Berücksichtigung eines Abstandes von 3,5 km anzuwenden,
um sowohl den jeweils betroffenen Ortsgemeinden entgegenzukommen als auch dem
Planungsziel der Ausweisung von ausreichend Sondergebietsflächen Rechnung zu
tragen.
Herr Schmitz, Ortsbürgermeister von Stadtkyll, bittet um
eine Verschiebung des nördlichen Freihaltesektors, sodass die blau-schraffierte
Fläche gänzlich eingeschlossen wird. Eine aktualisierte Karte inklusive der
Verschiebung wird der Niederschrift beigefügt.