Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 23, Nein: 1, Enthaltungen: 2, Befangen: 2

Beschluss:

 

Nach Beratung beschließt der Verbandsgemeinderat die Freihaltesektoren Nordost und Südsüdost unter Berücksichtigung eines Abstandes von 3,5 km, mit einer Verschiebung des nördlichen Freihaltesektors nach rechts, sodass die Abdeckung der blau schraffierten Fläche gewährleistet ist, festzulegen und in der Flächennutzungsplanung zu berücksichtigen.


Sonderinteresse/Ruhen des Stimmrechts:

 

Es wird auf die Bestimmungen des § 22 Gemeindeordnung hingewiesen. Nach Erkenntnis der Verwaltung liegen bei folgenden Personen Ausschließungsgründe vor:

 

·         Ratsmitglied Timo Lentz

·         Ratsmitglied Walter Schmidt

 

Diese Aufzählung erhebt jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit, so dass alle Beteiligten ihre eigene Prüfung vornehmen sollten.

 

Sachverhalt:

 

Nach den in der Sitzung am 16.09.2021 festgelegten Kriterien zur Steuerung der Windenergie im Rahmen des FNP wurde durch das Planungsbüro darauf hingewiesen, dass es zur Umzingelung bzw. Umfassung der Ortslage Schönfeld durch die neuen Sonderbauflächen kommen könnte.

 

Um diese Umfassungswirkung zu minimieren / auf das rechtlich zulässige Maß zu beschränken, wurde durch das Planungsbüro ein Gutachten erarbeitet und der erste Entwurf in der nichtöffentlichen Ausschusssitzung des Ausschuss Bauen, Planen und Umwelt am 14.03.2022 vorgestellt.

 

In der Zwischenzeit wurde das Gutachten auch in den Ortsgemeinden Stadtkyll, incl. Ortsteil Schönfeld und Steffeln vorgestellt. Den Gemeinden wurde die Möglichkeit eingeräumt, eine Stellungnahme abzugeben, welche Freihaltesektoren aus deren Sicht angewendet werden soll.

 

Der Ortsgemeinderat Stadtkyll hat am 13.07.2022 folgendes beschlossen: „Sollte der VG-Rat an seinen derzeitigen Planungen festhalten, fordern wir ein Sichtdreieck von 120°. Sollte dies nicht umsetzbar sein, sprechen wir uns für die im Sondergutachten „Sichtbeziehungen zu geplanten WEA in der Umgebung von Schönfeld“ für die Freihaltesektoren Nordost und Südsüdost (Alternative A) jedoch mit einem Radius von 5 km aus.“

 

Die Ortsgemeinde Steffeln hat sich in ihrer Sitzung am 06.07.2022 positioniert und bittet die Verbandsgemeinde darum, den Freihaltesektor Südsüdost 5 km auf ihrer Gemarkung zu berücksichtigen.

 

In der Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses der Verbandsgemeinde am 18.07.2022 wurden die möglichen Freihaltesektoren und die Anregungen der Ortsgemeinden im öffentlichen Teil noch einmal eingehend vorgestellt und erläutert. Die Präsentation liegt der Sitzungsvorlage als Information bei.

 

Der Ausschuss hat dem Verbandsgemeinderat empfohlen, die Freihaltesektoren Nordost und Südsüdost unter Berücksichtigung eines Abstandes von 3,5 km anzuwenden, um sowohl den jeweils betroffenen Ortsgemeinden entgegenzukommen als auch dem Planungsziel der Ausweisung von ausreichend Sondergebietsflächen Rechnung zu tragen.

 

Herr Schmitz, Ortsbürgermeister von Stadtkyll, bittet um eine Verschiebung des nördlichen Freihaltesektors, sodass die blau-schraffierte Fläche gänzlich eingeschlossen wird. Eine aktualisierte Karte inklusive der Verschiebung wird der Niederschrift beigefügt.