Sitzung: 29.09.2022 Verbandsgemeinderat
Beschluss: siehe einzelne Beschlüsse
Vorlage: 2-3572/22/01-994
Beschluss 1:
Der Verbandsgemeinderat beschließt, den folgenden Punkt im
Gesamtbeschluss mit aufzunehmen:
Anlagen unterhalb von 750 kW (Grenze der Festvergütung
aus § 48 EEG 2021) müssen ausschließlich einen Abstand von 100 m zur
Wohnbebauung einhalten – Planungsfläche max. 1 Hektar.
Abstimmungsergebnis: mehrheitlich
beschlossen
Ja: 15 Nein: 8 Enthaltung: 4
Beschluss 2:
Nach
Beratung beschließt der Verbandsgemeinderat, den Kriterienkatalog der
Verbandsgemeinde vom 16.09.2021 um folgenden Punkt zu ergänzen:
Anlagen unterhalb von 750 kW (Grenze der Festvergütung
aus § 48 EEG 2021) müssen ausschließlich einen Abstand von 100 m zur
Wohnbebauung einhalten – Planungsfläche max. 1 Hektar.
Weitere Änderungen am Kriterienkatalog werden nicht
vorgenommen. Der Verbandsgemeinderat empfiehlt den Ortsgemeinden Feusdorf und
Birgel eindringlich die Realisierung eines gemeinsamen,
gemarkungsübergreifenden Projektes im Rahmen der aktuellen Kriterien.
Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Ja: 23 Nein: 4
Sachverhalt:
Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung am
16.09.2021 einen Kriterienkatalog zu Eignungsflächen für
Freiflächen-Photovoltaikanlagen (FF-PVA) beschlossen, nach welchem die
Flächennutzungsplanung für diese Flächen gesteuert werden soll.
Die Planungshoheit wurde mit diesem Kriterienkatalog an
die Ortsgemeinden gegeben, die sich anhand der erstellten Karten mit möglichen
Potentialflächen beschäftigen konnten.
Bisher haben sich 14 Ortsgemeinden anhand des
Kriterienkataloges mit dem Thema beschäftigt. Von diesen haben 4 Ortsgemeinden
die Aufstellung von FF-PVA in ihrer Gemarkung abgelehnt und 8 Ortsgemeinden
haben sich den Grundsätzen angeschlossen. 2 Ortsgemeinden sind noch in der
Beschlussfassung.
Nachdem nun etwa ein Jahr vergangen ist, seit die
Ortsgemeinden in die Planungen eingestiegen sind, haben sich im Wesentlichen
zwei Kritikpunkte am Kriterienkatalog ergeben.
Zum einen wurde von der OG Dohm-Lammersdorf beantragt,
den Abstand von 250m zur Wohnbebauung zu reduzieren, damit auf dem ehemaligen
Sportplatz eine FF-PVA errichtet werden kann.
Zum anderen führt der Mindestabstand von 2 km zwischen
zwei geplanten Anlagen in den Ortsgemeinden Feusdorf und Birgel zu
Konfliktpotential zwischen Ortsgemeinden.
In Einzelfällen beschränkt auch die max. Größe von 15 ha.
je Anlage die Nutzbarkeit von Potential-flächen. Das Kriterium „mittlere
Ertragsmesszahl“ landwirtschaftlicher Flächen hat bisher lediglich in
Kalenborn-Scheuern zur Ablehnung eines Vorhabens geführt.
Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss hat den
Kriterienkatalog zu Freiflächen PV Anlagen zuletzt in seiner Sitzung am
18.07.2022 ausführlich beraten und folgende Empfehlungen zu Anträgen der OG
Dohm-Lammersdorf und Feusdorf beschlossen:
·
OG Dohm-Lammersdorf:
Der
Kriterienkatalog der Verbandsgemeinde soll um folgenden Punkt ergänzt werden:
Anlagen unterhalb von 750 kW (Grenze
der Festvergütung aus § 48 EEG 2021) müssen ausschließlich einen Abstand von
100 m zur Wohnbebauung einhalten – Planungsfläche max. 1 Hektar.
·
OG Feusdorf:
Die Realisierung in Feusdorf wird durch eine
Projektierung in Birgel behindert. Diese befindet sich unmittelbar an der
Gemarkungsgrenze Birgel / Feusdorf.
Der Ausschuss vertritt die Auffassung, dass der
Kriterienkatalog hinsichtlich des Mindestabstandes von 2 km zwischen zwei
Anlagen oder der max. Größe von 15 ha je Anlage wegen der Problematik an der
Gemarkungsgrenze Birgel / Feusdorf nicht grundsätzlich in Frage gestellt werden
sollte, weil der Kriterienkatalog nach sachlichen Kriterien aufgestellt wurde,
die einen Zweck erfüllen sollen (keine Kumulierung von Solarparks und
Festlegung der max. Größen – Landschaftsbild, pp.).
Der
Ausschuss hat dem Verbandsgemeinderat daher empfohlen, aufgrund des Antrages
der OG Feusdorf keine Änderung des Kriterienkataloges vorzunehmen. Verwaltung
und Ausschuss haben den Ortsgemeinden Feusdorf und Birgel empfohlen, Gespräche
zur Realisierung eines gemarkungsübergreifenden Projektes auf kommunalen
Flächen zu führen.
Leider waren die bisher geführten Gespräche nicht
erfolgreich. Beide Ortsgemeinden halten weiterhin an ihren eigenen Planungen
fest. Aufgrund des aktuellen Kriterienkataloges ist eine Realisierung beider
Projekte nach wie vor nicht möglich.
Die Ortsgemeinde Feusdorf hat daraufhin noch einmal eine
Änderung des Kriterienkataloges durch Streichung des Mindestabstandes von 2 km
zwischen zwei Anlagen und Festsetzung einer max. Größe von 15 ha je Anlage pro
Gemarkung beantragt. Dies würde faktisch zu Anlagen mit einer Größe von bis zu
30 ha führen.
Nach einer Beratung im Beigeordnetengespräch empfiehlt
die Verwaltung am Beschluss des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses vom
18.07.2022 festzuhalten und die Kriterien aufgrund der Problematik an der
Gemarkungsgrenze Feusdorf/Birgel nicht zu ändern.
Es sollte nach wie vor die gemeinsame Realisierung eines
gemarkungsübergreifenden Projektes angestrebt werden. Hierzu bietet sich die
Verbandsgemeinde den Ortsgemeinden Feusdorf und Birgel als Mediator an. Sollte
die Realisierung eines Gemeinschaftsprojektes nicht möglich sein, hat der
Verbandsgemeinderat im weiteren Verfahren der beiden notwendigen
Teilfortschreibungen des Flächennutzungsplanes die Möglichkeit, selbst
planungsrechtlich Einfluss auf die Realisierung der gewünschten Projekte zu
nehmen.
Im Rat wird darüber diskutiert, ob es sinnvoll ist den
Kriterienkatalog bezüglich des Abstands von 100 m zur Wohnbebauung
grundsätzlich zu ändern oder ob nur eine Ausnahme für dein Einzelfall der
Ortsgemeinde Dohm-Lammersdorf zugelassen werden soll.
Es folgt daraufhin eine separate Abstimmung, ob diese
Thematik im Beschluss mit aufzunehmen ist.