Beschluss: siehe einzelne Beschlüsse

Beschluss 1:

 

Der Verbandsgemeinderat beschließt, den folgenden Punkt im Gesamtbeschluss mit aufzunehmen:

 

Anlagen unterhalb von 750 kW (Grenze der Festvergütung aus § 48 EEG 2021) müssen ausschließlich einen Abstand von 100 m zur Wohnbebauung einhalten – Planungsfläche max. 1 Hektar.

 

Abstimmungsergebnis: mehrheitlich beschlossen

Ja: 15  Nein: 8  Enthaltung: 4

 

 

Beschluss 2:

 

Nach Beratung beschließt der Verbandsgemeinderat, den Kriterienkatalog der Verbandsgemeinde vom 16.09.2021 um folgenden Punkt zu ergänzen:

 

Anlagen unterhalb von 750 kW (Grenze der Festvergütung aus § 48 EEG 2021) müssen ausschließlich einen Abstand von 100 m zur Wohnbebauung einhalten – Planungsfläche max. 1 Hektar.

 

Weitere Änderungen am Kriterienkatalog werden nicht vorgenommen. Der Verbandsgemeinderat empfiehlt den Ortsgemeinden Feusdorf und Birgel eindringlich die Realisierung eines gemeinsamen, gemarkungsübergreifenden Projektes im Rahmen der aktuellen Kriterien.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Ja: 23  Nein: 4


Sachverhalt:

 

Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 16.09.2021 einen Kriterienkatalog zu Eignungsflächen für Freiflächen-Photovoltaikanlagen (FF-PVA) beschlossen, nach welchem die Flächennutzungsplanung für diese Flächen gesteuert werden soll.

 

Die Planungshoheit wurde mit diesem Kriterienkatalog an die Ortsgemeinden gegeben, die sich anhand der erstellten Karten mit möglichen Potentialflächen beschäftigen konnten.

 

Bisher haben sich 14 Ortsgemeinden anhand des Kriterienkataloges mit dem Thema beschäftigt. Von diesen haben 4 Ortsgemeinden die Aufstellung von FF-PVA in ihrer Gemarkung abgelehnt und 8 Ortsgemeinden haben sich den Grundsätzen angeschlossen. 2 Ortsgemeinden sind noch in der Beschlussfassung.

 

Nachdem nun etwa ein Jahr vergangen ist, seit die Ortsgemeinden in die Planungen eingestiegen sind, haben sich im Wesentlichen zwei Kritikpunkte am Kriterienkatalog ergeben.

 

Zum einen wurde von der OG Dohm-Lammersdorf beantragt, den Abstand von 250m zur Wohnbebauung zu reduzieren, damit auf dem ehemaligen Sportplatz eine FF-PVA errichtet werden kann.

 

Zum anderen führt der Mindestabstand von 2 km zwischen zwei geplanten Anlagen in den Ortsgemeinden Feusdorf und Birgel zu Konfliktpotential zwischen Ortsgemeinden.

 

In Einzelfällen beschränkt auch die max. Größe von 15 ha. je Anlage die Nutzbarkeit von Potential-flächen. Das Kriterium „mittlere Ertragsmesszahl“ landwirtschaftlicher Flächen hat bisher lediglich in Kalenborn-Scheuern zur Ablehnung eines Vorhabens geführt.

 

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss hat den Kriterienkatalog zu Freiflächen PV Anlagen zuletzt in seiner Sitzung am 18.07.2022 ausführlich beraten und folgende Empfehlungen zu Anträgen der OG Dohm-Lammersdorf und Feusdorf beschlossen:

 

·         OG Dohm-Lammersdorf:

Der Kriterienkatalog der Verbandsgemeinde soll um folgenden Punkt ergänzt werden:

Anlagen unterhalb von 750 kW (Grenze der Festvergütung aus § 48 EEG 2021) müssen ausschließlich einen Abstand von 100 m zur Wohnbebauung einhalten – Planungsfläche max. 1 Hektar.

 

·         OG Feusdorf:

Die Realisierung in Feusdorf wird durch eine Projektierung in Birgel behindert. Diese befindet sich unmittelbar an der Gemarkungsgrenze Birgel / Feusdorf.

 

Der Ausschuss vertritt die Auffassung, dass der Kriterienkatalog hinsichtlich des Mindestabstandes von 2 km zwischen zwei Anlagen oder der max. Größe von 15 ha je Anlage wegen der Problematik an der Gemarkungsgrenze Birgel / Feusdorf nicht grundsätzlich in Frage gestellt werden sollte, weil der Kriterienkatalog nach sachlichen Kriterien aufgestellt wurde, die einen Zweck erfüllen sollen (keine Kumulierung von Solarparks und Festlegung der max. Größen – Landschaftsbild, pp.).

 

Der Ausschuss hat dem Verbandsgemeinderat daher empfohlen, aufgrund des Antrages der OG Feusdorf keine Änderung des Kriterienkataloges vorzunehmen. Verwaltung und Ausschuss haben den Ortsgemeinden Feusdorf und Birgel empfohlen, Gespräche zur Realisierung eines gemarkungsübergreifenden Projektes auf kommunalen Flächen zu führen.

 

Leider waren die bisher geführten Gespräche nicht erfolgreich. Beide Ortsgemeinden halten weiterhin an ihren eigenen Planungen fest. Aufgrund des aktuellen Kriterienkataloges ist eine Realisierung beider Projekte nach wie vor nicht möglich.

 

Die Ortsgemeinde Feusdorf hat daraufhin noch einmal eine Änderung des Kriterienkataloges durch Streichung des Mindestabstandes von 2 km zwischen zwei Anlagen und Festsetzung einer max. Größe von 15 ha je Anlage pro Gemarkung beantragt. Dies würde faktisch zu Anlagen mit einer Größe von bis zu 30 ha führen.

 

Nach einer Beratung im Beigeordnetengespräch empfiehlt die Verwaltung am Beschluss des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses vom 18.07.2022 festzuhalten und die Kriterien aufgrund der Problematik an der Gemarkungsgrenze Feusdorf/Birgel nicht zu ändern.

 

Es sollte nach wie vor die gemeinsame Realisierung eines gemarkungsübergreifenden Projektes angestrebt werden. Hierzu bietet sich die Verbandsgemeinde den Ortsgemeinden Feusdorf und Birgel als Mediator an. Sollte die Realisierung eines Gemeinschaftsprojektes nicht möglich sein, hat der Verbandsgemeinderat im weiteren Verfahren der beiden notwendigen Teilfortschreibungen des Flächennutzungsplanes die Möglichkeit, selbst planungsrechtlich Einfluss auf die Realisierung der gewünschten Projekte zu nehmen.

 

Im Rat wird darüber diskutiert, ob es sinnvoll ist den Kriterienkatalog bezüglich des Abstands von 100 m zur Wohnbebauung grundsätzlich zu ändern oder ob nur eine Ausnahme für dein Einzelfall der Ortsgemeinde Dohm-Lammersdorf zugelassen werden soll.

 

Es folgt daraufhin eine separate Abstimmung, ob diese Thematik im Beschluss mit aufzunehmen ist.