Sitzung: 29.09.2022 Verbandsgemeinderat
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 22, Nein: 1, Enthaltungen: 3
Vorlage: 2-3571/22/01-993
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat fasst den
Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 BauGB für die Teilfortschreibung des
Flächennutzungsplanes „FF-PVA In der Wieselsbach – Kerschenbach“. Die
Verwaltung wird beauftragt, das weitere Verfahren durchzuführen.
Sachverhalt:
Am 23.08.2022 hat der
Ortsgemeinderat Kerschenbach für den im Anhang dargestellten Bereich den
Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „FF-PVA In der Wieselsbach -
Kerschenbach“ gefasst.
Gleichzeitig hat die Ortsgemeinde die Fortschreibung des
Flächennutzungsplanes für den betroffenen Bereich beantragt. Diese
Fortschreibung ist erforderlich, da Freiflächen-Photovoltaikanlagen keine
privilegierten Vorhaben nach § 35 BauGB sind, sodass die Aufstellung eines
Flächennutzungsplanes und eines Bebauungsplanes mit der Ausweisung als
„Sondergebiet Freiflächen-Photovoltaik“ erforderlich ist.
Für die Flächennutzungsplanung hat
die Verbandsgemeinde Kriterien entwickelt, die bei der Fortschreibung der Flächennutzungsplanung
zu beachten sind. Die angefragte Fläche entspricht nach einer ersten Prüfung
diesen Kriterien.
In die Planung soll der Bereich
mit einer Größe von ca. 17,5 ha, wie in der Anlage dargestellt, einbezogen
werden.
Finanzielle
Auswirkungen:
Die Kosten der Bauleitplanung werden
mit Abschluss eines städtebaulichen Vertrages durch den Projektträger
übernommen. Für die Verbandsgemeinde fallen keine Kosten an.
Die Abstimmung erfolgt in Abwesenheit
von Ratsmitglied Schommers.