Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 22, Nein: 1, Enthaltungen: 3

Beschluss:

 

Der Verbandsgemeinderat fasst den Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 BauGB für die Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes „FF-PVA In der Wieselsbach – Kerschenbach“. Die Verwaltung wird beauftragt, das weitere Verfahren durchzuführen.


Sachverhalt:

 

Am 23.08.2022 hat der Ortsgemeinderat Kerschenbach für den im Anhang dargestellten Bereich den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „FF-PVA In der Wieselsbach - Kerschenbach“ gefasst.

 

Gleichzeitig hat die Ortsgemeinde die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes für den betroffenen Bereich beantragt. Diese Fortschreibung ist erforderlich, da Freiflächen-Photovoltaikanlagen keine privilegierten Vorhaben nach § 35 BauGB sind, sodass die Aufstellung eines Flächennutzungsplanes und eines Bebauungsplanes mit der Ausweisung als „Sondergebiet Freiflächen-Photovoltaik“ erforderlich ist.

 

Für die Flächennutzungsplanung hat die Verbandsgemeinde Kriterien entwickelt, die bei der Fortschreibung der Flächennutzungsplanung zu beachten sind. Die angefragte Fläche entspricht nach einer ersten Prüfung diesen Kriterien.

 

In die Planung soll der Bereich mit einer Größe von ca. 17,5 ha, wie in der Anlage dargestellt, einbezogen werden.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Kosten der Bauleitplanung werden mit Abschluss eines städtebaulichen Vertrages durch den Projektträger übernommen. Für die Verbandsgemeinde fallen keine Kosten an.

 

Die Abstimmung erfolgt in Abwesenheit von Ratsmitglied Schommers.