Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 26, Enthaltungen: 1

Beschluss:

 

Der Verbandsgemeinderat Gerolstein erklärt sich mit der Teilfortschreibung des FNP für den vorgesehenen Teilbereich des Wohnmobilstellplatzes einverstanden und beschließt auf Empfehlung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses die Teilfortschreibung für den Bereich am „Hillesheimer See“ als „Sondergebiet Camping (SO)“. Die Teilfortschreibung soll im Rahmen der Gesamtfortschreibung realisiert werden.


Sachverhalt:

 

Die Stadt Hillesheim möchte im Bereich des „Hillesheimer See´s“, am Bolsdorfer Tälchen einen Wohnmobilstellplatz errichten. Ein rechtskräftiger Bebauungsplan für diesen Bereich liegt nicht vor. Somit ist die Fläche nach § 35 Baugesetzbuch (BauGB) dem Außenbereich zuzuordnen. Eine Privilegierung nach § 35 BauGB ist ebenfalls nicht vorhanden.

 

Bebauungspläne sind grundsätzlich nach § 8 BauGB aus dem Flächennutzungsplan (FNP) zu entwickeln. Im aktuellen FNP ist die vorgesehene Fläche für den Wohnmobilstellplatz nicht berücksichtigt. Da der Bebauungsplan nicht aus dem FNP entwickelt werden kann, muss dieser im grundsätzlich im Parallelverfahren abgeändert werden. In diesem Bereich muss zukünftig ein „Sondergebiet Camping (SO)“ realisiert werden. Weiterhin ist eine Landesplanerische Stellungnahme einzuholen. Derzeit wird jedoch durch die Verbandsgemeinde die Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplanes durchgeführt, sodass – falls möglich – in Abstimmung mit der Unteren Landesplanungsbehörde angestrebt wird, die Änderung des FNP im Rahmen der Gesamtfortschreibung zu berücksichtigen und den Bebauungsplan nach § 10 Abs. 2 BauGB genehmigen zu lassen.

 

Der Geltungsbereich ist aus dem nachfolgenden Kartenausschnitt ersichtlich:

 

 

Auszug aus dem FNP:

 

Für die Aufstellung des Bebauungsplanes ist ein Teilbereich in der Gemarkung Hillesheim, Flur 22, Parzelle 45/3 „In der Bachwiese“ – ehemaliger Skater Park vorgesehen. Diese Fläche ist bereits teilweise asphaltiert. Die wegemäßige Erschließung soll über die „Königsberger Straße“ erfolgen.

 

Gemäß den Festsetzungen des Regionalen Raumordnungsplanes, liegt der Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes im Vorranggebiet Freizeit/Erholung. Diese Funktion wird Kommunen zugewiesen, die aufgrund ihrer landschaftlichen Attraktivität und ihrer infrastrukturellen Ausstattung von überörtlicher Bedeutung für den Tourismus sind.  

 

Der Stadtrat Hillesheim hat in seiner Sitzung am 29.06.2022 den Aufstellungsbeschluss gefasst, im Bereich des Skaterpark´s einen Wohnmobilstellplatz auf Grundlage eines Bebauungsplanes zu realisieren.

 

Gleichzeitig wurde die Verbandsgemeinde Gerolstein gebeten, die Teilfortschreibung des noch nicht berücksichtigten Teilbereiches im FNP fortzuschreiben, damit hier ein „Sondergebiet Camping (SO)“ entstehen kann.

 

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss der Verbandsgemeinde hat sich in seiner Sitzung am 18.07.2022 mit der Thematik beschäftigt und eine Teilfortschreibung des FNP empfohlen.

 

Ratsmitglied Eltze weist daraufhin, dass der Skaterpark ein beliebter Treffpunkt für Jugendliche war und regt an, dass die Stadt Hillesheim nun über einen alternativen Treffpunkt beraten könne.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Teilfortschreibung soll im Rahmen der Gesamtfortschreibung berücksichtigt werden. Sollte dies nicht möglich sein, sind die Kosten durch die Stadt Hillesheim zu tragen.