Sitzung: 29.09.2022 Verbandsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 26, Enthaltungen: 1
Vorlage: 2-3567/22/01-989
Beschluss:
Der
Verbandsgemeinderat Gerolstein erklärt sich mit der Teilfortschreibung des FNP
für den vorgesehenen Teilbereich des Wohnmobilstellplatzes einverstanden und
beschließt auf Empfehlung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses die Teilfortschreibung
für den Bereich am „Hillesheimer See“ als „Sondergebiet Camping (SO)“. Die Teilfortschreibung soll im
Rahmen der Gesamtfortschreibung realisiert werden.
Sachverhalt:
Die Stadt Hillesheim möchte im Bereich des „Hillesheimer
See´s“, am Bolsdorfer Tälchen einen Wohnmobilstellplatz errichten. Ein
rechtskräftiger Bebauungsplan für diesen Bereich liegt nicht vor. Somit ist die
Fläche nach § 35 Baugesetzbuch (BauGB) dem Außenbereich zuzuordnen. Eine
Privilegierung nach § 35 BauGB ist ebenfalls nicht vorhanden.
Bebauungspläne sind grundsätzlich nach § 8 BauGB aus dem
Flächennutzungsplan (FNP) zu entwickeln. Im aktuellen FNP ist die vorgesehene
Fläche für den Wohnmobilstellplatz nicht berücksichtigt. Da der Bebauungsplan
nicht aus dem FNP entwickelt werden kann, muss dieser im grundsätzlich im Parallelverfahren
abgeändert werden. In diesem Bereich muss zukünftig ein „Sondergebiet Camping
(SO)“ realisiert werden. Weiterhin ist eine Landesplanerische Stellungnahme
einzuholen. Derzeit wird jedoch durch die Verbandsgemeinde die
Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplanes durchgeführt, sodass – falls
möglich – in Abstimmung mit der Unteren Landesplanungsbehörde angestrebt wird,
die Änderung des FNP im Rahmen der Gesamtfortschreibung zu berücksichtigen und
den Bebauungsplan nach § 10 Abs. 2 BauGB genehmigen zu lassen.
Der Geltungsbereich ist aus dem nachfolgenden
Kartenausschnitt ersichtlich:
Auszug aus dem FNP:
Für die Aufstellung des Bebauungsplanes ist ein
Teilbereich in der Gemarkung Hillesheim, Flur 22, Parzelle 45/3 „In der
Bachwiese“ – ehemaliger Skater Park vorgesehen. Diese Fläche ist bereits
teilweise asphaltiert. Die wegemäßige Erschließung soll über die „Königsberger
Straße“ erfolgen.
Gemäß den Festsetzungen des Regionalen
Raumordnungsplanes, liegt der Geltungsbereich des aufzustellenden
Bebauungsplanes im Vorranggebiet Freizeit/Erholung. Diese Funktion wird Kommunen
zugewiesen, die aufgrund ihrer landschaftlichen Attraktivität und ihrer
infrastrukturellen Ausstattung von überörtlicher Bedeutung für den Tourismus
sind.
Der Stadtrat Hillesheim hat in seiner Sitzung am
29.06.2022 den Aufstellungsbeschluss gefasst, im Bereich des Skaterpark´s einen
Wohnmobilstellplatz auf Grundlage eines Bebauungsplanes zu realisieren.
Gleichzeitig wurde die Verbandsgemeinde Gerolstein
gebeten, die Teilfortschreibung des noch nicht berücksichtigten Teilbereiches
im FNP fortzuschreiben, damit hier ein „Sondergebiet Camping (SO)“ entstehen
kann.
Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss der
Verbandsgemeinde hat sich in seiner Sitzung am 18.07.2022 mit der Thematik
beschäftigt und eine Teilfortschreibung des FNP empfohlen.
Ratsmitglied Eltze weist daraufhin, dass der Skaterpark
ein beliebter Treffpunkt für Jugendliche war und regt an, dass die Stadt
Hillesheim nun über einen alternativen Treffpunkt beraten könne.
Finanzielle Auswirkungen:
Die
Teilfortschreibung soll im Rahmen der Gesamtfortschreibung berücksichtigt
werden. Sollte dies nicht möglich sein, sind die Kosten durch die Stadt
Hillesheim zu tragen.