Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 1, Enthaltungen: 1

Beschluss:

 

Der Ausschuss Bauen, Planen und Umwelt empfiehlt dem Verbandsgemeinderat, den Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 BauGB für die Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes „FF-PVA Hinterhausen - Gerolstein“ zu fassen. Die Verwaltung wird beauftragt, das weitere Verfahren durchzuführen.


Sachverhalt:

 

Am 31.08.2022 hat der Bauausschuss der Stadt Gerolstein dem Stadtrat empfohlen für den im Anhang dargestellten Bereich den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „FF-PVA Meerfelder Hof Gerolstein-Müllenborn“ zu fassen.

 

Gleichzeitig wird die Stadt die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes für den betroffenen Bereich beantragen. Diese Fortschreibung ist erforderlich, da Freiflächen-Photovoltaikanlagen keine privilegierten Vorhaben nach § 35 BauGB, sodass die Aufstellung eines Flächennutzungsplanes und eines Bebauungsplanes mit der Ausweisung als „Sondergebiet Freiflächen-Photovoltaik“ erforderlich ist.

 

Für die Flächennutzungsplanung hat die Verbandsgemeinde Kriterien entwickelt, die bei der Fortschreibung der Flächennutzungsplanung zu beachten sind. Die angefragte Fläche entspricht – nach erster überschlägiger Prüfung diesen Kriterien

 

Die Freiflächen-Photovoltaikanlage soll auf der nachfolgend dargestellten Fläche, Gemarkung Hinterhausen, Flur 10, realisiert werden (eine Übersichtskarte ist der Sitzungsvorlage beigefügt):

 

Ein Bild, das Karte enthält.

Automatisch generierte Beschreibung

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Kosten der Bauleitplanung werden mit Abschluss eines städtebaulichen Vertrages durch den Projektträger übernommen. Für die Verbandsgemeinde fallen keine Kosten an.