Sitzung: 19.09.2022 Bau-, Planungs- und Umweltausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 1, Enthaltungen: 1
Vorlage: 2-3568/22/01-990
Beschluss:
Der Ausschuss Bauen, Planen und Umwelt
empfiehlt dem Verbandsgemeinderat, den Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 BauGB
für die Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes „FF-PVA In der Wieselsbach
- Kerschenbach“ zu fassen. Die Verwaltung wird beauftragt, das weitere
Verfahren durchzuführen.
Sachverhalt:
Am 23.08.2022 hat der Ortsgemeinderat
Kerschenbach für den im Anhang dargestellten Bereich den Aufstellungsbeschluss
für den Bebauungsplan „FF-PVA In der Wieselsbach - Kerschenbach“ gefasst.
Gleichzeitig hat die Ortsgemeinde damit die Fortschreibung
des Flächennutzungsplanes für den betroffenen Bereich beantragt. Diese
Fortschreibung ist erforderlich, da Freiflächen-Photovoltaikanlagen keine
privilegierten Vorhaben nach § 35 BauGB, sodass die Aufstellung eines
Flächennutzungsplanes und eines Bebauungsplanes mit der Ausweisung als
„Sondergebiet Freiflächen-Photovoltaik“ erforderlich ist.
Für die Flächennutzungsplanung hat
die Verbandsgemeinde Kriterien entwickelt, die bei der Fortschreibung der
Flächennutzungsplanung zu beachten sind. Die angefragte Fläche entspricht nach einer
ersten Prüfung diesen Kriterien.
In die Planung soll der Bereich
mit einer Größe von ca. 17,5 ha, wie in der Anlage dargestellt, einbezogen
werden.
Finanzielle
Auswirkungen:
Die Kosten der Bauleitplanung werden mit
Abschluss eines städtebaulichen Vertrages durch den Projektträger übernommen.
Für die Verbandsgemeinde fallen keine Kosten an.