Beschluss: zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

 

Die Landesregierung Rheinland-Pfalz ist auf Grund der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes Rheinland-Pfalz (VGH) vom 16.12.2020 in der Pflicht den Kommunalen Finanzausgleich neu zu gestalten. Der neue KFA muss laut VGH in Verbindung mit angemessen ausgeschöpften kommunalen Einnahmemöglichkeiten (insbesondere Grundsteuer und Gewerbesteuer) den Kommunen eine Finanzausstattung gewährleisten, die den Aufgaben angemessen ist. In Kraft treten müsse der bedarfsorientierte Finanzausgleich spätestens mit Wirkung zum 1. Januar 2023.

 

Der Entwurf des Landegesetzes zur Neuregelung des Kommunalen Finanzausgleichs (KFA) wurde am 10.05.2022 durch den Ministerrat im Grundsatz gebilligt. Die Kommunalen Spitzenverbände wurden zwischenzeitlich beteiligt und haben die Kommunen entsprechend informiert.

 

Im Rahmen der Sitzung stellt Fachbereichsleiter Fasen die Eckpunkte der geplanten Reform dar, die Auswirkungen für die örtlichen Kommunen mit sich bringen. Dies werden vor allem folgende Punkte sein:

 

  • Veränderungen bei den Schlüsselzuweisungen
  • Anpassung der Nivellierungssätze
  • Darstellung der ersten Beispielrechnungen durch den GStB

 

Zum zeitlichen Ablauf ist anzumerken, dass die Landesregierung beabsichtigt, das Thema im September 2022 nochmals im Ministerrat zu erörtern und erst anschließend in den Landtag einzubringen. Dies könnte die Verwaltung bei der Haushaltsplanung vor eine weitere Herausforderung stellen.