Sitzung: 08.09.2022 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: 1-4351/22/01-987
Sachverhalt:
Die Landesregierung
Rheinland-Pfalz ist auf Grund der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes
Rheinland-Pfalz (VGH) vom 16.12.2020 in der Pflicht den Kommunalen
Finanzausgleich neu zu gestalten. Der neue KFA muss laut VGH in Verbindung mit
angemessen ausgeschöpften kommunalen Einnahmemöglichkeiten
(insbesondere Grundsteuer und Gewerbesteuer) den Kommunen eine
Finanzausstattung gewährleisten, die den Aufgaben angemessen ist. In Kraft
treten müsse der bedarfsorientierte Finanzausgleich spätestens mit Wirkung zum
1. Januar 2023.
Der Entwurf des Landegesetzes
zur Neuregelung des Kommunalen Finanzausgleichs (KFA) wurde am 10.05.2022 durch
den Ministerrat im Grundsatz gebilligt. Die Kommunalen Spitzenverbände wurden
zwischenzeitlich beteiligt und haben die Kommunen entsprechend informiert.
Im Rahmen der Sitzung stellt Fachbereichsleiter
Fasen die Eckpunkte der geplanten Reform dar, die Auswirkungen für die
örtlichen Kommunen mit sich bringen. Dies werden vor allem folgende Punkte
sein:
- Veränderungen bei den Schlüsselzuweisungen
- Anpassung der Nivellierungssätze
- Darstellung der ersten Beispielrechnungen durch
den GStB
Zum zeitlichen Ablauf ist
anzumerken, dass die Landesregierung beabsichtigt, das Thema im September 2022
nochmals im Ministerrat zu erörtern und erst anschließend in den Landtag
einzubringen. Dies könnte die Verwaltung bei der Haushaltsplanung vor eine
weitere Herausforderung stellen.