Sitzung: 08.09.2022 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 1-4349/22/01-985
Beschluss:
Der
Haupt- und Finanzausschuss genehmigt die Annahme/Vermittlung nachfolgender
Zuwendungen:
Art der Zuwendung |
Zuwendungsgeber |
Umfang der Zuwendung |
Zuwendungszweck |
Sonstige Beziehungen
zum Zuwendungsgeber |
Geldspende 10.05.2022 |
Volksbank Eifel eG, Bitburg |
750,00 € |
Auflage des Kinderbuches "Wo ist Willi Basalt?" |
keine |
Geldspende 22.07.2022 |
Portlandzementwerk Wotan H. Schneider KG, Üxheim |
500,00 € |
für Freiw. Feuerwehr Nohn |
keine |
Geldspende 22.07.2022 |
Förderverein Kita Kunterbunt e.V in Hillesheim |
2.500,00 € |
Bauwagen für Kita Kunterbunt |
keine |
Sachverhalt:
Die
Annahme und Einwerbung von Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und
ähnlichen Zuwendungen bedarf nach § 94 Absatz 3 GemO der Genehmigung durch den
Gemeinderat, wobei die genannte Vorschrift erst dann Anwendung findet, wenn die
Zuwendung im Einzelfall eine Wertgrenze von 100,00 € übersteigt.
Gemäß
§ 4 Abs. 2 Nr. 11 der Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Gerolstein ist dem
Haupt- und Finanzausschuss die Entscheidung über die Annahme/Vermittlung solcher
Zuwendungen bis zu einer Wertgrenze von 50.000 Euro im Einzelfall übertragen.
Zur
Wahrung des Transparenzgebotes erfolgt die Beratung über die Genehmigung
solcher Zuwendungen grundsätzlich in öffentlicher Sitzung, es sei denn, dass
der Geber aus berechtigtem Interesse um vertrauliche Behandlung seines Namens
gebeten hat.