Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss genehmigt die Annahme/Vermittlung nachfolgender Zuwendungen:

 

Art der

Zuwendung

Zuwendungsgeber

Umfang der

Zuwendung

Zuwendungszweck

Sonstige

Beziehungen zum

Zuwendungsgeber

Geldspende 10.05.2022

Volksbank Eifel eG, Bitburg

750,00 €

Auflage des Kinderbuches "Wo ist Willi Basalt?"

keine

Geldspende 22.07.2022

Portlandzementwerk Wotan H. Schneider KG, Üxheim

500,00 €

für Freiw. Feuerwehr Nohn

keine

Geldspende 22.07.2022

Förderverein Kita Kunterbunt e.V in Hillesheim

2.500,00 €

Bauwagen für Kita Kunterbunt

keine

 


Sachverhalt:

 

Die Annahme und Einwerbung von Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen bedarf nach § 94 Absatz 3 GemO der Genehmigung durch den Gemeinderat, wobei die genannte Vorschrift erst dann Anwendung findet, wenn die Zuwendung im Einzelfall eine Wertgrenze von 100,00 € übersteigt.

 

Gemäß § 4 Abs. 2 Nr. 11 der Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Gerolstein ist dem Haupt- und Finanzausschuss die Entscheidung über die Annahme/Vermittlung solcher Zuwendungen bis zu einer Wertgrenze von 50.000 Euro im Einzelfall übertragen.

 

Zur Wahrung des Transparenzgebotes erfolgt die Beratung über die Genehmigung solcher Zuwendungen grundsätzlich in öffentlicher Sitzung, es sei denn, dass der Geber aus berechtigtem Interesse um vertrauliche Behandlung seines Namens gebeten hat.