Beschluss:
Der Ortsgemeinderat stellt den
Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2020 fest. Des Weiteren wird die
Entlastung der Ortsbürgermeisterin, der Beigeordneten sowie des Bürgermeisters
der Verbandsgemeinde, dessen Beigeordneten, soweit sie den Bürgermeister
vertreten haben, erteilt.
Sonderinteresse/Ruhen des Stimmrechts:
Es wird auf die Bestimmungen des § 22
Gemeindeordnung hingewiesen. Nach Erkenntnis der Verwaltung liegen bei der
Ortsbürgermeisterin sowie den beiden Beigeordneten Ausschließungsgründe vor.
Sachverhalt:
Der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2020 wurde
durch die Verwaltung aufgestellt und zur Prüfung an den
Rechnungsprüfungsausschuss des Ortsgemeinderates weitergeleitet.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss
nach den Bestimmungen der §§ 112 und 113 GemO geprüft. Auf die Inhalte der
Sitzungsniederschrift sowie des Prüfberichtes wird an dieser Stelle verwiesen.
Des Weiteren bittet Ratsmitglied Johannes Burggraf um
Prüfung bzgl. der noch ungeklärten Kostenpositionen. Er verweist hierbei auf die
anstehende Verjährung. Die Verwaltung wird um Rückmeldung gebeten.
Die Prüfung hat abschließend zu keinen Einwänden geführt.
Der Rechnungsprüfungsausschuss schlägt dem Ortsgemeinderat folgenden Beschluss
zur Abstimmung vor: