Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Ortsgemeinderat stellt den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2020 fest. Des Weiteren wird die Entlastung der Ortsbürgermeisterin, der Beigeordneten sowie des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde, dessen Beigeordneten, soweit sie den Bürgermeister vertreten haben, erteilt.


Sonderinteresse/Ruhen des Stimmrechts:

 

Es wird auf die Bestimmungen des § 22 Gemeindeordnung hingewiesen. Nach Erkenntnis der Verwaltung liegen bei der Ortsbürgermeisterin sowie den beiden Beigeordneten Ausschließungsgründe vor.

 

Sachverhalt:

 

Der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2020 wurde durch die Verwaltung aufgestellt und zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss des Ortsgemeinderates weitergeleitet.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss nach den Bestimmungen der §§ 112 und 113 GemO geprüft. Auf die Inhalte der Sitzungsniederschrift sowie des Prüfberichtes wird an dieser Stelle verwiesen.

Des Weiteren bittet Ratsmitglied Johannes Burggraf um Prüfung bzgl. der noch ungeklärten Kostenpositionen. Er verweist hierbei auf die anstehende Verjährung. Die Verwaltung wird um Rückmeldung gebeten.

 

Die Prüfung hat abschließend zu keinen Einwänden geführt. Der Rechnungsprüfungsausschuss schlägt dem Ortsgemeinderat folgenden Beschluss zur Abstimmung vor: