Beschluss:

 

Der Rat stellt die Jahresabschlüsse 2017 und 2018 in der vorgelegten Fassung fest.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

 

Ja: 13

 

Der Rat erteilt dem Ortsbürgermeister, seinen Beigeordneten sowie der Bürgermeisterin der Verbandsgemeinde und deren Beigeordneten der Verbandsgemeinde Entlastung für das Haushaltsjahr 2017. Gleiches gilt für den Beauftragten der Verbandsgemeinde sowie die Beigeordneten, soweit sie den Beauftragten vertreten haben, für das Haushaltsjahr 2018.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

 

Ja: 13


Sachverhalt:

 

Nach § 114 Absatz 1 Gemeindeordnung (GemO) beschließt der Rat über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses und entscheidet in einem gesonderten Beschluss über die Entlastung des Ortsbürgermeisters, der Beigeordneten, soweit diese den Ortsbürgermeister vertreten haben, der Bürgermeisterin der Verbandsgemeinde, der Beigeordneten der Verbandsgemeinde, soweit diese die Bürgermeisterin vertreten haben bzw. des Beauftragten der Verbandsgemeinde.

 

Der Jahresabschluss ist vorab gemäß § 110 Absatz 2 Satz 2 durch den Rechnungsprüfungsausschuss zu prüfen.

Diese Prüfung ist am 06.09.2022 erfolgt. Der Prüfbericht ist beigefügt. Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

 

Gleichfalls sind die Jahresabschlüsse 2017 und 2018 der Ratsvorlage beigefügt.