Sitzung: 15.09.2022 Ortsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13
Vorlage: 1-4355/22/17-289
Beschluss:
Der Rat stellt die Jahresabschlüsse 2017 und 2018 in der
vorgelegten Fassung fest.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
beschlossen
Ja: 13
Der Rat erteilt dem Ortsbürgermeister, seinen
Beigeordneten sowie der Bürgermeisterin der Verbandsgemeinde und deren
Beigeordneten der Verbandsgemeinde Entlastung für das Haushaltsjahr 2017.
Gleiches gilt für den Beauftragten der Verbandsgemeinde sowie die
Beigeordneten, soweit sie den Beauftragten vertreten haben, für das
Haushaltsjahr 2018.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
beschlossen
Ja: 13
Sachverhalt:
Nach § 114 Absatz 1 Gemeindeordnung (GemO) beschließt der Rat über
die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses und entscheidet in einem
gesonderten Beschluss über die Entlastung des Ortsbürgermeisters, der
Beigeordneten, soweit diese den Ortsbürgermeister vertreten haben, der
Bürgermeisterin der Verbandsgemeinde, der Beigeordneten der Verbandsgemeinde,
soweit diese die Bürgermeisterin vertreten haben bzw. des Beauftragten der
Verbandsgemeinde.
Der Jahresabschluss ist vorab gemäß § 110 Absatz 2 Satz 2 durch
den Rechnungsprüfungsausschuss zu prüfen.
Diese Prüfung ist am 06.09.2022 erfolgt. Der Prüfbericht ist
beigefügt. Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Gleichfalls sind die Jahresabschlüsse 2017 und 2018 der
Ratsvorlage beigefügt.