Sitzung: 14.09.2022 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 15
Vorlage: 1-4354/22/15-340
Beschluss:
Der
Stadtrat beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung mit Plan sowie Anlagen für
das Haushaltsjahr 2022 in der Fassung des vorgelegten Entwurfs, einschl. der
o.a. Änderung.
Sachverhalt:
Die 1.
Nachtragshaushaltssatzung nebst Plan für das Haushaltsjahr 2022 wurde dem
Stadtrat durch die Stadtbürgermeisterin zugeleitet.
In der
Zeit vom 29.08.2022 bis zum 12.09.2022 hat der Plan gemäß § 97 Abs. 1 GemO zur
Einsichtnahme durch die Einwohner offen gelegen.
Es wurden
keine Vorschläge durch Einwohner eingebracht.
Die
Vorsitzende übergibt das Wort an Uwe Hochmann, der den Entwurf der 1.
Nachtragshaushaltssatzung mit Plan 202 erläutert. Insbesondere geht er auf die
zusätzlichen bzw. nicht geplanten größeren Unterhaltungsmaßnahmen bzw.
Investitionen ein. Auch die reduzierten bzw. abzusetzenden Ansätze werden
erläutert.
Nähere Erläuterungen ergeben sich aus
dem Vorbericht.
Inzwischen
hat sich noch folgende Änderung ergeben, die in den vorliegenden Entwurf noch
eingearbeitet werden muss:
KST
1143150600 InvestNr. 15-1143-13 Bauhof Hillesheim in der Markthalle
-Schaffung von Sozialräumen der Mitarbeiter des städtischen Bauhofes im
Untergeschoss der Markthalle
-Ursprungshaushaltsplan: Kosten: 194.000 €; es
wurde eine Förderung aus dem I-Stock i.H.v. 60 % der förderfähigen Kosten von
180.557,86 €
=
108.400 € beantragt
-gem. I-Stock-Zuwendungsbescheid vom 29.08.2022
beträgt die Zuwendung 60% der Zuwendungsfähigen Gesamtkosten von 113.507 € =
69.000 €
Die angegebenen Eigenleistungen von 45.234 € und
Kosten der Planung und Bauleitung von 21.816 €, die die VG Gerolstein der Stadt
in Rechnung stellt sind nicht zuwendungsfähig.
Demnach
beträgt der kreditfinanzierte Eigenanteil 125.000 €.
Der Zuwendungsbetrag von 69.000 € ist mit einer
Verpflichtungsermächtigung für 2023 versehen und ist somit vorzufinanzieren.
Als Ergebnis
bleibt festzustellen, dass im Ergebnishaushalt ein Jahresüberschuss von 30.879
€ entsteht.
Der Saldo
der ordentlichen Ein- und Auszahlungen beträgt +181.849 € abzügl. der
ordentlichen Tilgung von 88.550 €, also insgesamt +93.299 €. Die
Verbindlichkeit gegenüber der VG nimmt um 278.701 €, einschl. der o.a.
Änderung, zu.
Zur
Finanzierung der eingeplanten Investitionen ist eine neue Kreditaufnahme von 513.260
€, einschl. der o.a. Änderung, notwendig.