Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15

Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung mit Plan sowie Anlagen für das Haushaltsjahr 2022 in der Fassung des vorgelegten Entwurfs, einschl. der o.a. Änderung.


Sachverhalt:

 

Die 1. Nachtragshaushaltssatzung nebst Plan für das Haushaltsjahr 2022 wurde dem Stadtrat durch die Stadtbürgermeisterin zugeleitet.

 

In der Zeit vom 29.08.2022 bis zum 12.09.2022 hat der Plan gemäß § 97 Abs. 1 GemO zur Einsichtnahme durch die Einwohner offen gelegen.

 

Es wurden keine Vorschläge durch Einwohner eingebracht.

 

Die Vorsitzende übergibt das Wort an Uwe Hochmann, der den Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung mit Plan 202 erläutert. Insbesondere geht er auf die zusätzlichen bzw. nicht geplanten größeren Unterhaltungsmaßnahmen bzw. Investitionen ein. Auch die reduzierten bzw. abzusetzenden Ansätze werden erläutert.

Nähere Erläuterungen ergeben sich aus dem Vorbericht.

Inzwischen hat sich noch folgende Änderung ergeben, die in den vorliegenden Entwurf noch eingearbeitet werden muss:

 

KST 1143150600 InvestNr. 15-1143-13 Bauhof Hillesheim in der Markthalle
-Schaffung von Sozialräumen der Mitarbeiter des städtischen Bauhofes im Untergeschoss der Markthalle

-Ursprungshaushaltsplan: Kosten: 194.000 €; es wurde eine Förderung aus dem I-Stock i.H.v. 60 % der förderfähigen Kosten von 180.557,86 €

= 108.400 € beantragt

-gem. I-Stock-Zuwendungsbescheid vom 29.08.2022 beträgt die Zuwendung 60% der Zuwendungsfähigen Gesamtkosten von 113.507 € = 69.000 €

Die angegebenen Eigenleistungen von 45.234 € und Kosten der Planung und Bauleitung von 21.816 €, die die VG Gerolstein der Stadt in Rechnung stellt sind nicht zuwendungsfähig.

Demnach beträgt der kreditfinanzierte Eigenanteil 125.000 €.

Der Zuwendungsbetrag von 69.000 € ist mit einer Verpflichtungsermächtigung für 2023 versehen und ist somit vorzufinanzieren.

 

Als Ergebnis bleibt festzustellen, dass im Ergebnishaushalt ein Jahresüberschuss von 30.879 € entsteht.

 

Der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen beträgt +181.849 € abzügl. der ordentlichen Tilgung von 88.550 €, also insgesamt +93.299 €. Die Verbindlichkeit gegenüber der VG nimmt um 278.701 €, einschl. der o.a. Änderung, zu.

 

Zur Finanzierung der eingeplanten Investitionen ist eine neue Kreditaufnahme von 513.260 €, einschl. der o.a. Änderung, notwendig.