Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11

Beschluss:

 

Der Ortsgemeinderat beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung mit Plan sowie Anlagen für das Haushaltsjahr 2022 in der Fassung des vorgelegten Entwurfs.


Sachverhalt:

 

Die 1. Nachtragshaushaltssatzung nebst Plan für das Haushaltsjahr 2022 wurde dem Ortsgemeinderat durch den Ortsbürgermeister zugeleitet.

 

In der Zeit vom 05.09.2022 bis zum 20.09.2022 hat der Plan gemäß § 97 Abs. 1 GemO zur Einsichtnahme durch die Einwohner offen gelegen.

 

Es wurden keine Vorschläge durch Einwohner eingebracht.

 

Der Vorsitzende übergibt das Wort an Uwe Hochmann, der den Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung mit Plan 2022 erläutert.

Nähere Erläuterungen ergeben sich aus dem Vorbericht.

 

Als Ergebnis bleibt festzustellen, dass im Ergebnishaushalt ein Jahresfehlbetrag von 81.670 € entsteht.

 

Der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen beträgt -67.940 € abzügl. der ordentlichen Tilgung von 23.130 €, also insgesamt -91.070 €. Die Forderung gegenüber der VG wird komplett durch die Finanzierung des ordentlichen Haushaltes und teilweise Finanzierung der Investitionen aufgebraucht.

Zur Finanzierung der eingeplanten Investitionen ist neue Kreditaufnahme von 191.000 € notwendig (Berechnung siehe Vorbericht).