Sitzung: 28.09.2022 Ortsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11
Vorlage: 1-4353/22/26-042
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat
beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung mit Plan sowie Anlagen für das
Haushaltsjahr 2022 in der Fassung des vorgelegten Entwurfs.
Sachverhalt:
Die 1.
Nachtragshaushaltssatzung nebst Plan für das Haushaltsjahr 2022 wurde dem Ortsgemeinderat
durch den Ortsbürgermeister zugeleitet.
In der
Zeit vom 05.09.2022 bis zum 20.09.2022 hat der Plan gemäß § 97 Abs. 1 GemO zur
Einsichtnahme durch die Einwohner offen gelegen.
Es
wurden keine Vorschläge durch Einwohner eingebracht.
Der
Vorsitzende übergibt das Wort an Uwe Hochmann, der den Entwurf der 1.
Nachtragshaushaltssatzung mit Plan 2022 erläutert.
Nähere
Erläuterungen ergeben sich aus dem Vorbericht.
Als Ergebnis
bleibt festzustellen, dass im Ergebnishaushalt ein Jahresfehlbetrag von 81.670
€ entsteht.
Der Saldo
der ordentlichen Ein- und Auszahlungen beträgt -67.940 € abzügl. der
ordentlichen Tilgung von 23.130 €, also insgesamt -91.070 €. Die Forderung gegenüber
der VG wird komplett durch die Finanzierung des ordentlichen Haushaltes und
teilweise Finanzierung der Investitionen aufgebraucht.
Zur
Finanzierung der eingeplanten Investitionen ist neue Kreditaufnahme von 191.000
€ notwendig (Berechnung siehe Vorbericht).